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   EuGH, 08.07.1999 - C-354/98   

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https://dejure.org/1999,4216
EuGH, 08.07.1999 - C-354/98 (https://dejure.org/1999,4216)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - C-354/98 (https://dejure.org/1999,4216)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - C-354/98 (https://dejure.org/1999,4216)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 96/97/EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    1 Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Verstoß - Beibehaltung einer mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbaren nationalen Vorschrift - Unzulässigkeit unabhängig von der unmittelbaren Anwendbarkeit der betreffenden Gemeinschaftsnorm

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit; Nichterlass der erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung einer Richtlinie

  • Judicialis

    EGV Art. 169 (jetzt EGV Art. 226); ; Richtlinie 96/97/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Verstoß - Beibehaltung einer mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbaren nationalen Vorschrift - Unzulässigkeit unabhängig von der unmittelbaren Anwendbarkeit der betreffenden Gemeinschaftsnorm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 96/97/EG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (ABl. L 46 vom 17.2.1997, S. 20) innerhalb der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-354/98
    Mit der Richtlinie wurden die Bestimmungen der Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 (ABl. L 225, S. 40) angepaßt, die durch das Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889) betroffen waren.
  • EuGH, 13.03.1997 - C-197/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-354/98
    Danach muß den Begünstigten bei Richtlinien, die Rechte für einzelne begründen sollen, der volle Umfang dieser Rechte erkennbar sein (vgl. Urteil vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnrn.
  • EuGH, 17.12.2020 - C-808/18

    Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der

    Drittens ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bestimmungen einer Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit sowie mit der erforderlichen Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umzusetzen sind, damit dem Erfordernis der Rechtssicherheit Genüge getan wird, das es für den Fall, dass die Richtlinie Rechte für den Einzelnen begründen soll, gebietet, dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von ihren Rechten in vollem Umfang Kenntnis zu erlangen (Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Frankreich, C-354/98, EU:C:1999:386, Rn. 11, vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich, C-177/04, EU:C:2006:173, Rn. 48, und vom 4. Oktober 2018, Kommission/Spanien, C-599/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:813, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49

    Darüber hinaus widerspricht es zwar dem Gebot der Rechtssicherheit, dass die Rechte Einzelner nach dem Gemeinschaftsrecht in ihrer Ausübung von Voraussetzungen und Grenzen abhängen, die in nationalen Verwaltungsvorschriften geregelt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 1993, Kommission/Italien, C-306/91, Slg. 1993, I-2133, Randnr. 14, und vom 8. Juli 1999, Kommission/Frankreich, C-354/98, Slg. 1999, I-4927, Randnr. 11), doch lassen sich die Probleme, die sich im Rahmen der länderübergreifenden Entsendung von Arbeitnehmern beim Vergleich der nationalen Urlaubsregelungen stellen können, in Ermangelung einer entsprechenden Harmonisierung nicht ohne wirksame Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten lösen (vgl. in diesem Sinne Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Juli 2003).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-33/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    18 - Unter anderem die Urteile vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-162/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-541, Randnr. 22), vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-354/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-4927, Randnr. 11), vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26) und vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-197/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-1489, Randnrn.

    20 - Unter anderem die Urteile vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-233/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 30) und vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-152/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-6973, Randnr. 15).

  • VG Cottbus, 28.02.2013 - 5 K 914/11

    Festsetzung der Arbeitszeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften lässt sich die Unvereinbarkeit von nationalem Recht mit den Gemeinschaftsvorschriften letztlich nur durch verbindliche nationale Bestimmungen ausräumen, die denselben rechtlichen Rang haben wie die zu ändernden Bestimmungen (etwa Urteil vom 8. Juli 1999 - Rs. C - 354/98 Rn. 11).
  • EuGH, 03.12.2020 - C-767/19

    Kommission/ Belgien () und du gaz naturel) - Vertragsverletzung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss eine Richtlinie aber mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen, das, soweit die Richtlinie Rechte für Einzelne begründen soll, verlangt, dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen (Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Frankreich, C-354/98, EU:C:1999:386, Rn. 11, vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich, C-177/04, EU:C:2006:173, Rn. 48, und vom 4. Oktober 2018, Kommission/Spanien, C-599/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:813, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Potsdam, 11.09.2013 - 2 K 1956/12

    Besoldung und Versorgung

    Dies lässt sich insbesondere nicht der vom VG Cottbus angeführten Entscheidung des EuGH (Urteil vom 8. Juli 1999 - C-354/98 -) entnehmen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    22: - Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-354/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-4927, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-32/05

    Kommission / Luxemburg

    27 - Urteil in der Rechtssache C-354/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-4927, Randnr. 11 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01

    Evans

    84: - Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-354/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-4927, Randnr. 11).
  • EuGH, 03.12.2009 - C-475/08

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Es verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach sich die Unvereinbarkeit von nationalem Recht mit den Gemeinschaftsvorschriften, auch wenn diese unmittelbar anwendbar seien, letztlich nur durch verbindliche nationale Bestimmungen ausräumen lasse, wenn die Richtlinie Rechte für den Einzelnen begründen solle (u. a. Urteil vom 8. Juli 1999, Kommission/Frankreich, C-354/98, Slg. 1999, I-4927, Randnr. 11).
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