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   EuGH, 08.06.2017 - C-625/15 P   

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https://dejure.org/2017,18149
EuGH, 08.06.2017 - C-625/15 P (https://dejure.org/2017,18149)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.2017 - C-625/15 P (https://dejure.org/2017,18149)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - C-625/15 P (https://dejure.org/2017,18149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schniga / CPVO

    Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz - Apfelsorte "Gala Schnitzer" - Technische Prüfung - Vom Verwaltungsrat des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CPVO) erlassene Prüfungsrichtlinien - Verordnung (EG) Nr. 1239/95 - Art. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Schniga / CPVO

    Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz - Apfelsorte "Gala Schnitzer" - Technische Prüfung - Vom Verwaltungsrat des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CPVO) erlassene Prüfungsrichtlinien - Verordnung (EG) Nr. 1239/95 - Art. ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 1112
  • GRUR Int. 2017, 616
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.12.2012 - C-534/10

    Brookfield New Zealand und Elaris / CPVO und Schniga - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 08.06.2017 - C-625/15
    Das gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel wurde mit Urteil vom 19. Dezember 2012, Brookfield New Zealand und Elaris/CPVO und Schniga (C-534/10 P, ... EU:C:2012:813), zurückgewiesen.

    Es ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Aufgabe des CPVO durch eine wissenschaftliche und technische Komplexität der Bedingungen für die Prüfung von Anträgen auf gemeinschaftlichen Sortenschutz gekennzeichnet ist, so dass ihm bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ein weites Ermessen einzuräumen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2012, Brookfield New Zealand und Elaris/CPVO und Schniga, C-534/10 P, EU:C:2012:813, Rn. 50).

    Zudem hat das CPVO den sachgerechten Ablauf und die Effizienz der von ihm durchgeführten Verfahren zu gewährleisten (Urteil vom 19. Dezember 2012, Brookfield New Zealand und Elaris/CPVO und Schniga, C-534/10 P, EU:C:2012:813, Rn. 51).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das CPVO in Anbetracht des ihm eingeräumten weiten Ermessens verspätet vorgebrachte Tatsachen und Beweise berücksichtigen darf, falls es dies für erforderlich hält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2012, Brookfield New Zealand und Elaris/CPVO und Schniga, C-534/10 P, EU:C:2012:813, Rn. 50).

  • EuG, 10.09.2015 - T-91/14

    Schniga / OCVV - Brookfield New Zealand (Gala Schnitzer)

    Auszug aus EuGH, 08.06.2017 - C-625/15
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt die Schniga GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 10. September 2015, Schniga/CPVO - Brookfield New Zealand und Elaris (Gala Schnitzer) (T-91/14 und T-92/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:624, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Aufhebung zweier Entscheidungen der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CPVO) vom 20. September 2013 über die Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes für die Apfelsorte Gala Schnitzer (Sachen A 003/2007 und A 004/2007, im Folgenden: streitige Entscheidungen) aufgehoben hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. September 2015, Schniga/CPVO - Brookfield New Zealand und Elaris (Gala Schnitzer) (T - 91/14 und T - 92/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:624), wird aufgehoben.

  • EuG, 13.09.2010 - T-135/08

    Schniga / OCVV - Elaris und Brookfield New Zealand (Gala Schnitzer) -

    Auszug aus EuGH, 08.06.2017 - C-625/15
    38 Auf die von Schniga beim Gericht erhobene Anfechtungsklage hin wurde die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 21. November 2007 mit Urteil vom 13. September 2010, Schniga/CPVO - Elaris und Brookfield New Zealand (Gala Schnitzer) (T-135/08, ... EU:T:2010:397), aufgehoben.
  • EuGH, 15.04.2010 - C-38/09

    Schräder / CPVO - Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen

    Auszug aus EuGH, 08.06.2017 - C-625/15
    Dieses weite Ermessen erstreckt sich auch auf die Überprüfung der Unterscheidbarkeit einer Sorte im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Grundverordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77).
  • EuG, 23.11.2017 - T-140/15

    Aurora / OCVV - SESVanderhave (M 02205) - Pflanzenzüchtungen -

    Der - auch für das CPVO - zwingende Charakter dieser Regeln wird außerdem durch Art. 56 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2100/94 bestätigt, wonach die technischen Prüfungen in Übereinstimmung mit ihnen durchzuführen sind (Urteil vom 8. Juni 2017, Schniga/CPVO, C-625/15 P, EU:C:2017:435, Rn. 79).

    Dieses weite Ermessen erstreckt sich auch auf die Überprüfung der Unterscheidbarkeit einer Sorte im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2100/94 (vgl. Urteil vom 8. Juni 2017, Schniga/CPVO, C-625/15 P, EU:C:2017:435, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem hat das CPVO den sachgerechten Ablauf und die Effizienz der von ihm durchgeführten Verfahren zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 8. Juni 2017, Schniga/CPVO, C-625/15 P, EU:C:2017:435, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gemäß dem in Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte verankerten Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung oblag es der Beschwerdekammer nämlich, alle Umstände, die für die Beurteilung der Gültigkeit des angegriffenen gemeinschaftlichen Sortenschutzes relevant sind, sorgfältig und unparteiisch zu prüfen und alle für die Ausübung ihres Ermessens erforderlichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zusammenzutragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2017, Schniga/CPVO, C-625/15 P, EU:C:2017:435, Rn. 84).

  • EuG, 05.02.2019 - T-177/16

    Mema / CPVO (Braeburn 78 (11078) - Pflanzensorten - Antrag auf Erteilung des

    Dieses Ermessen erstreckt sich auch auf die Überprüfung der Unterscheidbarkeit einer Sorte im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Grundverordnung (vgl. Urteil vom 8. Juni 2017, Schniga/CPVO, C-625/15 P, EU:C:2017:435, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem hat das CPVO den sachgerechten Ablauf und die Effizienz der von ihm durchgeführten Verfahren zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 8. Juni 2017, Schniga/CPVO, C-625/15 P, EU:C:2017:435, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 23.02.2018 - T-445/16

    Schniga / CPVO (Gala Schnico) - Pflanzenzüchtungen - Antrag auf

    Schließlich werden durch das Urteil vom 8. Juni 2017, Schniga/CPVO (C-625/15 P, EU:C:2017:435), das die Klägerin in der mündlichen Verhandlung zur Stützung ihres Vorbringens, der Präsident des CPVO hätte aufgrund seiner angeblich sehr weitreichenden Befugnisse einen anderen Prüfungsort bestimmen können, angeführt hat, die vorstehenden Erwägungen nicht in Frage gestellt.
  • EuG, 27.11.2018 - T-829/16

    Mouvement pour une Europe des nations und des libertés / Parlament

    Nach der Rechtsprechung folgt aus dem Grundsatz der guten Verwaltung vor allem die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2017, Schniga/CPVO, C-625/15 P, EU:C:2017:435, Rn. 47).
  • EuG, 07.11.2019 - T-48/17

    Der Beschluss des Europäischen Parlaments über die Finanzierung der Partei ADDE

    Nach der Rechtsprechung umfasst der Grundsatz der ordnungsmäßigen Verwaltung insbesondere die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Aspekte des betreffenden Falls zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2017, Schniga/CPVO, C-625/15 P, EU:C:2017:435, Rn. 47).
  • EuG, 08.02.2018 - T-118/17

    Institute for Direct Democracy in Europe/ Parlament

    Selon la jurisprudence, le principe de bonne administration implique l'obligation pour l'institution compétente d'examiner avec soin et impartialité tous les éléments pertinents du cas d'espèce (voir, en ce sens, arrêt du 8 juin 2017, Schniga/OCVV, C-625/15 P, EU:C:2017:435, point 47).
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