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   EuGH, 08.07.1999 - C-234/92 P   

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https://dejure.org/1999,3038
EuGH, 08.07.1999 - C-234/92 P (https://dejure.org/1999,3038)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - C-234/92 P (https://dejure.org/1999,3038)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - C-234/92 P (https://dejure.org/1999,3038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Geschäftsordnung der Kommission - Verfahren für den Erlaß einer Entscheidung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder

  • Europäischer Gerichtshof

    Shell / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Shell / Kommission

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 37 Absatz 2
    1 Verfahren - Streithilfe - Zulässigkeit - Erneute Prüfung nach Erlaß eines früheren Zulassungsbeschlusses

  • EU-Kommission

    Shell / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Auslastung des Polypropylenmarktes; Festsetzung von Zielpreisen durch Preisinitiativen und Entwicklung eines Systems jährlicher Mengenkontrolle zur Aufteilung des verfügbaren Marktes; Austausch von Betriebsgeheimnissen zur Festsetzung von Preis- und Verkaufsmengenzielen; ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; Entscheidung 86/398/EWG; ; EGV Art. 81; ; Verfahrensordnung Art. 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Verfahren - Streithilfe - Zulässigkeit - Erneute Prüfung nach Erlaß eines früheren Zulassungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-11/89 - Aufhebung des Urteils T-11/89 - Feststellung der Inexistenz der Entscheidung der Kommission - Verstoß gegen Artikel 85 EWG-Vertrag - Polypropylen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Mit Schriftsatz, der am 6. März 1992 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Rechtsmittelführerin beim Gericht beantragt, wegen der Erklärungen, die die Kommission in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht in den Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Urteil vom 27. Februar 1992, Slg. 1992, II-315; im folgenden: PVC-Urteil des Gerichts) und auf einer Pressekonferenz abgegeben hat, die sie am 28. Februar 1992 nach Verkündung des Urteils in den vorgenannten Rechtssachen abhielt, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und eine Beweisaufnahme anzuordnen.

    In Randnummer 374 hat das Gericht ausgeführt: "Es ist darauf hinzuweisen, daß das Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315) als solches keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren rechtfertigt.

    Insbesondere haben die Klägerinnen im Gegensatz zu den PVC-Verfahren (Urteil vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89, a. a. O., Randnrn.

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Die Streithelferin könne sich somit nicht auf eine eventuelle Nichtigerklärung berufen, da sie selbst das sie betreffende Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) nicht beim Gerichtshof angefochten habe.

    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-11/89 (Shell/Kommission, Slg. 1992, II-757) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch J. Currall, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte in der ersten Instanz,.

    Die Shell International Chemical Company Ltd hat mit Rechtsmittelschrift, die am 20. Mai 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-11/89 (Shell/Kommission, Slg. 1992, II-757; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Die einzigen Ausnahmen ergäben sich aus den Beschlüssen vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591) und vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399); doch hätten sich selbst in diesen Rechtssachen die Antragstellerinnen nicht auf das PVC-Urteil des Gerichts als neue Tatsache, sondern auf andere Tatsachen berufen.
  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Im Urteil des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92 (Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441) sei die Argumentation der Klägerin mit der Begründung zurückgewiesen worden, daß die Entscheidung gemäß der Geschäftsordnung der Kommission erlassen und zugestellt worden sei.
  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Weiter trägt die Streithelferin vor, in den Polyäthylen niedriger Dichte betreffenden Rechtssachen T-80/89, T-81/89, T-83/89, T-87/89, T-88/89, T-90/89, T-93/89, T-95/89, T-97/89, T-99/89, T-100/89, T-101/89, T-103/89, T-105/89, T-107/89 und T-112/89 (BASF u. a./Kommission, Urteil vom 6. April 1995, Slg. 1995, II-729) habe das Gericht der Kommission ebenfalls aufgegeben, eine beglaubigte Fassung der angefochtenen Entscheidung vorzulegen.
  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    In entsprechender Weise wie in den Polypropylen-Sachen habe das Gericht in denUrteilen vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905, Randnrn. 24 bis 27) und T-35/92 (Deere/Kommission, Slg. 1995, II-957, Randnrn. 28 bis 31) argumentiert, als es das Vorbringen der Klägerinnen mit der Begründung zurückgewiesen habe, daß diese nicht den geringsten Anhaltspunkt zur Widerlegung der Gültigkeitsvermutung für die von ihnen angefochtene Entscheidung vorgetragen hätten.
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    In den jeweils mit Urteil vom 29. Juni 1995 in abgeschlossenen Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, I-1847) (im folgenden Soda-Sachen) habe die Kommission geltend gemacht, daß die von Imperial Chemical Industries plc (im folgenden: ICI) nach Erlaß des PVC-Urteils des Gerichts in diesen Rechtssachen eingereichte Ergänzung der Erwiderung keinen Beweis für einen Verstoß der Kommission gegen ihre Geschäftsordnung enthalte und daß es sich bei dem Antrag von ICI auf eine Beweisaufnahme um ein neues Angriffsmittel handele.
  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    In den jeweils mit Urteil vom 29. Juni 1995 in abgeschlossenen Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, I-1847) (im folgenden Soda-Sachen) habe die Kommission geltend gemacht, daß die von Imperial Chemical Industries plc (im folgenden: ICI) nach Erlaß des PVC-Urteils des Gerichts in diesen Rechtssachen eingereichte Ergänzung der Erwiderung keinen Beweis für einen Verstoß der Kommission gegen ihre Geschäftsordnung enthalte und daß es sich bei dem Antrag von ICI auf eine Beweisaufnahme um ein neues Angriffsmittel handele.
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
    Außerdem hätte die Rechtsmittelführerin dem Gericht schon in ihrer Klageschrift wie einige Kläger in den PVC-Sachen zumindest einen Anhaltspunkt für die Sachdienlichkeit der prozeßleitenden Maßnahmen oder der Beweisaufnahme für das Verfahren geben können, um nachzuweisen, daß die Polypropylen-Entscheidung nach ihrem Erlaß durch das Kommissionskollegium geändert worden war (siehe dahin gehend Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnrn.
  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

  • EuGH, 16.06.1971 - 77/70

    Prelle / Kommission

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

    Hierzu ist zu bemerken, daß die Beschlüsse vom 1. und 10. Juli 1998 über die Zulassung des Königreichs Spanien als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission in den Rechtssachen T-32/98 und T-41/98 zwar einer erneuten Prüfung der Zulässigkeit der Streithilfe bei der Entscheidung über den Rechtsstreit nicht entgegenstehen (Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-234/92 P, Shell/Kommission, Slg. 1999, I-4501, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-195/91

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

    (4) ° Es handelt sich um die Rechtssachen C-199/92 P, C-200/92 P, C-227/92 P, C-234/92 P, C-235/92 P und C-245/92 P.
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