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   EuGH, 08.03.2001 - C-68/99   

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https://dejure.org/2001,1659
EuGH, 08.03.2001 - C-68/99 (https://dejure.org/2001,1659)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - C-68/99 (https://dejure.org/2001,1659)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - C-68/99 (https://dejure.org/2001,1659)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Finanzierung der Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten - Von den Vermarktern der Werke von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 51, 52 und/oder 59 [nach Änderung jetzt Artikel 42 EG, 43 EG und/oder 49 EG]; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 13 Absätze 1 und 2 Buchstabe b sowie Artikel 14a Nummer 2
    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Gleichbehandlung - Nationale Regelung, die die Erhebung einer Abgabe von den Vermarktern der Werke von Künstlern und Publizisten vorsieht, die auf der Grundlage der diesen gezahlten Entgelte berechnet wird ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung deutschlands wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus den Art. 51, 52 und/oder 59 EG-Vertrag; Begriff der Niederlassungsfreiheit; Finanzierung der Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten; Vermarkter der Werke von Künstlern ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG

    Artikel 51, 52, 59 EG-Vertrag

  • Judicialis

    Verordnung 1408/71/EWG; ; EGV Art. 51 a.F.; ; EGV Art. 42; ; EGV Art. 52 a.F.; ; EGV Art. 59 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Gleichbehandlung - Nationale Regelung, die die Erhebung einer Abgabe von den Vermarktern der Werke von Künstlern und Publizisten vorsieht, die auf der Grundlage der diesen gezahlten Entgelte berechnet wird ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 51, 52 und/oder 59 EG-Vertrag (jetzt Artikel 42 EG, 43 EG und 49 EG) - Artikel 14a Absatz 2 und Artikel 13 Absätze 1 und 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 589
  • EuZW 2001, 669
  • afp 2001, 346
  • afp 2002, 178
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.02.1982 - 62/81

    Seco / EVI

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-68/99
    Die Künstlersozialabgabe muss auch von Beiträgen wie den Arbeitgeberanteilen unterschieden werden, die Anlass zum Urteil vom 3. Februar 1982 in den Rechtssachen 62/81 und 63/81 (Seco und Desquenne & Giral, Slg. 1982, 223) gaben und dazu führten, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer beschäftigte, die einem System der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaats angeschlossen waren, und diese vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat einsetzte, zweimal Beiträge zu entrichten hatte, ohne dass die in dem anderen Mitgliedstaat gezahlten Beiträge einen Anspruch auf eine soziale Vergünstigung begründeten.

    Der Gerichtshof habe nämlich im Urteil Seco und Desquenne & Giral sowie im Urteil vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-53/95 (Kemmler, Slg. 1996, I-703) entschieden, dass der EG-Vertrag es einem Mitgliedstaat verwehre, von Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnten und dort bereits einem System der sozialen Sicherheit angeschlossen seien, Beiträge zu erheben, die keinen Anspruch auf zusätzlichen sozialen Schutz begründeten.

    Außerdem seien die Urteile Seco und Desquenne & Giral sowie Kemmler nicht einschlägig, weil sie Abgaben beträfen, die unmittelbar dem Arbeitgeber oder den Selbständigen auferlegt würden und dadurch den freien Dienstleistungsverkehr beeinträchtigten, während die Künstlersozialabgabe unmittelbar nur das Unternehmen belaste, das die Werke der betreffenden selbständigen Künstler oder Publizisten vermarkte, ohne den freien Dienstleistungsverkehr zu beeinträchtigen.

    Was sodann das auf das Urteil Seco und Desquenne & Giral gestützte Vorbringen der Kommission angeht, so hat der Gerichtshof zwar in Randnummer 15 des genannten Urteils entschieden, dass es einem Mitgliedstaat nach dem Gemeinschaftsrecht verwehrt ist, einen Arbeitgeber, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und im erstgenannten Staat mit Hilfe von Arbeitnehmern, die Staatsangehörige von Drittstaaten sind, Arbeiten von begrenzter Dauer durchführt, dazu zu verpflichten, den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entrichten, wenn dieser Arbeitgeber für dieselben Arbeitnehmer und dieselben Beschäftigungszeiten in dem Staat, in dem er ansässig ist, vergleichbare Beiträge zahlt und wenn die in dem Staat,in dem die Arbeiten durchgeführt werden, entrichteten Beiträge für diese Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine soziale Vergünstigung begründen.

  • EuGH, 15.02.1996 - C-53/95

    Inasti / Kemmler

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-68/99
    Der Gerichtshof habe nämlich im Urteil Seco und Desquenne & Giral sowie im Urteil vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-53/95 (Kemmler, Slg. 1996, I-703) entschieden, dass der EG-Vertrag es einem Mitgliedstaat verwehre, von Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnten und dort bereits einem System der sozialen Sicherheit angeschlossen seien, Beiträge zu erheben, die keinen Anspruch auf zusätzlichen sozialen Schutz begründeten.

    Zunächst ist auf das Vorbringen der Kommission einzugehen, das sich auf das Urteil Kemmler stützt.

  • EuGH, 05.05.1977 - 102/76

    Perenboom

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-68/99
    Ein Arbeitnehmer oder Selbständiger, der für ein und dasselbe Arbeitseinkommen mit Sozialabgaben belastet wird, die sich aus der Anwendung der Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten ergeben, obgleich er nur nach den Rechtsvorschriften eines dieser Staaten die Versicherteneigenschaft besitzen kann, unterliegt einer doppelten Beitragsleistung, die im Widerspruch zu Artikel 13 der Verordnung Nr. 1408/71 steht (vgl. u. a. Urteile vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 102/76, Perenboom, Slg. 1977, 815, Randnr. 13, und vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-60/93, Aldewereld, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 26).
  • EuGH, 15.02.2000 - C-34/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-68/99
    Insoweit ist die Künstlersozialabgabe von französischen Sozialbeiträgen wie dem Beitrag zur Begleichung der Sozialschuld (contribution pour le remboursement de la dette sociale; CRDS) oder dem allgemeinen Sozialbeitrag (contribution sociale généralisée; CSG) zu unterscheiden, die Anlass zu den zwei Urteilen des Gerichtshofes vom 15. Februar 2000 in den Rechtssachen C-34/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-995) und C-169/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1049) gaben und unmittelbar Arbeitnehmer und Selbständige betrafen, die unter die Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit anderer Mitgliedstaaten als der Französischen Republik fielen.
  • EuGH, 15.02.2000 - C-169/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-68/99
    Insoweit ist die Künstlersozialabgabe von französischen Sozialbeiträgen wie dem Beitrag zur Begleichung der Sozialschuld (contribution pour le remboursement de la dette sociale; CRDS) oder dem allgemeinen Sozialbeitrag (contribution sociale généralisée; CSG) zu unterscheiden, die Anlass zu den zwei Urteilen des Gerichtshofes vom 15. Februar 2000 in den Rechtssachen C-34/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-995) und C-169/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1049) gaben und unmittelbar Arbeitnehmer und Selbständige betrafen, die unter die Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit anderer Mitgliedstaaten als der Französischen Republik fielen.
  • EuGH, 23.10.1997 - C-157/94

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-68/99
    Im Übrigen obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die für die Prüfung ihres Vorliegens erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern (vgl. u. a. Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnr. 59).
  • EuGH, 29.06.1994 - C-60/93

    Aldewereld / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 08.03.2001 - C-68/99
    Ein Arbeitnehmer oder Selbständiger, der für ein und dasselbe Arbeitseinkommen mit Sozialabgaben belastet wird, die sich aus der Anwendung der Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten ergeben, obgleich er nur nach den Rechtsvorschriften eines dieser Staaten die Versicherteneigenschaft besitzen kann, unterliegt einer doppelten Beitragsleistung, die im Widerspruch zu Artikel 13 der Verordnung Nr. 1408/71 steht (vgl. u. a. Urteile vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 102/76, Perenboom, Slg. 1977, 815, Randnr. 13, und vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-60/93, Aldewereld, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 26).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 4/07 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht von Honoraren an

    Aus der eigenständigen Beurteilung der Abgabenpflicht des Verwerters und der dabei erfolgenden Gleichbehandlung der selbstständigen Künstler folgt zugleich, dass die Einbeziehung von Auslandshonoraren in die Bemessungsgrundlage der KSA auch nicht gegen die EWGV 1408/71 verstößt (BSG, Urteil vom 25.10.1995, 3 RK 11/94, SozR 3-5425 § 25 Nr. 7 S 35 und EuGH Urteil vom 8.3. 2001, C-68/99, EuGHE I 2001, 1865, 1893 RdNr 32 = SozR 3-6050 Art. 13 Nr. 12 S 44).

    Die Behandlung des im Ausland ansässigen selbstständigen Künstlers durch das KSVG kollidiert nicht mit Art. 13 Abs. 2 DBuchst b und 14a EWGV 1408/71, die das Sozialversicherungsstatut bei Selbstständigen festlegen (EuGH Urteil vom 8.3. 2001, C-68/99, aaO).

    Diese eingeschränkte Betrachtung widerspricht auch nicht europarechtlichen Vorgaben, weil eine Harmonisierung der sozialen Sicherungssysteme durch das Recht der EU bislang nicht bezweckt und geregelt wird (vgl EuGH Urteil vom 8.3.2001, C-68/99, EuGHE I 2001, 1865, 1893 RdNr 29 = SozR 3-6050 Art. 13 Nr. 12 S 44, Schlussanträge Colomer vom 24.10.2000, C-68/99, EuGHE I 2001, 1865, 1878 Nr. 27 mwN; BSG, Urteile vom 20.7.1994, 3/12 RK 63/92, BSGE 75, 20, 24 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 5 S 11 und 3/12 RK 54/93, SozR 3-5425 § 25 Nr. 6 S 24).

    Eine Abwälzung der KSA auf die Künstler ist nach § 36a KSVG iVm § 32 SGB I ausgeschlossen (stRspr: BSG, Urteile vom 20.7.1994, 3/12 RK 63/92, BSGE 75, 20, 24 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 5 S 9 und 3/12 RK 54/93, SozR 3-5425 § 25 Nr. 6 S 21; Urteil vom 25.10.1995, 3 RK 11/94, SozR 3-5425 § 25 Nr. 7 S 34; EuGH Urteil vom 8.3.2001, C-68/99, EuGHE I 2001, 1865, 1892 RdNr 26, 28 = SozR 3-6050 Art. 13 Nr. 12 S 43).

    Eine auch nur mittelbare Belastung der Künstler und Publizisten wird dadurch vermieden (vgl EuGH Urteil vom 8.3. 2001, C-68/99, EuGHE I 2001, 1865, 1894 f RdNr 35 ff = SozR 3-6050 Art. 13 Nr. 12 S 46 f).

  • BSG, 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B

    Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung, Künstlereigenschaft bei

    Die in § 25 KSVG vorgesehene Erstreckung der Abgabepflicht auf Honorare für selbstständige Künstler und Publizisten, die selbst nicht der Versicherungspflicht nach dem KSVG unterliegen, verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 5, 6 und 7; BVerfGE 73, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1; EuGH SozR 3-6050 Art. 13 Nr. 12).
  • BSG, 08.10.2014 - B 3 KS 1/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

    Die Klägerin stützt diesen Einwand auf ein Zitat aus der Entscheidung des EuGH vom 8.3.2001 - C-68/99 (SozR 3-6050 Art. 13 Nr. 12 S 42) , wonach die Bundesrepublik Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren bestritten habe, dass es sich bei der KSA um einen Sozialversicherungsbeitrag handle.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-493/04

    Piatkowski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Person, die in

    Wie sich aus der fünften, der sechsten und der zehnten Begründungserwägung ergibt, stellt diese Verordnung zu diesem Zweck den Grundsatz der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer und Selbständigen nach den verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften auf und zielt darauf ab, die Gleichbehandlung aller im Gebiet eines Mitgliedstaats erwerbstätigen Arbeitnehmer und Selbständigen bestmöglich zu gewährleisten und Nachteile für diejenigen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, abzuwenden (vgl. Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-68/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-1865, Randnrn.

    Es ist eine notwendige Folge dieser Regelung, dass sich die Höhe der für die Ausübung einer Tätigkeit zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge je nach dem Mitgliedstaat, in dem diese Tätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird, oder je nach den Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit, denen die betreffende Tätigkeit unterliegt, unterscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 29, und vom 19. März 2002 in den Rechtssachen C-393/99 und C-394/99, Hervein u. a., Slg. 2002, I-2829, Randnr. 52).

  • EuGH, 19.03.2002 - C-393/99

    Hervein und Hervillier

    Es ist eine notwendige Folge dieser Regelung, dass die Höhe der für die Ausübung einer Tätigkeit zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge sich je nach dem Mitgliedstaat, in dem diese Tätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird, oder je nach den Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, denen die betreffende Tätigkeit unterliegt, unterscheidet (in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-68/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-1865, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-493/04

    Piatkowski

    22 - Vgl. Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-68/99 (Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-1865, Randnr. 25).

    27 - Urteil Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 29.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06

    Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon - Freizügigkeit -

    53 - Vgl. Urteile vom 8. März 2001, Kommission/Deutschland (C-68/99, Slg. 2001, I-1865, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06

    Bosmann - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates -

    37 - Vgl. Urteil vom 8. März 2001, Kommission/Deutschland (C-68/99, Slg. 2001, I-1865, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-138/02

    Collins

    43 - - Urteile vom 9. Juli 1980 in der Rechtssache 807/79 (Gravina, Slg. 1980, 2205, Randnr. 7), vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84 (Pinna, Slg. 1986, 1, Randnr. 20), vom 27. September 1988 in der Rechtssache 313/86 (Lenoir, Slg. 1988, 5391, Randnr. 13) und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-68/99 (Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-1865, Randnr. 22).
  • SG Münster, 08.11.2021 - S 14 R 369/21
    Danach wiederum ist bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auf diese das Sozialrecht eben stets nur eines Mitgliedstaates anzuwenden (Art. 11 Abs. 1 VO(EG) Nr. 883/2004,( vgl. dazu im Einzelnen: EuGH v. 8.3. 2001, Rs. C-68/99 (Kommission ./. Deutschland), ECLI:EU:C:2001:137; EuGH v. 15.6.2000, Rs. C-302/98 (Sehrer), ECLI:EU:C:2000:322; EuGH v. 4.10.1991, Rs. C-196/90 (De Paep), ECLI:EU:C:1991:381; sowie Devetzi, Die Kollisionsnormen im Europäischen Sozialrecht (2000), S. 39).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - L 5 KR 91/12

    Künstlersozialabgabepflicht einer Spielwaren GmbH wegen regelmäßiger

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - L 9 KR 142/03

    Künstlersozialabgabe; Bemessungsgrundlage; Zahlungen an selbstständige Künstler;

  • SG Stuttgart, 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht von Honoraren für nur im

  • EuGH, 26.05.2005 - C-249/04

    Allard - Artikel 48 und 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 43

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-393/99

    Hervein und Hervillier

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-103/06

    Derouin - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-623/13

    de Ruyter - 'Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Sachlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-319/06

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht -

  • LSG Bayern, 14.09.2005 - L 1 R 4201/04

    Funktionale und örtliche Zuständigkeit eines Landessozialgerichts; Möglichkeit

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