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   EuGH, 08.06.2006 - C-350/05 P   

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https://dejure.org/2006,26093
EuGH, 08.06.2006 - C-350/05 P (https://dejure.org/2006,26093)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.2006 - C-350/05 P (https://dejure.org/2006,26093)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - C-350/05 P (https://dejure.org/2006,26093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gluiber / Kommission

    «Offensichtlich teilweise unzulässiges und teilweise unbegründetes Rechtsmittel - Rechtshängigkeit»

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Rechtsmittels auf Grund ungenauer Bezeichnung der in der Rechtsmittelschrift beanstandeten Teile des Urteils oder des Beschlusses

  • Judicialis

    EG Art. 220; ; Satzung des Gerichtshofs Art. 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 220; Satzung des Gerichtshofs Art. 56
    Offensichtlich teilweise unzulässiges und teilweise unbegründetes Rechtsmittel - Rechtshängigkeit - Sozialpolitik

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gluiber / Kommission

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache T-79/05 (Karola Gluiber/Kommission), mit dem das Gericht die Klage als offensichtlich unzulässig abgewiesen hat, die sich auf Nichtigerklärung der Entscheidung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 02.07.2004 - T-78/04

    Sumitomo Chemical / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-350/05
    12 Allein der Hinweis auf die Erwägung des Beschlusses, die Klage aufgrund der Rechtshängigkeit der inhaltsgleichen Klage in der Rechtssache T-78/04 zurückzuweisen, enthält eine Argumentation, die speziell der Bezeichnung des Rechtsfehlers dient, mit dem das angefochtene Urteil behaftet sein soll.
  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-350/05
    10 Aus den Artikeln 58 Absatz 1 der Satzung des Gerichtshofs und 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung ergibt sich, dass in der Rechtsmittelschrift die beanstandeten Teile des Urteils oder des Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie das rechtliche Vorbringen, auf das der Antrag im Einzelnen gestützt wird, genau bezeichnet werden müssen (vgl. insbesondere Beschluss vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-49/96 P, Progoulis/Kommission, Slg. I-6803, Randnrn. 23 und 24, sowie Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-41/00 P, Interporc/Kommission, Slg. I-2125, Randnr. 15).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-49/96

    Progoulis / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-350/05
    10 Aus den Artikeln 58 Absatz 1 der Satzung des Gerichtshofs und 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung ergibt sich, dass in der Rechtsmittelschrift die beanstandeten Teile des Urteils oder des Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie das rechtliche Vorbringen, auf das der Antrag im Einzelnen gestützt wird, genau bezeichnet werden müssen (vgl. insbesondere Beschluss vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-49/96 P, Progoulis/Kommission, Slg. I-6803, Randnrn. 23 und 24, sowie Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-41/00 P, Interporc/Kommission, Slg. I-2125, Randnr. 15).
  • EuGH - C-202/00

    Gluiber / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-350/05
    Im übrigen sei ergänzt, dass das Gericht erster Instanz mit der Anwendung von Artikel 111 seiner Verfahrensordnung das Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz nicht verletzt hat, da diese Vorschrift nämlich dem Gericht ausdrücklich die Befugnis verleiht, eine Klage auch ohne Zustellung an den Prozessgegner für unzulässig zu erklären (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-259/99 P, Gluiber/Rat und Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-202/00 P, Gluiber/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rndnr. 16).
  • EuGH - C-259/99 (anhängig)

    Gluiber / Rat und Kommission - Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-350/05
    Im übrigen sei ergänzt, dass das Gericht erster Instanz mit der Anwendung von Artikel 111 seiner Verfahrensordnung das Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz nicht verletzt hat, da diese Vorschrift nämlich dem Gericht ausdrücklich die Befugnis verleiht, eine Klage auch ohne Zustellung an den Prozessgegner für unzulässig zu erklären (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-259/99 P, Gluiber/Rat und Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15, und vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-202/00 P, Gluiber/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rndnr. 16).
  • EuG - T-63/05

    Gluiber / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-350/05
    Es stellte fest, dass die Klage in dieser Rechtssache dieselben Parteien betrifft, auf dieselben Ziele gerichtet und auf dieselben Gründe gestützt ist wie die gleichzeitig eingereichte Klage in der Rechtssache T-63/05.
  • BGH, 27.04.2018 - BLw 3/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Spekulative Überhöhung des in einem

    Dass die spekulative Überhöhung vermutet wird, wird auch in anderen Sprachfassungen der Schlussanträge deutlich ("Il est, dans ce cas, permis de présumer que l"offre la plus élevée est speculative"; "It may be presumed, in this case, that the highest bid is speculative"; ebenfalls auf objektive Unangemessenheit abstellend: Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen über den Erwerb von Agrarland und das Unionsrecht, C 2017/6168, Abl. C 350/05 vom 18. Oktober 2017 unter 4c).
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