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   EuGH, 08.05.2008 - C-39/07   

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https://dejure.org/2008,22609
EuGH, 08.05.2008 - C-39/07 (https://dejure.org/2008,22609)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - C-39/07 (https://dejure.org/2008,22609)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - C-39/07 (https://dejure.org/2008,22609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Nationale Regelung, nach der Diplome, die den Zugang zum Beruf des Krankenhausapothekers eröffnen, nicht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Nationale Regelung, nach der Diplome, die den Zugang zum Beruf des Krankenhausapothekers eröffnen, nicht ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Nationale Regelung, nach der Diplome, die den Zugang zum Beruf des Krankenhausapothekers eröffnen, nicht ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Nationale Regelung, nach der Diplome, die den Zugang zum Beruf des Krankenhausapothekers eröffnen, nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Anwendbarkeit der Richtlinie (RL) 89/48/EWG auf den Beruf des Krankenhausapothekers; Voraussetzung der Ansehung eines Berufs als reglementierter Beruf i.S.d RL 89/48/EWG; Fachapothekerdiplom als den Zugang zu einem reglementierten Beruf eröffnendes ...

  • Judicialis

    Richtlinie 89/48/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/48/EWG - Anerkennung von Hochschuldiplomen, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen - Nationale Regelung, nach der Diplome, die den Zugang zum Beruf des Krankenhausapothekers eröffnen, nicht ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 1. Februar 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mangelnde Umsetzung der Richtlinie Nr. 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. L 19 vom ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.09.2003 - C-285/01

    VON EINEM GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGEN, DER BEANTRAGT, IN DIE ÖFFENTLICHE

    Auszug aus EuGH, 08.05.2008 - C-39/07
    18 und 19, und vom 9. September 2003, Burbaud, C-285/01, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 45).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus EuGH, 08.05.2008 - C-39/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dieser Bestimmung des EG-Vertrags zu entnehmen, dass ein Mitgliedstaat, der mit einem Antrag auf Zulassung zu einem Beruf, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation abhängt, befasst wird, die von dem Betroffenen für die Ausübung dieses Berufs in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise in der Weise berücksichtigen muss, dass er die durch diese Nachweise belegten Fachkenntnisse mit den nach nationalem Recht verlangten Kenntnissen und Fähigkeiten vergleicht (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou, C-340/89, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16, und vom 14. September 2000, Hocsman, C-238/98, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 23).
  • EuGH, 01.02.1996 - C-164/94

    Aranitis / Land Berlin

    Auszug aus EuGH, 08.05.2008 - C-39/07
    Ein Beruf ist nach ständiger Rechtsprechung dann als ein reglementierter Beruf im Sinne der Richtlinie 89/48 anzusehen, wenn die Aufnahme oder die Ausübung der diesen Beruf bildenden beruflichen Tätigkeit unter Rechts- oder Verwaltungsvorschriften fallen, die eine Regelung enthalten, durch die die betreffende berufliche Tätigkeit ausdrücklich Personen vorbehalten wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und die Aufnahme dieser Tätigkeit denjenigen versagt wird, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 1. Februar 1996, Aranitis, C-164/94, Slg. 1996, I-135, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.2000 - C-238/98

    Hocsman

    Auszug aus EuGH, 08.05.2008 - C-39/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dieser Bestimmung des EG-Vertrags zu entnehmen, dass ein Mitgliedstaat, der mit einem Antrag auf Zulassung zu einem Beruf, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation abhängt, befasst wird, die von dem Betroffenen für die Ausübung dieses Berufs in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise in der Weise berücksichtigen muss, dass er die durch diese Nachweise belegten Fachkenntnisse mit den nach nationalem Recht verlangten Kenntnissen und Fähigkeiten vergleicht (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou, C-340/89, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16, und vom 14. September 2000, Hocsman, C-238/98, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-8/23

    Conseil national de l'ordre des médecins - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    31 Urteile Vlassopoulou (Rn. 15) und vom 8. Mai 2008, Kommission/Spanien (C-39/07, EU:C:2008:265, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13

    Angerer - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2005/36/EG -

    30 - C-39/07, EU:C:2008:265.

    31 - Vgl. Urteil Kommission/Spanien (EU:C:2008:265, Rn. 37).

  • EuGH, 02.03.2023 - C-270/21

    A (Enseignant d'école maternelle)

    Ein Beruf ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dann als ein reglementierter Beruf im Sinne der Richtlinien 89/48 und 92/51 anzusehen, wenn die Aufnahme oder die Ausübung der diesen Beruf bildenden beruflichen Tätigkeit unter Rechts- oder Verwaltungsvorschriften fallen, die eine Regelung enthalten, durch die die betreffende berufliche Tätigkeit ausdrücklich Personen vorbehalten wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und die Aufnahme dieser Tätigkeit denjenigen versagt wird, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (Urteile vom 1. Februar 1996, Aranitis, C-164/94, EU:C:1996:23, Rn. 19, und vom 8. Mai 2008, Kommission/Spanien, C-39/07, EU:C:2008:265, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-169/07

    Hartlauer - Niederlassungsfreiheit - Errichtung und Betrieb einer Krankenanstalt

    27 - Vgl. insbesondere zum Beruf des Apothekers Urteile vom 13. Juli 2006, Sam Mc Cauley Chemists (Blackpool) und Sadja (C-221/05, Slg. 2006, I-6869), und vom 8. Mai 2008, Kommission/Spanien (C-39/07, Slg. 2008, I-0000), zum Beruf des Zahnarztes Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Österreich (C-437/03, Slg. 2005, I-9373), und zum Beruf des Arztes, Urteil vom 16. Mai 2002, Kommission/Spanien (C-232/99, Slg. 2002, I-4235).
  • EuGH, 16.10.2008 - C-136/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Auch wenn diese Richtlinien das Recht auf Zugang zu reglementierten Berufen vorsehen, erlauben sie nämlich gemäß ihrem jeweiligen Art. 4 Abs. 1 Buchst. b dem Aufnahmemitgliedstaat, von dem Antragsteller, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, die Absolvierung eines dreijährigen Anpassungslehrgangs oder die Ablegung einer Eignungsprüfung zu verlangen, vor allem, wenn sich dessen bisherige Ausbildung auf Fachgebiete bezieht, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die von dem im Aufnahmemitgliedstaat geforderten Diplom abgedeckt werden, oder wenn der reglementierte Beruf im Aufnahmemitgliedstat eine oder mehrere reglementierte berufliche Tätigkeiten umfasst, die nicht Bestandteil des reglementierten Berufs im Heimat- oder Herkunftsmitgliedstaat des Antragstellers sind, und dieser Unterschied zwischen den beruflichen Tätigkeiten in den beiden betroffenen Mitgliedstaaten in einer unterschiedlichen besonderen Ausbildung zum Ausdruck kommt (vgl. zur Richtlinie 89/48 Urteil vom 8. Mai 2008, Kommission/Spanien, C-39/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-270/21

    A (Enseignant d'école maternelle) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anerkennung

    18 Vgl. z. B. Urteile vom 1. Februar 1996, Aranitis (C-164/94, EU:C:1996:23, im Folgenden: Urteil Aranitis, Rn. 19), und vom 8. Mai 2008, Kommission/Spanien (C-39/07, EU:C:2008:265, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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