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   EuGH, 08.02.2018 - C-336/17 P   

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https://dejure.org/2018,2635
EuGH, 08.02.2018 - C-336/17 P (https://dejure.org/2018,2635)
EuGH, Entscheidung vom 08.02.2018 - C-336/17 P (https://dejure.org/2018,2635)
EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - C-336/17 P (https://dejure.org/2018,2635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    HB u.a./ Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative "Ethics for Animals and Kids" - Schutz streunender Tiere - Psychologische Auswirkungen auf Erwachsene und Kinder - Verweigerung der Registrierung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative "Ethics for Animals and Kids" - Schutz streunender Tiere - Psychologische Auswirkungen auf Erwachsene und Kinder - Verweigerung der Registrierung der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    HB u.a./ Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative "Ethics for Animals and Kids" - Schutz streunender Tiere - Psychologische Auswirkungen auf Erwachsene und Kinder - Verweigerung der Registrierung der ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 05.04.2017 - T-361/14

    HB u.a. / Kommission - Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative -

    Auszug aus EuGH, 08.02.2018 - C-336/17
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen HB, Herr Robert Coates Smith, Herr Hans Joachim Richter, Frau Carmen Arsene, Frau Magdalena Anna Kuropatwinska, Herr Christos Yiapanis und Frau Nathalie Louise Klinge die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 5. April 2017, HB u. a./Kommission (T-361/14, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2017:252), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 2119 final der Kommission vom 26. März 2014 abgewiesen hat, mit dem der Antrag auf Registrierung der Bürgerinitiative "Ethics for Animals and Kids" abgelehnt worden war (im Folgenden: streitiger Beschluss).

    Die Rechtsmittelführer stützen ihr Rechtsmittel in der Sache auf einen einzigen Rechtsmittelgrund, mit dem Verfahrensfehler und Verletzungen des Unionsrechts gerügt werden, durch die die Interessen der Rechtsmittelführer beeinträchtigt worden seien und die eine Folge der nicht ordnungsgemäßen Durchführung der mündlichen Verhandlung vom 27. September 2016 in der Rechtssache T-361/14 seien, die zu dem angefochtenen Urteil geführt habe.

    Da die Mitglieder des mit der Rechtssache T-361/14 befassten Spruchkörpers während der mündlichen Verhandlung infolge mangelnder Sorgfalt des Personals des Gerichtshofs nicht darüber informiert worden seien, dass die Rechtsmittelführer im Sitzungssaal anwesend gewesen seien, hätten sie keine Frage an die Rechtsmittelführer gerichtet, obgleich entsprechende Fragen und die Antworten, die die Rechtsmittelführer darauf gegeben hätten, entscheidungserheblich gewesen wären.

    Daher hat der Umstand, dass die Mitglieder des mit der Rechtssache T-361/14 befassten Spruchkörpers in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht in dieser Rechtssache den Rechtsmittelführern keine Frage gestellt und auch weder eine von diesen vorgeschlagene Sachverständige noch einen Sachverständigen ihrer Wahl befragt haben, keine Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Ablauf der in Rede stehenden mündlichen Verhandlung und stellt somit keinen Verfahrensfehler und keine Verletzung des Unionsrechts dar, durch die die Interessen der Rechtsmittelführer beeinträchtigt wurden.

  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.02.2018 - C-336/17
    Zu Art. 13 AEUV hat das Gericht in Rn. 37 des angefochtenen Urteils - gestützt auf das Urteil vom 12. Juli 2001, Jippes u. a. (C-189/01, EU:C:2001:420, Rn. 71 und 73) - ausgeführt, dass "nach dieser Vorschrift die Gewährleistung des Wohlergehens der Tiere als solche auch nicht zu den Zielen des AEU-Vertrags gehört.
  • EuGH, 29.10.2004 - C-360/02

    Ripa di Meana / Parlament - Rechtsmittel - Ehemaliger Abgeordneter des

    Auszug aus EuGH, 08.02.2018 - C-336/17
    Es steht dem Gericht daher frei, solche Maßnahmen anzuordnen oder nicht (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 29. Oktober 2004, Ripa di Meana/Parlament, C-360/02 P, EU:C:2004:690, Rn. 28).
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