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   EuGH, 08.03.1991 - C-66/91, C-66/91 R   

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EuGH, 08.03.1991 - C-66/91, C-66/91 R (https://dejure.org/1991,3051)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.1991 - C-66/91, C-66/91 R (https://dejure.org/1991,3051)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 1991 - C-66/91, C-66/91 R (https://dejure.org/1991,3051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Emerald Meats / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 173
    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen - Mitteilung der Kommission an die mit der Erteilung von Einfuhrlizenzen im Rahmen eines Gemeinschaftszollkontingents betrauten nationalen Stellen

  • EU-Kommission

    Emerald Meats / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung von Kommissionsentscheidungen; Tarifierung von gefrorenem Rinderfleisch; Zollerhebung auf Rinderfleisch

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen - Mitteilung der Kommission an die mit der Erteilung von Einfuhrlizenzen im Rahmen eines Gemeinschaftszollkontingents betrauten nationalen Stellen

  • rechtsportal.de

    EWGV Art. 173 Abs. 1, 2
    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen - Mitteilung der Kommission an die mit der Erteilung von Einfuhrlizenzen im Rahmen eines Gemeinschaftszollkontingents betrauten nationalen Stellen

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.08.1990 - C-106/90

    Emerald Meats / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1991 - C-66/91
    Die Klägerin hat beim Gerichtshof Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 337/90 und auf Schadensersatz wegen ausservertraglicher Haftung erhoben (Rechtssache C-106/90, z. Zt. beim Gerichtshof anhängig).

    Ein Antrag auf einstweilige Anordnung, mit dem die Klägerin die Aussetzung des Vollzugs der Verordnung Nr. 337/90 beantragt hatte, ist durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. August 1990 in der Rechtssache C-106/90 R (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1990, I-3377) zurückgewiesen worden.

  • EuGH, 27.03.1980 - 133/79

    Sucrimex / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1991 - C-66/91
    Im Hinblick auf die Entscheidung darüber, ob die von der Kommission erhobene Einrede der Unzulässigkeit begründet ist, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen (Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639; Beschluß vom 17. Oktober 1984 in der Rechtssache 135/84, F. B./Kommission, Slg. 1984, 3577; Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex, Slg. 1980, 1299).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1991 - C-66/91
    Im Hinblick auf die Entscheidung darüber, ob die von der Kommission erhobene Einrede der Unzulässigkeit begründet ist, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen (Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639; Beschluß vom 17. Oktober 1984 in der Rechtssache 135/84, F. B./Kommission, Slg. 1984, 3577; Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex, Slg. 1980, 1299).
  • EuGH, 17.10.1984 - 135/84

    F. B. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1991 - C-66/91
    Im Hinblick auf die Entscheidung darüber, ob die von der Kommission erhobene Einrede der Unzulässigkeit begründet ist, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen (Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639; Beschluß vom 17. Oktober 1984 in der Rechtssache 135/84, F. B./Kommission, Slg. 1984, 3577; Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex, Slg. 1980, 1299).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-147/96

    Niederlande / Kommission

    Zur Frage der Begründetheit der von der Kommission erhobenen Einrede der Unzulässigkeit ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, Randnr. 26, vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12 und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513, Randnr. 26).
  • EuGH, 31.07.2003 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

    Nach ständiger Rechtsprechung können Handlungen oder Entscheidungen nur dann Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Artikel 230 EG sein, wenn sie verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern (vgl. u. a. Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, Randnr. 26, und vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12; Urteile vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513, Randnr. 26, und vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-147/96, Niederlande/Kommission, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 25).
  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    Der Rat weist darauf hin, daß die Unzulässigkeit der Klage zur Unzulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung führen könne (Beschluß des Gerichtshofes vom 8. März 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, Randnr. 32), und macht geltend, daß die Beendigung des schriftlichen Verfahrens, das am 16. Mai 1997 abgeschlossen worden sei (siehe Randnrn. 3 und 5 dieses Beschlusses), nicht gleichbedeutend mit einer Entscheidung im Sinne des Artikels 173 des Vertrages sei, wie die zahlreichen Versuche nach diesem Zeitpunkt zeigten, ihn innerhalb der Frist von 15 Monaten für den Abschluß des Antidumpingverfahrens (Artikel 6 Absatz 9 der Grundverordnung) zur Annahme des Vorschlags der Kommission zu bewegen.
  • EuGH, 28.01.2004 - C-164/02

    Niederlande / Kommission

    Sie sei dazu angetan, seine Interessen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu beeinträchtigen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, und vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, sowie Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-308/95

    Niederlande / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellen nur Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können, Handlungen oder Entscheidungen dar, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag gegeben ist (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, Randnr. 26, und vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12).
  • EuGH, 23.11.1995 - C-476/93

    Nutral / Kommission

    28 Wie das Gericht in Randnummer 24 des angefochtenen Beschlusses ausgeführt hat, ist im Hinblick auf die Entscheidung darüber, ob die von der Kommission erhobene Einrede der Unzulässigkeit begründet ist, zunächst darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 des Vertrages gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen (Beschluß vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, Randnr. 26).
  • EuG, 15.09.1998 - T-54/96

    Oleifici Italiani und Fratelli Rubino / Kommission

    Die Kommission trägt erstens vor, ihr Schreiben vom 7. Februar 1996 könne nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne des Artikels 173 EG-Vertrag sein, da es keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeuge, die die Interessen der Klägerinnen beeinträchtigen könnten (Beschluß des Gerichtshofes vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, Randnr. 26, und Beschluß des Gerichts vom 21. Oktober 1993 in den Rechtssachen T-492/93 und T-492/93 R, Nutral/Kommission, Slg. 1993, II-1023, Randnr. 24).
  • EuGH, 28.06.1993 - C-64/93

    Donatab u.a. / Kommission

    13 Bei der Entscheidung über die Begründetheit der von der Kommission vorgebrachten Einrede der Unzulässigkeit ist davon auszugehen, daß nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage im Sinne des Artikels 173 EWG-Vertrag gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können (vgl. insbesondere Beschluß vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg.1991, I-1143, und Beschluß vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917).
  • EuG, 16.04.1997 - T-554/93

    Nichtvermarktungsverpflichtung von Milchlieferungen; Haftung der Gemeinschaft für

    Sie gebe nur die Methode an, zu deren Einhaltung sich die Gemeinschaft für den Fall verpflichte, daß das Angebot angenommen werde (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-476/93

    Nutral SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

    ( 13 ) Beschluß vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991,I-1143, Randnr. 26); Urteile vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571) und vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639).
  • EuG, 21.10.1993 - T-492/93

    Nutral / Kommission

  • EuG, 08.02.2018 - T-118/17

    Institute for Direct Democracy in Europe/ Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1994 - C-371/92

    Elliniko Dimosio gegen Ellinika Dimitriaka AE. - Regelung der Ausfuhrerstattungen

  • VG Regensburg, 11.04.2023 - RN 7 K 19.925

    Aussetzung und Vorlage an EuGH, Vorabentscheidungsverfahren des EuGH, Eröffnung

  • EuG, 14.10.1996 - T-137/96

    Valio Oy gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vorläufiger

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