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   EuGH, 08.05.2003 - C-122/01 P   

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https://dejure.org/2003,2540
EuGH, 08.05.2003 - C-122/01 P (https://dejure.org/2003,2540)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - C-122/01 P (https://dejure.org/2003,2540)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - C-122/01 P (https://dejure.org/2003,2540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Bananen - Gemeinsame Marktorganisation - Verordnung (EG) Nr. 478/95 - System der Ausfuhrlizenzen - Schadensersatzklage - Nachweis des Schadens und des Kausalzusammenhangs

  • Europäischer Gerichtshof

    T. Port / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    T. Port GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58 Absatz 1
    1. Rechtsmittel - Gründe - Vorbringen gegen eine Erwägung im Urteil, die kein tragender Bestandteil der Entscheidung ist - Unbeachtlicher Rechtsmittelgrund

  • EU-Kommission

    T. Port GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Außenbeziehungen , Handelspolitik , Landwirtschaft , Obst und Gemüse , GATT

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Bananen; Vorlage einer Einfuhrbescheinigung, die von den Mitgliedstaaten auf Antrag jedem Interessierten ungeachtet seines Niederlassungsorts in der Gemeinschaft erteilt wird; Erhebung von Zollsätzen; System der Ausfuhrlizenzen; Nachweis ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 478/95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EG) Nr. 478/95
    1. Rechtsmittel - Gründe - Vorbringen gegen eine Erwägung im Urteil, die kein tragender Bestandteil der Entscheidung ist - Unbeachtlicher Rechtsmittelgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-1/99, mit dem das Gericht eine Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der der Klägerin zum einen dadurch, dass sie aufgrund des Rahmenabkommens die Kosten der Ausfuhrlizenzen zu tragen hatte, um Bananen aus Costa Rica ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 01.02.2001 - T-1/99

    T. Port / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-122/01
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-1/99 (T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-465) wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch K.-D. Borchardt und M. Niejahr als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die T. Port GmbH & Co. KG (nachstehend: Klägerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 19. März 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-1/99 (T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-465, nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem sie die teilweise Aufhebung dieses Urteils begehrt.

  • EuGH, 09.09.1999 - C-257/98

    Lucaccioni / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-122/01
    Somit kommt eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft nicht in Betracht, wenn es an einer dieser Voraussetzungen fehlt (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-257/98 P, Lucaccioni/Kommission, Slg. 1999, I-5251, Randnrn.
  • EuGH, 07.11.2002 - C-24/01

    Glencore / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-122/01
    Diese Beurteilung ist daher, sofern die Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. insbesondere Urteile vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-8/95 P, New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175, Randnr. 26, und vom 7. November 2002, Glencore und Compagnie Continentale/Kommission, C-24/01 P und C-25/01 P, Slg. 2002, I-10119, Randnr. 65).
  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-122/01
    63 und 64, und vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-237/98 P, Dorsch Consult/Rat und Kommission, Slg. 2000, I-4549, Randnr. 54).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-122/01
    Diese Beurteilung ist daher, sofern die Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. insbesondere Urteile vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-8/95 P, New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175, Randnr. 26, und vom 7. November 2002, Glencore und Compagnie Continentale/Kommission, C-24/01 P und C-25/01 P, Slg. 2002, I-10119, Randnr. 65).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-122/01
    Sind Beweise ordnungsgemäß erhoben und die allgemeinen Rechtsgrundsätze sowie die Vorschriften über die Beweislast und das Beweisverfahren eingehalten worden, so ist es allein Sache des Gerichts, den Beweiswert der ihm vorgelegten Beweismittel zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 24).
  • EuGH, 07.05.1992 - C-258/90

    Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-122/01
    Jedoch tritt nach der vom Gericht in Randnummer 42 des angefochtenen Urteils angeführten ständigen Rechtsprechung die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft nur dann ein, wenn mehrere Voraussetzungen kumulativ vorliegen - das den Gemeinschaftsorganen vorgeworfene Verhalten ist rechtswidrig, es ist ein Schaden entstanden, und zwischen dem Verhalten des Organs und dem behaupteten Schaden besteht ein Kausalzusammenhang (vgl. insbesondere Urteil vom 7. Mai 1992 in den Rechtssachen C-258/90 und C-259/90, Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida/Kommission, Slg. 1992, I-2901, Randnr. 42).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-264/95

    Kommission / Union internationale des chemins de fer

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-122/01
    Der Gerichtshof hat jedoch nach ständiger Rechtsprechung Rügen, die sich gegen solche nichttragenden Gründe eines Urteils des Gerichts richten, ohne weiteres als unschlüssig zurückzuweisen, da sie nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen können (vgl. u. a. Urteile vom 22. Dezember 1993 in der Rechtssache C-244/91 P, Pincherle/Kommission, Slg. 1993, I-6965, Randnr. 25 und 31, sowie vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-264/95 P, Kommission/UIC, Slg. 1997, I-1287, Randnr. 48).
  • EuGH, 22.12.1993 - C-244/91

    Pincherle / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-122/01
    Der Gerichtshof hat jedoch nach ständiger Rechtsprechung Rügen, die sich gegen solche nichttragenden Gründe eines Urteils des Gerichts richten, ohne weiteres als unschlüssig zurückzuweisen, da sie nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen können (vgl. u. a. Urteile vom 22. Dezember 1993 in der Rechtssache C-244/91 P, Pincherle/Kommission, Slg. 1993, I-6965, Randnr. 25 und 31, sowie vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-264/95 P, Kommission/UIC, Slg. 1997, I-1287, Randnr. 48).
  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-122/01
    23 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95 (Deutschland/Rat, Slg. 1998, I-973; im Folgenden: Urteil Deutschland/Rat) Artikel 1 Absatz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses 94/800 insoweit für nichtig erklärt, als der Rat darin dem Abschluss des Rahmenabkommens zugestimmt hat und dieses Rahmenabkommen die Marktbeteiligten der Gruppe B von dem dort geschaffenen Ausfuhrlizenzsystem befreit.
  • EuGH, 10.03.1998 - C-364/95

    T. Port

  • EuGH, 17.06.2010 - C-413/08

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen

    Sofern die Beweise nämlich ordnungsgemäß erhoben und die allgemeinen Rechtsgrundsätze sowie die Vorschriften über die Beweislast und das Beweisverfahren eingehalten worden sind, ist es allein Sache des Gerichts, den Beweiswert der ihm vorgelegten Beweismittel zu beurteilen (vgl. Urteile vom 8. Mai 2003, T. Port/Kommission, C-122/01 P, Slg. 2003, I-4261, Randnr. 27, und vom 25. Oktober 2007, Komninou u. a./Kommission, C-167/06 P, Randnr. 40).
  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die

    Außerdem ist der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht für die Feststellung der Tatsachen zuständig und, von Ausnahmen abgesehen, nicht befugt, die Beweise zu prüfen, auf die das Gericht diese Feststellung gestützt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2003, T. Port/Kommission, C-122/01 P, EU:C:2003:259, Rn. 27, und vom 25. Oktober 2007, Komninou u. a./Kommission, C-167/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:633, Rn. 40).
  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

    146 Im Licht dieser Rechtsprechung ist die Rüge einer angeblich über die Sache hinaus gehenden Begründung der Entscheidung ohne weiteres als unbeachtlich zurückzuweisen, da sie nicht zur Nichtigerklärung der Entscheidung führen kann (vgl. analog Urteil des Gerichtshofes vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-122/01 P, T. Port/Kommission, Slg. 2003, I-4261, Randnr. 17; vgl. auch oben, Randnr. 136).
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