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   EuGH, 07.12.2017 - C-446/17   

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https://dejure.org/2017,48603
EuGH, 07.12.2017 - C-446/17 (https://dejure.org/2017,48603)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2017 - C-446/17 (https://dejure.org/2017,48603)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - C-446/17 (https://dejure.org/2017,48603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Woonhaven Antwerpen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Missbräuchliche Klauseln - Mietvertrag zwischen einer staatlich anerkannten sozialen Wohnungsbaugesellschaft und einem Mieter - Mustermietvertrag, der durch einen nationalen Gesetzgebungsakt ...

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 20.09.2018 - C-51/17

    Die Missbräuchlichkeit einer unklaren Vertragsklausel, nach der das

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits für Recht erkannt, dass Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen ist, dass diese Richtlinie nicht auf die in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher aufgeführten Bedingungen Anwendung findet, die durch eine nationale Regelung festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Dezember 2017, Woonhaven Antwerpen, C-446/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:954, Rn. 31).
  • EuGH, 07.11.2019 - C-349/18

    Steigt ein Fahrgast ohne Fahrkarte in einen Zug ein, schließt er einen Vertrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs erstreckt sich die in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 vorgesehene Ausnahme, wie aus dem 13. Erwägungsgrund der Richtlinie hervorgeht, auf Bestimmungen des nationalen Rechts, die für die Vertragsparteien unabdingbar sind, und auf Bestimmungen, die von Gesetzes wegen greifen, d. h., wenn die Parteien sie nicht abbedungen haben, sowie auf Klauseln, die auf diesen Bestimmungen beruhen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, RWE Vertrieb, C-92/11, EU:C:2013:180, Rn. 26, vom 30. April 2014, Barclays Bank, C-280/13, EU:C:2014:279, Rn. 30, 31 und 42, sowie Beschluss vom 7. Dezember 2017, Woonhaven Antwerpen, C-446/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:954, Rn. 25).

    Diese Ausnahme ist dadurch gerechtfertigt, dass grundsätzlich die Annahme zulässig ist, dass der nationale Gesetzgeber eine ausgewogene Regelung aller Rechte und Pflichten der Parteien bestimmter Verträge getroffen hat, die der Unionsgesetzgeber ausdrücklich bewahren wollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 2014, Barclays Bank, C-280/13, EU:C:2014:279, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 7. Dezember 2017, Woonhaven Antwerpen, C-446/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:954, Rn. 26).

  • EuGH, 07.08.2018 - C-96/16

    Banco Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

    Dieser Ausschluss ist dadurch gerechtfertigt, dass die Annahme zulässig ist, dass der nationale Gesetzgeber eine ausgewogene Regelung aller Rechte und Pflichten der Parteien bestimmter Verträge getroffen hat, eine Ausgewogenheit, die der Unionsgesetzgeber ausdrücklich erhalten wollte (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Dezember 2017, Woonhaven Antwerpen, C-446/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:954, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht im Wesentlichen hervor, dass dieser Ausschluss andere bindende Rechtsvorschriften umfasst als diejenigen, die sich auf die Kontrolle missbräuchlicher Klauseln beziehen, insbesondere diejenigen, die den Umfang der Befugnisse des nationalen Gerichts bei der Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel betreffen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Dezember 2017, Woonhaven Antwerpen, C-446/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:954, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.04.2017 - C-94/17

    Escobedo Cortés

    Dieser Ausschluss ist dadurch gerechtfertigt, dass die Annahme zulässig ist, dass der nationale Gesetzgeber eine ausgewogene Regelung aller Rechte und Pflichten der Parteien bestimmter Verträge getroffen hat, eine Ausgewogenheit, die der Unionsgesetzgeber ausdrücklich erhalten wollte (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Dezember 2017, Woonhaven Antwerpen, C-446/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:954, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht im Wesentlichen hervor, dass dieser Ausschluss andere bindende Rechtsvorschriften umfasst als diejenigen, die sich auf die Kontrolle missbräuchlicher Klauseln beziehen, insbesondere diejenigen, die den Umfang der Befugnisse des nationalen Gerichts bei der Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel betreffen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Dezember 2017, Woonhaven Antwerpen, C-446/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:954, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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