Rechtsprechung
EuGH, 08.06.2000 - C-91/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/43/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Portugal
- EU-Kommission
Kommission / Portugal
EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist
- EU-Kommission
Kommission / Portugal
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung Portugals wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag ; Nichtumsetzung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist; Sicherstellung der Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und ...
- Judicialis
Richtlinie 96/43/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 96/43/EG
Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgemäße Umsetzung der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 zur Änderung und Kodifizierung der Richtlinie 85/73/EWG (Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von frischem Fleisch) sowie ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-91/99
- EuGH, 08.06.2000 - C-91/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- FG Hessen, 11.12.1973 - I 85/73
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-91/99
wegen Feststellung, daß die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, um der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 zur Änderung und Kodifizierung der Richtlinie 85/73/EWG zur Sicherstellung der Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Richtlinien 90/675/EWG und 91/496/EWG (…ABl. L 162, S. 1, und Berichtigung, ABl. 1997, L 8, S. 32) in vollem Umfang nachzukommen,.Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 17. März 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EG-Vertrag (jetzt Artikel 226 EG) Klage erhoben auf Feststellung, daß die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht alle erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, um der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 zur Änderung und Kodifizierung der Richtlinie 85/73/EWG zur Sicherstellung der Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Richtlinien 90/675/EWG und 91/496/EWG (…ABl. L 162, S. 1, und Berichtigung, ABl. 1997, L 8, S. 32) in vollem Umfang nachzukommen.
Gemäß Artikel 1 der Richtlinie 96/43 erhalten der Titel, die Artikel und die Anhänge der Richtlinie 85/73/EWG des Rates vom 29. Januar 1985 über die Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch und Geflügelfleisch (…ABl. L 32, S. 14) die Fassung des Anhangs der Richtlinie 96/43.
Der neue Titel der Richtlinie 85/73 lautet nun: "Richtlinie 85/73/EWG des Rates vom 29. Januar 1985 über die Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen nach den Richtlinien 89/622/EWG, 90/425/EWG, 90/675/EWG und 91/496/EWG".
Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 96/43 bestimmt für die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 85/73 in der durch die Richtlinie 96/43 geänderten und kodifizierten Fassung:.
Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 zur Änderung und Kodifizierung der Richtlinie 85/73/EWG zur Sicherstellung der Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Richtlinien 90/675/EWG und 91/496/EWG verstoßen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um den in dieser Vorschrift genannten Bestimmungen nachzukommen.
- EuGH, 23.03.2000 - C-327/98
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-91/99
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen einer Klage nach Artikel 169 EG-Vertrag das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-327/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 28). - FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 208/99
Rechtzeitige oder verspätete Klageeinlegung
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-91/99
Am 2. Juli 1999, d. h. nach Abschluß des schriftlichen Verfahrens, haben die portugiesischen Behörden eine Kopie des Decreto-lei Nr. 208/99 vom 11. Juni 1999 ( Diário da República I, Serie A, Nr. 134, vom 11. Juni 1999) zur Umsetzung der Richtlinie 96/43 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingereicht.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
Kommission / Deutschland
Ich beziehe mich vor allem auf die Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-137/99 (Kommission/Griechenland, Slg. 1999, I-9009) und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-91/99 (Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-4389), in denen der Gerichtshof die Klage abgewiesen hat, soweit sie sich auf die fehlende Umsetzung eben des Artikels 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie von Seiten Griechenlands und Portugals bezog (vgl. Randnr. 10 bzw. 14 der Urteile).