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   EuGH, 08.02.2018 - C-181/17   

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EuGH, 08.02.2018 - C-181/17 (https://dejure.org/2018,2020)
EuGH, Entscheidung vom 08.02.2018 - C-181/17 (https://dejure.org/2018,2020)
EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - C-181/17 (https://dejure.org/2018,2020)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 - Kraftverkehrsunternehmer - Öffentliche Transportgenehmigung - Voraussetzungen für die Erteilung - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Art. 5 Buchst. b - Erforderliche Anzahl von Fahrzeugen - ...

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 11 A 610/19

    Gewährung von Prozesskostenhilfe im Umfang der Berufungszulassung; Hinreichende

    Die Kläger haben mit ihrer vierten Frage, "ob nach der Entscheidung des EuGH in seinem Urteil vom 19.06.2018 - C -181/17 - [richtig: C-181/16] ("Gnandi") die in Bescheiden der Beklagten (hier: Ziffer 4. des Bescheids vom 01.10.2018) getroffene Anordnung, nach der die Ausreisefrist von einer Woche grundsätzlich bereits mit Bekanntgabe des Bescheids und nicht erst nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens zu laufen beginnt (§§ 36 Abs. 1, 38 Abs. 1, S. 2 AsylG) zu einer grundsätzlichen Rechtswidrigkeit der Abschiebungsanordnung führt", einen grundsätzlichen Klärungsbedarf dargelegt, der es rechtfertigt, diese Frage mit Blick auf die bislang uneinheitliche Rechtsprechung einer Klärung in einem Berufungsverfahren zuzuführen.
  • VG Leipzig, 28.03.2019 - 3 L 152/19

    Ausreisefrist bei Ablehnung eines Asylbegehrens als offensichtlich unbegründet

    2. Eine mögliche Verletzung von Informationspflichten (vgl. EuGH, Urt. v. 19. Juni 2018 - C-181/17 (Gnandi) - und Beschl. v. 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU (C, J, S-) begründet keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung.
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