Rechtsprechung
EuGH, 08.03.2001 - C-266/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Qualität des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung - Richtlinie 75/440/EWG - Bedingungen der Gewinnung von Wasser für den menschlichen Verbrauch in der Bretagne
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Richtlinie 75/440 des Rates, Artikel 4 Absätze 1 und 2
1. Rechtsangleichung - Qualität des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung - Richtlinie 75/440 - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Verpflichtung, den Gehalt an Giftstoffen, einschließlich Nitraten, zu verringern, um die Wasserqualität zu verbessern - ...
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung Frankreichs wegen Vertsoßes gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 75/440/EWG über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten ; Zweck der Richtlinie nach ihrem Artikel 1, die ...
- Judicialis
Richtlinie 75/440/EWG Art. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 75/440/EWG Art. 3
1. Rechtsangleichung - Qualität des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung - Richtlinie 75/440 - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Verpflichtung, den Gehalt an Giftstoffen, einschließlich Nitraten, zu verringern, um die Wasserqualität zu verbessern - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlender Erlaß der notwendigen Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, daß die Qualität von Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung den Werten nach Artikel 3 der Richtlinie 75/440/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-266/99
- EuGH, 08.03.2001 - C-266/99
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 07.12.2000 - C-69/99
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-266/99
Spätere Veränderungen kann der Gerichtshof daher nicht berücksichtigen (u. a. Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-69/99, Kommission/Vereinigtes Königreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22). - EuGH, 21.01.1999 - C-207/97
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-266/99
Hinsichtlich des zweiten Teils der zweiten Rüge der Kommission ist darauf hinzuweisen, dass zwar mehrere regional begrenzte Sanierungspläne grundsätzlich einen "Plan" im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der Richtlinie darstellen können, die von einem Mitgliedstaat vorgelegten Unterlagen zusammen aber auf jeden Fall einenGesamtplan erkennen lassen müssen, der ein umfassendes und kohärentes Konzept zum Ausdruck bringt (in diesem Sinn Urteile vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-58/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-4983, Randnr. 25, und vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97, Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnr. 40). - EuGH, 28.05.1998 - C-298/97
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-266/99
Hingegen können einzelne materielle Handlungen oder unvollständige Regelungen die Verpflichtung eines Mitgliedstaats zur Aufstellung eines umfassenden Programms zur Erreichung bestimmter Ziele nicht erfüllen (in diesem Sinn Urteil vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-298/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-3301, Randnr. 16). - EuGH, 17.10.1991 - C-58/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-266/99
Hinsichtlich des zweiten Teils der zweiten Rüge der Kommission ist darauf hinzuweisen, dass zwar mehrere regional begrenzte Sanierungspläne grundsätzlich einen "Plan" im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der Richtlinie darstellen können, die von einem Mitgliedstaat vorgelegten Unterlagen zusammen aber auf jeden Fall einenGesamtplan erkennen lassen müssen, der ein umfassendes und kohärentes Konzept zum Ausdruck bringt (in diesem Sinn Urteile vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-58/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-4983, Randnr. 25, und vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97, Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnr. 40).
- EuGH, 11.09.2001 - C-71/99
Kommission / Deutschland
Spätere Veränderungen kann der Gerichtshof daher nicht berücksichtigen (vgl. insbesondere Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38). - OLG Hamburg, 19.12.2003 - 1 Verg 6/03
Messegesellschaft als öffentlicher Auftraggeber?
Zu der Anwendung der maßgeblichen Dienstleistungsrichtlinie 92/50 EWG auf in privater Rechtsform betriebene Messegesellschaften verhält sich das Urteil des EuGH (EuGH v. 10.5.2001 - C 223/99, C 266/99, VergabeR 2001, 281 f.) betreffend die Internationale Messe Mailand (Ente Fiera).In der Tat kann eine ohne Gewinnerzielungsabsicht im allgemeinen Interesse handelnde juristische Person des privaten Rechts dann nicht als öffentliche Auftraggeberin angesehen werden, wenn die Geschäftsführung an Leistungs-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien ausgerichtet ist und sie in einem wettbewerblich geprägten Umfeld tätig ist, wie der EuGH (EuGH v. 10.5.2001 - C 223/99, C 266/99, VergabeR 2001, 281 f.) zutreffend ausgeführt hat.
- EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
Kommission / Niederlande
Unvollständige Regelungen können die Verpflichtung eines Mitgliedstaats zur Aufstellung eines Aktionsprogramms mit verbindlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erreichung der in der Richtlinie aufgestellten Ziele nicht erfüllen (in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 30).
- EuGH, 11.09.2001 - C-67/99
DER GERICHTSHOF STELLT EINEN VERSTOSS FRANKREICHS, DEUTSCHLANDS UND IRLANDS GEGEN …
Spätere Veränderungen kann der Gerichtshof daher nicht berücksichtigen (vgl. insbesondere Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38). - EuGH, 11.10.2001 - C-110/00
Kommission / Österreich
Im Übrigen ist, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, und der Gerichtshof kann spätere Veränderungen nicht berücksichtigen (insbes. Urteile vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache C-435/99, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-11179, Randnr. 16, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38). - EuGH, 11.10.2001 - C-111/00
Kommission / Österreich
Im Übrigen ist, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, und der Gerichtshof kann spätere Veränderungen nicht berücksichtigen (insbes. Urteile vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache C-435/99, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-11179, Randnr. 16, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38). - EuGH, 16.10.2001 - C-396/99
Kommission / Griechenland
Spätere Veränderungen kann der Gerichtshof daher nicht berücksichtigen (u. a. Urteile vom 7. Dezember 2000 inder Rechtssache C-69/99, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-10979, Randnr. 22, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38). - EuGH, 11.09.2001 - C-220/99
Kommission / Frankreich
Spätere Veränderungen kann der Gerichtshof daher nicht berücksichtigen (vgl. insbesondere Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38). - Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-33/01
Kommission / Griechenland
10: - Vgl. u. a. die Urteile vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache C-435/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-11179, Randnr. 16); vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38); vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99 (Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 29); vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-111/00 (Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7555, Randnr. 13); vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-127/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8305, Randnr. 38) und vom 17. Januar 2002 in der Rechtssache C-394/00 (Kommission/Irland, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-60/01
Kommission / Frankreich
Vgl. dazu Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnrn. - VG München, 22.09.2015 - M 9 K 14.4149
Ansprüche nach Umweltinformationsrecht bezüglich Betriebsdokumente eines …
- EuGH, 28.10.2004 - C-185/02
Kommission / Portugal
- VK Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 1 VK 33/05
Flughafenbetrieb als gewerbliche Tätigkeit