Rechtsprechung
EuGH, 08.06.2006 - C-348/05 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Gluiber / Kommission
«Offensichtlich teilweise unzulässiges und teilweise unbegründetes Rechtsmittel - Rechtshängigkeit»
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift zum Europäischen Gerichtshof (EuGH); Begründetheit eines Verfahrens trotz identischen bereits eingereichten Verfahrens unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozessökonomie
- Judicialis
Satzung des Gerichtshofs Art. 56
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Satzung des Gerichtshofs Art. 56
Offensichtlich teilweise unzulässiges und teilweise unbegründetes Rechtsmittel - Rechtshängigkeit - Sozialpolitik
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gluiber / Kommission
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache T-64/05 (Karola Gluiber/Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen habe, zur Beschwerde der ...
Verfahrensgang
- EuGH, 08.06.2006 - C-348/05 P
- EuG - T-64/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 12.12.1996 - C-49/96
Progoulis / Kommission
Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-348/05
10 Aus den Artikeln 58 Absatz 1 der Satzung des Gerichtshofs und 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung ergibt sich, dass in der Rechtsmittelschrift die beanstandeten Teile des Urteils oder des Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie das rechtliche Vorbringen, auf das der Antrag im Einzelnen gestützt wird, genau bezeichnet werden müssen (vgl. insbesondere Beschluss vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-49/96 P, Progoulis/Kommission, Slg. I-6803, Randnrn. 23 und 24, sowie Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-41/00 P, Interporc/Kommission, Slg. I-2125, Randnr. 15). - EuGH, 06.03.2003 - C-41/00
Interporc / Kommission
Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-348/05
10 Aus den Artikeln 58 Absatz 1 der Satzung des Gerichtshofs und 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung ergibt sich, dass in der Rechtsmittelschrift die beanstandeten Teile des Urteils oder des Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie das rechtliche Vorbringen, auf das der Antrag im Einzelnen gestützt wird, genau bezeichnet werden müssen (vgl. insbesondere Beschluss vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-49/96 P, Progoulis/Kommission, Slg. I-6803, Randnrn. 23 und 24, sowie Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-41/00 P, Interporc/Kommission, Slg. I-2125, Randnr. 15). - EuGH - C-259/99 (anhängig)
Gluiber / Rat und Kommission - Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts …
Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-348/05
Im übrigen sei ergänzt, dass das Gericht erster Instanz mit der Anwendung von Artikel 111 seiner Verfahrensordnung das Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz nicht verletzt hat, da diese Vorschrift nämlich dem Gericht ausdrücklich die Befugnis verleiht, eine Klage auch ohne Zustellung an den Prozessgegner für unzulässig zu erklären (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-259/99 P, Gluiber/Rat und Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-202/00 P, Gluiber/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rndnr. 16). - EuG - T-63/05
Gluiber / Kommission
Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-348/05
Es stellte fest, dass die Klage in dieser Rechtssache dieselben Parteien betrifft, und die Anträge mit zwei der Anträge in der gleichzeitig eingereichten Rechtssache T-63/05 identisch sind. - EuGH - C-202/00
Gluiber / Kommission
Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-348/05
Im übrigen sei ergänzt, dass das Gericht erster Instanz mit der Anwendung von Artikel 111 seiner Verfahrensordnung das Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz nicht verletzt hat, da diese Vorschrift nämlich dem Gericht ausdrücklich die Befugnis verleiht, eine Klage auch ohne Zustellung an den Prozessgegner für unzulässig zu erklären (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-259/99 P, Gluiber/Rat und Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-202/00 P, Gluiber/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rndnr. 16).