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   EuGH, 07.12.2017 - C-636/16   

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https://dejure.org/2017,46850
EuGH, 07.12.2017 - C-636/16 (https://dejure.org/2017,46850)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2017 - C-636/16 (https://dejure.org/2017,46850)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - C-636/16 (https://dejure.org/2017,46850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    López Pastuzano

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Richtlinie 2003/109/EG - Art. 12 - Erlass einer Ausweisungsverfügung gegen einen langfristig Aufenthaltsberechtigten - Zu berücksichtigende Gesichtspunkte - ...

  • doev.de PDF

    López Pastuzano - Ausweisungsschutz für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gegen einen langfristig aufenthaltsberechtigten Nicht-EU-Staatsangehörigen kann nicht allein deshalb die Ausweisung verfügt werden, weil er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    López Pastuzano

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Richtlinie 2003/109/EG - Art. 12 - Erlass einer Ausweisungsverfügung gegen einen langfristig Aufenthaltsberechtigten - Zu berücksichtigende Gesichtspunkte - ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausweisung gegen einen langfristig aufenthaltsberechtigten Nicht-EU-Staatsangehörigen

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 123
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.09.2015 - C-309/14

    CGIL und INCA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstellung der langfristig

    Auszug aus EuGH, 07.12.2017 - C-636/16
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht das vorrangige Ziel der Richtlinie 2003/109 in der Integration von Drittstaatsangehörigen, die in den Mitgliedstaaten langfristig ansässig sind (Urteile vom 26. April 2012, Kommission/Niederlande, C-508/10, EU:C:2012:243, Rn. 66, und vom 2. September 2015, CGIL und INCA, C-309/14, EU:C:2015:523, Rn. 21).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-657/13

    Verder LabTec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 07.12.2017 - C-636/16
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 24. Juni 2008, Commune de Mesquer, C-188/07, EU:C:2008:359, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Mai 2015, Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 29).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-508/10

    Ein Mitgliedstaat darf von langfristig aufenthaltsberechtigten

    Auszug aus EuGH, 07.12.2017 - C-636/16
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht das vorrangige Ziel der Richtlinie 2003/109 in der Integration von Drittstaatsangehörigen, die in den Mitgliedstaaten langfristig ansässig sind (Urteile vom 26. April 2012, Kommission/Niederlande, C-508/10, EU:C:2012:243, Rn. 66, und vom 2. September 2015, CGIL und INCA, C-309/14, EU:C:2015:523, Rn. 21).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 07.12.2017 - C-636/16
    Im Übrigen hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. Dezember 2011, Ziebell (C-371/08, EU:C:2011:809, Rn. 82 und 83), bereits festgestellt, dass der Erlass einer solchen Maßnahme nicht automatisch aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung angeordnet werden kann, sondern eine Einzelfallprüfung erfordert, bei der insbesondere die in Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie angeführten Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.
  • EuGH, 24.06.2008 - C-188/07

    DAS VERURSACHERPRINZIP ERFORDERT EINE AUFERLEGUNG DER KOSTEN FÜR DIE BESEITIGUNG

    Auszug aus EuGH, 07.12.2017 - C-636/16
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 24. Juni 2008, Commune de Mesquer, C-188/07, EU:C:2008:359, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Mai 2015, Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 29).
  • EuGH, 11.06.2020 - C-448/19

    Subdelegación del Gobierno en Guadalajara - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts, das klarstellt, dass es an die Rechtsprechung des Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) gebunden sei, sind dessen oben genannte Urteile mit den Bestimmungen der Richtlinie 2003/109, wie sie vom Gerichtshof in seinen Urteilen vom 8. Dezember 2011, Ziebell (C-371/08, EU:C:2011:809), und vom 7. Dezember 2017, López Pastuzano (C-636/16, EU:C:2017:949), ausgelegt worden seien, nicht vereinbar.

    Ist eine Auslegung wie die in den Urteilen Nr. 191/2019 vom 19. Februar 2019, Kassationsbeschwerde 5607/2017 (ES:TS:2019:580), und Nr. 257/2019 vom 27. Februar 2019, Kassationsbeschwerde 5809/2017 (ES:TS:2019:663), des spanischen Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) enthaltene, wonach es möglich ist, durch Auslegung der Richtlinie 2001/40 zu der Feststellung zu gelangen, dass ein Drittstaatsangehöriger, der Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung ist und eine Straftat begangen hat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist, "automatisch" ausgewiesen werden kann und muss, d. h. ohne dass es erforderlich ist, eine Beurteilung des Vorliegens einer gegenwärtigen und akuten Gefahr sowie seiner persönlichen, familiären, sozialen oder beruflichen Umstände, auf die sich die Richtlinie 2003/109 bezieht, vorzunehmen, mit Art. 12 dieser Richtlinie sowie - u. a. - mit den Urteilen des Gerichtshofs vom 8. Dezember 2011, Ziebell (C-371/08, EU:C:2011:809), und vom 7. Dezember 2017, López Pastuzano (C-636/16, EU:C:2017:949), vereinbar?.

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in Rn. 29 seines Urteils vom 7. Dezember 2017, López Pastuzano (C-636/16, EU:C:2017:949), in Beantwortung einer Frage eines spanischen Gerichts, bei dem eine Rechtssache anhängig war, die dieselbe Bestimmung des spanischen Rechts betraf wie die vom vorlegenden Gericht in der vorliegenden Rechtssache angeführte, für Recht erkannt hat, dass Art. 12 der Richtlinie 2003/109 dahin auszulegen ist, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die - in der Auslegung durch einen Teil der Gerichte dieses Mitgliedstaats - die Geltung der Voraussetzungen, nach denen sich der Schutz eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen vor Ausweisung richtet, nicht für jede behördliche Ausweisungsverfügung unabhängig von deren rechtlicher Natur oder Ausgestaltung vorsieht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-663/21

    Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Réfugié ayant commis un crime grave) -

    28 Vgl. Urteil vom 7. Dezember 2017, López Pastuzano (C-636/16, EU:C:2017:949, Rn. 25 bis 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts -

    6 Vgl. u. a. Urteile vom 7. Dezember 2017, López Pastuzano (C-636/16, EU:C:2017:949, Rn. 19), sowie vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a. (C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 45).
  • EuGH, 03.09.2020 - C-503/19

    Subdelegación del Gobierno en Barcelona (Résidents de longue durée)

    So ist zu Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2003/109, dessen Wortlaut dem von deren Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 sehr ähnlich ist, entschieden worden, dass gegen einen langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen nicht allein deshalb eine Ausweisung verfügt werden kann, weil er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde (Urteil vom 7. Dezember 2017, López Pastuzano, C-636/16, EU:C:2017:949, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-61/17

    Bichat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen -

    7 Vgl. unter vielen Urteil vom 7. Dezember 2017, López Pastuzano (C-636/16, EU:C:2017:949, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-8/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Réfugié ayant commis un crime

    28 Vgl. Urteil vom 7. Dezember 2017, López Pastuzano (C-636/16, EU:C:2017:949, Rn. 25 bis 28).
  • EGMR, 18.12.2018 - 76550/13

    SABER ET BOUGHASSAL c. ESPAGNE

    Par un arrêt rendu le 7 décembre 2017 dans l'affaire C-636/16 (Wilber López Pastuzano/Delegación del Gobierno en Navarra), la Cour de justice de l'Union européenne (CJUE) a précisé qu'une décision d'éloignement ne pouvait pas être adoptée à l'encontre d'un ressortissant d'un État tiers, résident de longue durée, pour le seul motif qu'il avait été condamné à une peine privative de liberté supérieure à un an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2018 - 18 B 348/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Abschiebung eines Ausländers unter Beachtung

    Aus dem vom Antragsteller angeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2017 - C-636/16 - [Wilber López Pastuzano], folgt nichts anderes.
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