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   EuGH, 08.06.1989 - C-69/89 R   

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https://dejure.org/1989,3243
EuGH, 08.06.1989 - C-69/89 R (https://dejure.org/1989,3243)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.1989 - C-69/89 R (https://dejure.org/1989,3243)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - C-69/89 R (https://dejure.org/1989,3243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Nakajima All Precision / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung, Artikel 83 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs einer Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls - Voraussetzungen - Besonderheit des Schadens

  • EU-Kommission

    Nakajima All Precision / Rat

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Antrags

  • Judicialis

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs einer Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls - Voraussetzungen - Besonderheit des Schadens - [EWG-Vertrag, Artikel 185 - Verfahrensordnung, Artikel 83 § 2]

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 14.12.2001 - C-404/01

    Kommission / Euroalliages u.a.

    67 Für die Aussetzung der Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls zu dem Zweck, zu verhindern, dass der die Aussetzung beantragenden Partei ein schwerer und irreparabler Schaden entsteht, kann sich diese nach ständiger Rechtsprechung nicht ausschließlich auf die Auswirkungen berufen, die mit der Einführung eines solchen Zolles untrennbar verbunden sind, sondern sie muss einen für sie speziellen Schaden geltend machen (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R, Technointorg/Rat, Slg. 1987, 1793, Randnr. 17, vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 69/89 R, Nakajima All Precision/Rat, Slg. 1989, 1689, abgekürzte Veröffentlichung, Extramet Industrie/Rat und vom 11. März 1994 in der Rechtssache C-6/94 R, Descom/Rat, Slg. 1994, I-867, Randnrn.
  • EuGH, 11.03.1994 - C-6/94

    Descom Scales Manufacturing / Rat

    Es ist nämlich gerade Zweck eines Antidumpingzolls, zum Ausgleich der festgestellten Dumpingspanne eine Erhöhung des Preises der betreffenden Ware herbeizuführen (siehe insbesondere die oben angeführten Beschlüsse vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R sowie die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 69/89 R, Nakajima All Precision/Rat, Slg. 1989, 1689, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-358/89 R, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1990, I-431).
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