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   EuGH, 08.05.2014 - C-161/13   

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https://dejure.org/2014,9096
EuGH, 08.05.2014 - C-161/13 (https://dejure.org/2014,9096)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2014 - C-161/13 (https://dejure.org/2014,9096)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - C-161/13 (https://dejure.org/2014,9096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    "Öffentliche Aufträge - Wassersektor - Richtlinie 92/13/EWG - Verfahren einer wirksamen und raschen Nachprüfung - Nachprüfungsfristen - Zeitpunkt, zu dem diese Fristen beginnen"

  • Europäischer Gerichtshof

    Idrodinamica Spurgo Velox u.a.

    Öffentliche Aufträge - Wassersektor - Richtlinie 92/13/EWG - Verfahren einer wirksamen und raschen Nachprüfung - Nachprüfungsfristen - Zeitpunkt, zu dem diese Fristen beginnen

  • EU-Kommission

    Idrodinamica Spurgo Velox srl und andere gegen Acquedotto Pugliese SpA.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale amministrativo regionale per la Puglia - Italien. Öffentliche Aufträge - Wassersektor - Richtlinie 92/13/EWG - Verfahren einer wirksamen und raschen Nachprüfung - Nachprüfungsfristen - Zeitpunkt, zu dem diese Fristen beginnen.

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Aufträge - Wassersektor - Richtlinie 92/13/EWG - Verfahren einer wirksamen und raschen Nachprüfung - Nachprüfungsfristen - Zeitpunkt, zu dem diese Fristen beginnen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unionsrecht fordert effektiven Rechtsschutz im Vergabeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unionsrecht fordert effektiven Rechtsschutz (VPR 2014, 266)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Idrodinamica Spurgo Velox u.a.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale Amministrativo Regionale per la Puglia - Auslegung von Art. 1, 2a, 2c und 2f der Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2014, 552
  • NZBau 2014, 448
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-161/13
    Der Gerichtshof habe jedoch in Rn. 40 des Urteils Uniplex (UK) (C-406/08, EU:C:2010:45) entschieden, dass das mit den Vorschriften über den Rechtsschutz bei Vergabeverfahren verfolgte Ziel der zügigen Behandlung es den Mitgliedstaaten nicht erlaube, den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes außer Acht zu lassen, wonach die Anwendungsmodalitäten der nationalen Ausschlussfristen die Ausübung der Rechte, die den Betroffenen vom Unionsrecht verliehen seien, nicht unmöglich machen oder erschweren dürften.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs können wirksame Nachprüfungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge nur dann sichergestellt werden, wenn die Fristen, die für die Einleitung der Nachprüfung vorgeschrieben sind, erst zu dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der Antragsteller von dem geltend gemachten Verstoß gegen die genannten Vorschriften Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Uniplex [UK], EU:C:2010:45, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-161/13
    In diesem Fall wären die im nationalen Recht zur Behebung dieser Unregelmäßigkeit vorgesehenen einschlägigen Maßnahmen anzuwenden, die bis hin zur Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gehen können (vgl. entsprechend Urteil Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 38, 39, 42 und 43).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-161/13
    Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann das in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 gesetzte Ziel, das Bestehen wirksamer Nachprüfungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen, nur dann erreicht werden, wenn die Fristen, die für die Einleitung der Nachprüfung vorgeschrieben sind, erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der Kläger von dem geltend gemachten Verstoß gegen die genannten Vorschriften Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. Urteile Uniplex [UK], EU:C:2010:45, Rn. 32, sowie Idrodinamica Spurgo Velox u. a., C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 37).
  • EuGH, 17.11.2022 - C-54/21

    Der Schutz der Vertraulichkeit im Bereich des öffentlichen Auftragswesens muss

    In diesem Rahmen hat es u. a. die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen, wonach das in Art. 1 der Richtlinie 89/665 festgelegte Ziel, wirksame Nachprüfungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu gewährleisten, nur dann erreicht werden kann, wenn die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die in Rede stehende Entscheidung erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, zu dem der Rechtsbehelfsführer von dem behaupteten Verstoß gegen diese Vorschriften Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (Urteile vom 28. Januar 2010, Uniplex [UK], C-406/08, EU:C:2010:45, Rn. 32, und vom 8. Mai 2014, 1drodinamica Spurgo Velox u. a., C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 37, sowie Beschluss vom 14. Februar 2019, Cooperativa Animazione Valdocco, C-54/18, EU:C:2019:118, Rn. 45).
  • EuGH, 14.09.2017 - C-223/16

    Casertana Costruzioni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG -

    In diesem Fall wären die im nationalen Recht zur Behebung dieser Unregelmäßigkeit vorgesehenen einschlägigen Maßnahmen anzuwenden, die bis hin zur Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gehen können (Urteil vom 8. Mai 2014, 1drodinamica Spurgo Velox u. a., C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-166/14

    MedEval - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 89/665/EWG und 2007/66/EG -

    Diese Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärrechtsschutz spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs wider, so etwa im Urteil Idrodinamica Spurgo Velox u. a. (C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 45 und 46).

    20 - Vgl. Urteile Universale-Bau u. a. (C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 78), Uniplex (UK) (C-406/08, EU:C:2010:45, Rn. 32), Idrodinamica Spurgo Velox u. a. (C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 37) und eVigilo (C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 52).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-369/14

    Sommer Antriebs- und Funktechnik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektro- und

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Idrodinamica Spurgo Velox u. a., C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 29).
  • EuGH, 14.02.2019 - C-54/18

    Cooperativa Animazione Valdocco

    Das in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 gesetzte Ziel, das Bestehen wirksamer Nachprüfungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen, kann demnach nur dann erreicht werden, wenn die Fristen, die für die Einleitung der Nachprüfung vorgeschrieben sind, erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der Antragsteller von dem geltend gemachten Verstoß gegen die genannten Vorschriften Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (Urteile vom 28. Januar 2010, Uniplex [UK], C-406/08, EU:C:2010:45, Rn. 32, vom 12. März 2015, eVigilo, C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 52, und vom 8. Mai 2014, 1drodinamica Spurgo Velox u. a., C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16

    Casertana Costruzioni

    24 Urteil vom 8. Mai 2014, 1drodinamica Spurgo Velox u. a. (C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 39).
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