Rechtsprechung
EuGH, 08.07.1999 - C-178/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/157/EWG des Rates über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren - Mangelnde Ausarbeitung der in Artikel 6 der Richtlinie vorgesehenen Programme durch den Mitgliedstaat
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Richtlinie 91/157 des Rates, Artikel 6
Rechtsangleichung - Gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren - Richtlinie 91/157 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, besondere Programme aufzustellen, um bestimmte Ziele zu erreichen - Tragweite
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Richtlinie des Rates über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren; Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verwertung und die kontrollierte Beseitigung von Altbatterien und Altkummulatoren; Mangelnde Ausarbeitung der in einer ...
- Judicialis
EGV Art. 169 (jetzt EGV Art. 226); ; Richtlinie 91/157/EWG Art. 6; ; Richtlinie 91/157/EWG Art. 11 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsangleichung - Gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren - Richtlinie 91/157 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, besondere Programme aufzustellen, um bestimmte Ziele zu erreichen - Tragweite
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - (Unterbliebener Erlaß und) Unterbliebene Mitteilung der in Artikel 6 der Richtlinie 91/157/EWG des Rates vom 18. März 1991 über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren (ABl. L 78, S. 38) vorgesehenen Programme
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-178/98
- EuGH, 08.07.1999 - C-178/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 21.01.1999 - C-347/97
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-178/98
Selbst wenn bestimmte Ergebnisse im Zusammenhang mit den Zielen der Richtlinie vor Ablauf der in dieser für die Durchführung der Programme festgesetzten Frist erreicht worden sind, entbindet dies einen Mitgliedstaat nicht von der Aufstellung der vorgesehenen Programme (vgl. Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-347/97, Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 18). - EuGH, 28.05.1998 - C-298/97
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-178/98
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, genügen einzelne materielle Handlungen oder unvollständige Regelungen nicht zur Erfüllung der Verpflichtung eines Mitgliedstaats, Programme zur Erreichung der in Artikel 6 der Richtlinie festgelegten Ziele aufzustellen (vgl. Urteil vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-298/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-3301, Randnr. 16).