Rechtsprechung
EuGH, 08.05.2019 - C-25/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Kerr
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 1 Buchst. a - Besondere Zuständigkeit, ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 8. Mai 2019. Brian Andrew Kerr gegen Pavlo Postnov und Natalia Postnova. Vorlage zur Vorabentscheidung - Jus...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 1 Buchst. a - Besondere Zuständigkeit, ...
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Hausgeld: Welches Gericht ist international zuständig?
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Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kerr
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Art. 24 Nr. 1 Unterabs. 1 - Ausschließliche ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-25/18
- EuGH, 08.05.2019 - C-25/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2991
- NZM 2019, 435
Wird zitiert von ... (18)
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-421/18
Ordre des avocats du barreau de Dinant
Schließlich hatte der Gerichtshof im kürzlich ergangenen Urteil Kerr(28) Gelegenheit, über die Einstufung einer Zahlungsverpflichtung zu entscheiden, die sich aus einem Beschluss der Hauptversammlung der Eigentümergemeinschaft eines Wohngebäudes ergab, die keine Rechtspersönlichkeit besaß und kraft Gesetzes speziell zur Ausübung bestimmter Rechte eingerichtet wurde; dieser Beschluss, der mit der Mehrheit der Mitglieder gefasst wurde, aber alle Mitglieder band, legte die Jahresbeiträge zum Haushalt der Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums fest.Was das in Nr. 63 der vorliegenden Schlussanträge erwähnte Problem betrifft, so enthält das Urteil Kerr(38) meiner Meinung nach relevante Auslegungselemente.
Auch wenn das Urteil Kerr(39) zwar eine Verpflichtung zur Zahlung von Betriebsausgaben für das Gemeinschaftseigentum betrifft, ist daraus meiner Meinung nach gleichwohl der Schluss zu ziehen, dass der Umstand, dass die nationalen Rechtsvorschriften die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit von der Mitgliedschaft in einer Einrichtung abhängig machen, nicht unbedingt ausschließt, dass eine daraus resultierende Verpflichtung als freiwillig eingegangene rechtliche Verpflichtung im Sinne von Art. 7 Nr. 1 der Brüssel-I-a-Verordnung eingestuft werden kann.
Meiner Ansicht nach ähnelt der Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits in etwa dem der Rechtssache, in der das Urteil Kerr(40) ergangen ist.
Dies ist der Fall bei den im vorliegenden Fall einschlägigen Bestimmungen, nämlich Art. 1 Abs. 1 der Brüssel-I-a-Verordnung (…vgl. u. a. Urteile vom 11. April 2013, Sapir u. a. [C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 31 und 32], …und vom 15. November 2018, Kuhn [C-308/17, EU:C:2018:911, Rn. 31 und 32]) und Art. 7 Nr. 1 dieser Verordnung (…vgl. u. a. Urteile vom 14. März 2013, Ceská spo??itelna [C-419/11, EU:C:2013:165, Rn. 43 und 44], und vom 8. Mai 2019, Kerr [C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 20]).
28 Urteil vom 8. Mai 2019 (C-25/18, EU:C:2019:376).
29 Vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 26 bis 28).
30 Vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 29).
38 Urteil vom 8. Mai 2019 (C-25/18, EU:C:2019:376).
39 Urteil vom 8. Mai 2019 (C-25/18, EU:C:2019:376).
40 Urteil vom 8. Mai 2019 (C-25/18, EU:C:2019:376).
Meiner Ansicht nach zeigt die Anwendung von Art. 7 Nr. 1 dieser Verordnung durch den Gerichtshof jedoch, dass der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne dieser Bestimmung nicht eng auszulegen ist, was der Gerichtshof im Übrigen im Urteil vom 20. Januar 2005, Engler (…C-27/02, EU:C:2005:33, Rn. 48), insbesondere gestützt auf die Urteile Peters Bauunternehmung und Powell Duffryn, bestätigt hat (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kerr [C-25/18, EU:C:2019:86, Nr. 51]).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
Ellmes Property Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche …
Ich möchte meine Auffassung mit dem Urteil Kerr(20) veranschaulichen, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass eine Klage betreffend eine Zahlungsverpflichtung, die sich aus einer Entscheidung der Hauptversammlung der Miteigentümer einer Liegenschaft ergibt, unter Art. 7 Nr. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 fällt, der die nicht ausschließliche Zuständigkeit für Klagen aus vertraglichen Streitigkeiten begründet, obwohl diese Entscheidung für Miteigentümer, die nicht an ihrer Annahme mitgewirkt hatten, verbindlich ist.Zwar betrafen die im Urteil Kerr(23) und im Beschluss INA u. a.(24) in Rede stehenden Rechtsbehelfe nicht unmittelbar die unbewegliche Sache.
20 Urteil vom 8. Mai 2019 (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 29).
22 Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 29), und Beschluss vom 19. November 2019, 1NA u. a. (…C-200/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:985, Rn. 29).
23 Urteil vom 8. Mai 2019 (C-379/18, EU:C:2019:376, Rn. 29).
49 Meines Erachtens liegt es auf der Hand, dass der Ausgangsrechtsstreit nicht den Verkauf beweglicher Sachen betrifft und ebenso wenig die Erbringung von Dienstleistungen, für die nach ständiger Rechtsprechung die Partei, die sie erbringt, eine bestimmte Tätigkeit gegen Entgelt durchführen muss (vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
54 Vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 29).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19
Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
43 Vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 27 bis 29).44 Vgl. u. a. Urteile vom 17. September 2002, Tacconi (…C-334/00, EU:C:2002:499, Rn. 26), und vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 23).
- EuGH, 03.10.2019 - C-272/18
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
Hierzu hat der Gerichtshof entscheiden, dass der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. f der Rom-I-Verordnung vorgesehene Ausschluss von Fragen betreffend das Gesellschaftsrecht, das Vereinsrecht und das Recht der juristischen Personen - wie die Errichtung von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen durch Eintragung oder auf andere Weise, ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit, ihre innere Verfassung und ihre Auflösung - vom Anwendungsbereich der Verordnung ausschließlich die organisatorischen Aspekte dieser Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen betrifft (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 33).Diese Auslegung wird durch den Bericht über das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht von Mario Giuliano, Professor an der Universität Mailand, und Paul Lagarde, Professor an der Universität Paris I (…ABl. 1980, C 282, S. 1), bestätigt; demnach gilt der Ausschluss dieser Fragen vom Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom, das zwischen den Mitgliedstaaten durch die Rom-I-Verordnung ersetzt wurde, für all jene sehr komplexen Rechtsakte, die für die Errichtung einer Gesellschaft erforderlich sind oder ihre innere Verfassung oder ihre Auflösung regeln, d. h. für die unter das Gesellschaftsrecht fallenden Rechtshandlungen (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 34).
Zum einen ist der Begriff "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen" ebenso wie der Begriff "Dienstleistungsverträge" in Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung und der Begriff "Erbringung von Dienstleistungen" in Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 44/2001 so zu verstehen, dass er eine Verpflichtung zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit gegen Entgelt bezeichnet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 36 bis 41).
- EuGH, 17.06.2021 - C-800/19
Mittelbayerischer Verlag
Als Ausnahme von der Zuständigkeit gemäß Art. 4 der Verordnung Nr. 1215/2012, nämlich der Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, die die allgemeine Regel darstellt, ist die besondere Zuständigkeitsregel des Art. 7 Nr. 2 der Verordnung, die für Verfahren gilt, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben, eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.02.2022 - C-595/20
ShareWood Switzerland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Soweit die Verordnung Nr. 44/2001 durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 2012, L 351, S. 1) aufgehoben und ersetzt wurde, gilt dieses Ziel der Kohärenz auch in Bezug auf diese Verordnung (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 36). - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
Vgl. u. a. Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 34).24 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 33).
42 Vgl. in diesem Sinne 17. Erwägungsgrund der Rom-I-Verordnung und Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 39 bis 41).
43 Vgl. Urteile vom 23. April 2009, Falco Privatstiftung und Rabitsch (…C-533/07, EU:C:2009:257, Rn. 29), vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a. (…C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 57), sowie vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-265/21
AB und AB-CD (Titre de propriété sur des œuvres d'art)
5 Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).7 Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zu den Verpflichtungen, die die Miteigentümer eines Wohngebäudes gesetzlich gegenüber der Eigentümergemeinschaft übernehmen, vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 27 bis 29).
110 Vgl. insoweit Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.02.2020 - C-606/19
Flightright - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Insoweit ist auch festzustellen, dass, da mit der Verordnung Nr. 1215/2012 die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 2001, L 12, S. 1) aufgehoben und ersetzt wurde, die vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 auch für die Verordnung Nr. 1215/2012 gilt, soweit die Bestimmungen dieser beiden Unionsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).Folglich gilt die Auslegung von Art. 5 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001, die der Gerichtshof vorgenommen hat, auch für Art. 7 Nr. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012, da diese Bestimmungen als gleichwertig angesehen werden können (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.12.2019 - C-421/18
Ordre des avocats du barreau de Dinant
Diese Verordnung sieht besondere oder ausschließliche Zuständigkeitsregeln nur als Ausnahme von dieser Regel für abschließend aufgeführte Fälle vor, in denen eine Person vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats - je nach Lage des Falles - verklagt werden kann oder muss (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).Zu der besonderen Zuständigkeitsregel für Streitigkeiten aus Vertrag oder über vertragliche Ansprüche in Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1215/2012 ist auch daran zu erinnern, dass der Abschluss eines Vertrags kein Tatbestandsmerkmal dieser Bestimmung ist (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Somit setzt die Anwendung dieser Regel voraus, dass eine von einer Person gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene Verpflichtung bestimmt werden kann, auf die sich die betreffende Klage stützt (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 24 und 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Eine solche Situation ist von dem Sachverhalt zu unterscheiden, zu dem das Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376), ergangen ist, in dem der Gerichtshof in Bezug auf eine Verpflichtung der Miteigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft zur Zahlung von Jahresbeiträgen zum Haushalt der Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums an einem Wohnhaus entschieden hat, dass die Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, die Einzelheiten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums jedoch gegebenenfalls durch Vertrag geregelt werden, und der Eintritt in die Eigentümergemeinschaft durch freiwilligen Erwerb einer Eigentumswohnung samt Miteigentumsanteilen an den gemeinschaftlichen Bereichen erfolgt, so dass es sich bei einer solchen Verpflichtung um eine freiwillig eingegangene rechtliche Verpflichtung handelt (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376" Rn. 27).
- BGH, 25.01.2022 - II ZR 215/20
Tatrichterliche Ermittlung des in einem anderen Staat geltenden Rechts; …
- EuGH, 11.11.2020 - C-433/19
Ellmes Property Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 05.12.2019 - C-708/17
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung, die vorsieht, dass jeder …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-215/18
Primera Air Scandinavia
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-604/20
ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
- EuGH, 05.12.2019 - C-725/17
Beteiligung jedes Miteigentümers an Kosten der Beheizung der gemeinschaftlichen …