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   EuGH, 08.07.1999 - C-199/92 P   

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EuGH, 08.07.1999 - C-199/92 P (https://dejure.org/1999,192)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - C-199/92 P (https://dejure.org/1999,192)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - C-199/92 P (https://dejure.org/1999,192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Geschäftsordnung der Kommission - Verfahren für den Erlaß einer Entscheidung des Kommissionskollegiums - Begriffe der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hüls / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Hüls / Kommission

    Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Geschäftsordnung der Kommission - Verfahren für den Erlaß einer Entscheidung des Kommissionskollegiums - Begriffe der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - ...

  • EU-Kommission

    Hüls / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Zielpreisen durch Preisinitiativen und Entwicklung eines Systems jährlicher Mengenkontrolle zur Aufteilung des verfügbaren Marktes; Austausch von Betriebsgeheimnissen zur Festsetzung von Preis- und Verkaufsmengenzielen; Teilnahme an regelmäßigen Sitzungen ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; Entscheidung 86/398/EWG; ; EGV Art. 85 (jetzt EGV Art. 81); ; Verfahrensordnung Art. 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89 - Aufhebung des Urteils T-9/89 - Feststellung der Inexistenz der Entscheidung der Kommission - Verstoß gegen Artikel 85 EWG-Vertrag - Polypropylen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (206)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes handelt es sich bei der abgestimmten Verhaltensweise um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluß eines Vertrages imeigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewußt eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten läßt (Urteile vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63).

    Wie der Gerichtshof weiter ausgeführt hat, sind die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu verstehen, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt zu betreiben gedenkt (Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 173, vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Züchner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 13, sowie Ahlström u. a./Kommission, Randnr. 63, und Deere/Kommission, Randnr. 86).

    Nach dieser Rechtsprechung nimmt dieses Selbständigkeitspostulat den Unternehmen zwar nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten auf intelligente Weise anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Wettbewerbers beeinflußt oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem man selbst entschlossen ist oder das man in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn die Fühlungnahme bezweckt oder bewirkt, daß Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht dessen normalen Bedingungen entsprechen (dahin gehend die Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 174, Züchner, Randnr. 14, und Deere/Kommission, Randnr. 87).

  • EuGH, 14.07.1981 - 172/80

    Züchner / Bayerische Vereinsbank

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
    Wie der Gerichtshof weiter ausgeführt hat, sind die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu verstehen, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt zu betreiben gedenkt (Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 173, vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Züchner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 13, sowie Ahlström u. a./Kommission, Randnr. 63, und Deere/Kommission, Randnr. 86).

    Nach dieser Rechtsprechung nimmt dieses Selbständigkeitspostulat den Unternehmen zwar nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten auf intelligente Weise anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Wettbewerbers beeinflußt oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem man selbst entschlossen ist oder das man in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn die Fühlungnahme bezweckt oder bewirkt, daß Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht dessen normalen Bedingungen entsprechen (dahin gehend die Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 174, Züchner, Randnr. 14, und Deere/Kommission, Randnr. 87).

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (u. a. Urteile vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 77/70, Prelle/Kommission, Slg. 1971, 561, Randnr. 7, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 53) kann einem Antrag auf Beweisaufnahme, der nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung gestellt worden ist, nur stattgegeben werden, wenn er Tatsachen von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits betrifft, die der Betroffene nicht schon vor dem Ende der mündlichen Verhandlung geltend machen konnte.

    In diesem Zusammenhang ist anzuerkennen, daß die Unschuldsvermutung, wie sie sich insbesondere aus Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt, zu den Grundrechten gehört, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes, die im übrigen durch die Präambel der Einheitlichen Europäischen Akte und durch Artikel F Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union erneut bekräftigt wurde, in der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt werden (dahin gehend Urteil Bosman, Randnr. 79).

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
    DSM könne sich somit nicht auf eine eventuelle Nichtigerklärung berufen, da sie selbst das sie betreffende Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) nicht beim Gerichtshof angefochten habe.

    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89 (Hüls/Commission, Slg. 1992, II-499) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater G. zur Hausen und B. Jansen, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte in der ersten Instanz,.

    Die Hüls AG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 14. Mai 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89 (Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.
  • EGMR, 21.02.1984 - 8544/79

    Öztürk ./. Deutschland

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
    Ferner ist anzuerkennen, daß der Grundsatz der Unschuldsvermutung angesichts der Art der fraglichen Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der für sie verhängten Sanktionen in Verfahren wegen der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln anwendbar ist, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (dahin gehend u. a. die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache Öztürk, Serie A, Bd. 73, und vom 25. August 1987 in der Rechtssache Lutz, Serie A, Bd. 123-A).
  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
    Im Urteil des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92 (Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441) sei die Argumentation der Klägerin mit der Begründung zurückgewiesen worden, daß die Entscheidung gemäß der Geschäftsordnung der Kommission erlassen und zugestellt worden sei.
  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
    In entsprechender Weise wie in den Polypropylen-Sachen habe das Gericht in den Urteilen vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905, Randnrn. 24 bis 27) und T-35/92 (Deere/Kommission, Slg. 1995, II-957, Randnrn. 28 bis 31) argumentiert, als es das Vorbringen der Klägerinnen mit der Begründung zurückgewiesen habe, daß diese nicht den geringsten Anhaltspunkt zur Widerlegung der Gültigkeitsvermutung für die von ihnen angefochtene Entscheidung vorgetragen hätten.
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
    In den jeweils mit Urteil vom 29. Juni 1995 abgeschlossenen Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847) (im folgenden: Soda-Sachen) habe die Kommission geltend gemacht, daß die von ICI nach Erlaß des PVC-Urteils des Gerichts in diesen Rechtssachen eingereichte Ergänzung der Erwiderung keinen Beweis für einen Verstoß der Kommission gegen ihre Geschäftsordnung enthalte und daß es sich bei dem Antrag von ICI auf eine Beweisaufnahme um ein neues Angriffsmittel handele.
  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 17.09.1996 - C-19/95

    San Marco / Kommission

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

  • EuGH, 15.12.1994 - C-320/92

    Finsider / Kommission

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

  • EuGH, 01.10.1991 - C-283/90

    Vidrányi / Kommission

  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 19.03.1991 - 403/85

    F. / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 12.11.1985 - 183/83

    Krupp / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 16.06.1971 - 77/70

    Prelle / Kommission

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 29.02.1968 - 24/67

    Parke, Davis & Co. / Probel u.a.

  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • FG Berlin, 21.05.1974 - V 49/73
  • FG Hessen, 19.05.1976 - I 114/73
  • FG Niedersachsen, 08.02.1974 - V 48/73
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1975 - I 113/73
  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    Hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten der genannten Betreiber bezweifelt das vorlegende Gericht schließlich, dass die in den Urteilen vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni (C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125), und Hüls/Kommission (C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287), aufgestellte Vermutung greife, wonach die an der Abstimmung beteiligten und weiterhin auf dem Markt tätigen Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen vorbehaltlich des den betroffenen Unternehmen obliegenden Gegenbeweises bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigten und dies umso mehr gelte, wenn die Abstimmung während eines langen Zeitraums regelmäßig stattfinde.
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Angesichts der Art der fraglichen Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, in denen Geldbußen oder Zwangsgelder verhängt werden können (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Rn. 149 und 150, und Montecatini/Kommission, C-235/92 P, Slg. 1999, I-4539, Rn. 175 und 176, sowie Urteil JFE, oben in Rn. 62 angeführt, Rn. 178).
  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Erforderlich ist zudem, dass die Abstimmung mitursächlich für ein entsprechendes Marktverhalten ist (s. EuGH, Urteile vom 8. Juli 1999 - C-49/92 P, Slg. 1999 I-4125 Rn. 115 ff. - Kommission/Anic Partecipazioni; vom 8. Juli 1999 - C-199/92 P, Slg. 1999 I-4287 Rn. 158 ff. - Hüls/Kommission; vom 8. Juli 1999 - C-235/92 P, Slg. 1999 I-4539 Rn. 125 ff. - Montecatini/Kommission; vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 51 - T-Mobile Netherlands/NMa; BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme; Roth/Ackermann in Frankfurter Kommentar, Kartellrecht, Stand: Juni 2020 [96. Lfg.], Bd. II, Grundfragen Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag Rn. 204).

    (a) Nach dieser Rechtsprechung besteht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass die an der Abstimmung beteiligten und weiterhin auf dem Markt tätigen Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigt haben (vgl. etwa Urteile vom 8. Juli 1999 - C-49/92 P, Slg. 1999 I-4125 Rn. 121, 126 - Kommission/Anic Partecipazioni; vom 8. Juli 1999 - C-199/92 P, Slg. 1999 I-4287 Rn. 162 - Hüls/Kommission); für die Vermutung genügt dabei eine punktuelle Abstimmung in Form einer einmaligen Kontaktaufnahme der Unternehmen (s. Urteil vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 51 ff., 59 ff. - T-Mobile Netherlands/NMa).

    Ist die Beteiligung an einer Abstimmung zwischen Wettbewerbern bewiesen, so obliegt den beteiligten Unternehmen der Nachweis dafür, dass sich diese Abstimmung nicht auf ihr Marktverhalten ausgewirkt hat (s. Slg. 1999 I-4287 Rn. 167 - Hüls/Kommission; Slg. 2009 I-4529 Rn. 61 - T-Mobile Netherlands/NMa; Urteil vom 5. Dezember 2013 - C-455/11 P, NZKart 2014, 63 Rn. 43 - Solvay/Kommission).

    Der Gerichtshof hat im europäischen Kartellbußgeldrecht die widerlegbare Vermutung des Kausalzusammenhangs zwischen Informationsaustausch und Marktverhalten an der gemeinschaftsrechtlichen - nunmehr in Art. 48 Abs. 1 GRCh kodifizierten - Garantie der Unschuldsvermutung gemessen und für diesbezüglich unbedenklich erachtet (s. Urteil vom 8. Juli 1999 - C-199/92 P, Slg. 1999 I-4287 Rn. 168 - Hüls/Kommission).

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