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   EuGH, 08.07.1999 - C-51/92 P   

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https://dejure.org/1999,296
EuGH, 08.07.1999 - C-51/92 P (https://dejure.org/1999,296)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - C-51/92 P (https://dejure.org/1999,296)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - C-51/92 P (https://dejure.org/1999,296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - Verpflichtung zum gleichzeitigen Erlaß der Urteile in dieselbe Entscheidung betreffenden Rechtssachen - Geschäftsordnung der Kommission - Verfahren für den Erlaß einer Entscheidung des Kommissionskollegiums - Für die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Hercules Chemicals / Kommission

    Verordnung Nr. 17, Artikel 19 Absatz 1; Verordnung Nr. 99/63 der Kommission, Artikel 3 und 7 bis 9
    1 Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Akteneinsicht - Wahrung der Verteidigungsrechte - Verletzung - Folgen

  • EU-Kommission

    Hercules Chemicals / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Zielpreisen durch Preisinitiativen und Entwicklung eines Systems jährlicher Mengenkontrolle zur Aufteilung des verfügbaren Marktes; Austausch von Betriebsgeheimnissen zur Festsetzung von Preis- und Verkaufsmengenzielen; Teilnahme an regelmäßigen Sitzungen ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; Entscheidung 86/398/EWG; ; EGV Art. 85 (jetzt EGV Art. 81); ; Verfahrensordnung Art. 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Akteneinsicht - Wahrung der Verteidigungsrechte - Verletzung - Folgen - [Verordnung Nr. 17, Artikel 19 Absatz 1 - Verordnung Nr. 99/63 der Kommission, Artikel 3 und 7 bis 9]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89 - Aufhebung des Urteils T-7/89 - Feststellung der Inexistenz der Entscheidung der Kommission - Verstoß gegen Artikel 85 EWG-Vertrag - Polypropylen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
    Eine solche Prüfung wäre nämlich nur dann erforderlich, wenn die Möglichkeit bestände, daß ohne diese Weigerung das Verwaltungsverfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2229, Randnr. 27 [richtigerweise: 26], und Urteil des Gerichts vom 27. November 1990 in der Rechtssache T-7/90, Kobor/Kommission, Slg. 1990, II-721, Randnr. 30).

    Im Urteil Distillers Company/Kommission habe der Gerichtshof die Auffassung vertreten, daß der angeführte Verfahrensmangel nichts an der Entscheidung der Kommission habe ändern können, da er allein hinsichtlich der Weigerung der Kommission, eine Freistellung nach Artikel 81 Absatz 3 EG zu gewähren, von Belang gewesen sei.

    Die Kommission trägt vor, in den Urteilen Distillers Company/Kommission und Kobor/Kommission habe das Gemeinschaftsgericht den auch vom Gericht erster Instanz angewandten Grundsatz angewandt, daß ein angeführter Verfahrensmangel jedenfalls dann, wenn er den Inhalt einer Entscheidung nicht habe berühren können, auch nicht zum Zwecke der Nichtigerklärung dieser Entscheidung geltend gemacht werden könne.

    Unter Berufung auf die in den Urteilen Distillers Company/Kommission und Kobor/Kommission dargelegten Grundsätze hat es die Auffassung vertreten, die Prüfung dieser Frage wäre nur dann erforderlich, wenn die Möglichkeit bestünde, daß ohne diese Weigerung das Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte; dies sei vorliegend nicht der Fall.

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
    In Randnummer 51 des angefochtenen Urteils hat das Gericht darauf hingewiesen, daß der Rechtsmittelführerin zur Wahrung der Verteidigungsrechte habe Gelegenheit dazu gegeben werden müssen, zur Gesamtheit der Vorwürfe, die die Kommission in den an sie gerichteten Mitteilungen der Beschwerdepunkte erhoben habe, und zu den zur Stützung dieser Vorwürfe herangezogenen und von der Kommission in ihren Mitteilungen der Beschwerdepunkte erwähnten oder diesen als Anlagen beigefügten Beweismitteln in der von ihr für angemessen erachteten Weise Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7).

    Die Verfahrensrechte einer Partei im Verwaltungsverfahren würden aber als ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts angesehen (Urteil Michelin/Kommission und Urteil vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565).

    Der Zweck der Akteneinsicht in Wettbewerbssachen besteht insbesondere darin, es den Adressaten einer Mitteilung der Beschwerdepunkte zu ermöglichen, von den in den Akten der Kommission enthaltenen Beweismitteln Kenntnis zu nehmen, damit sie auf deren Grundlage zu den Schlußfolgerungen, zu denen die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte gelangt ist, Stellung nehmen können (Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 7, Urteile vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnrn.

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
    Zur Begründung ihres Rechtsmittels bringt die Rechtsmittelführerin sechs Rechtsmittelgründe vor, mit denen sie Verfahrensfehler und die Verletzung des Gemeinschaftsrechts rügt, und zwar: erstens Verfahrensmängel beim Erlaß der Polypropylen-Entscheidung durch die Kommission; zweitens, daß diese nicht die Antworten der anderen Hersteller auf die Mitteilungen der Beschwerdepunkte übermittelt habe; drittens, daß das Gericht nicht alle die Polypropylen-Entscheidung betreffenden Urteile gleichzeitig erlassen habe; viertens, daß die Tatsachenfeststellungen des Gerichts und sein Ergebnis bezüglich der Beteiligung der Rechtsmittelführerin an einer abgestimmten Verhaltensweise zur Festlegung eines Verkaufsmengenziels und eines Quotensystems für die Jahre 1981 und 1982 einander widersprächen; fünftens, daß das Gericht den vom Gerichtshof im Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283) aufgestellten Grundsatz nicht angewandt habe; sechstens, daß die Geldbuße nicht herabgesetzt worden sei.

    Fehlende Anwendung des vom Gerichtshof im Urteil Orkem/Kommission aufgestellten Grundsatzes durch das Gericht.

    Mit ihrem fünften Rechtsmittelgrund macht die Rechtsmittelführerin geltend, das Gericht habe gegen seine Verpflichtung verstoßen, den im Urteil Orkem/Kommission aufgestellten Rechtsgrundsatz anzuwenden.

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89 (Hercules/Kommission, Slg. 1991, II-1711) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch K. Banks, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte in der ersten Instanz,.

    Die Hercules Chemicals NV hat mit Rechtsmittelschrift, die am 21. Februar 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89 (Hercules/Kommission, Slg. 1991, II-1711; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

    Aus Randnummer 256 des angefochtenen Urteils in der durch den Beschluß des Gerichts vom 9. März 1992 in der Rechtssache T-7/89 (Hercules Chemicals/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) berichtigten Fassung gehe hervor, daß das Gericht mit der Feststellung der Kommission übereingestimmt habe, daß die Beteiligung der Rechtsmittelführerin an der Festsetzung von Verkaufsmengenzielen bis 1983 angedauert habe.

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
    Die Verfahrensrechte einer Partei im Verwaltungsverfahren würden aber als ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts angesehen (Urteil Michelin/Kommission und Urteil vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565).

    Im Urteil Niederlande u. a./Kommission habe der Gerichtshof entschieden, daß es zur Beachtung der Verfahrensrechte erforderlich sei, daß einem Mitgliedstaat, gegen den ein Verfahren nach Artikel 86 Absatz 3 EG (früher Artikel 90 Absatz 3) anhängig sei, Gelegenheit gegeben werden müsse, zu den Äußerungen beteiligter Dritter Stellung zu nehmen.

  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
    Die Verfahrensrechte einer Partei im Verwaltungsverfahren würden aber als ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts angesehen (Urteil Michelin/Kommission und Urteil vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565).
  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
    Auf Antrag der Kommission ist, ohne daß die Rechtsmittelführerin dagegen Einwände erhoben hätte, das Verfahren durch Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofes vom 28. Juli 1982 bis zum 15. September 1994 zur Prüfung der Konsequenzen ausgesetzt worden, die aus dem Urteil vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P (Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555; im folgenden: PVC-Urteil des Gerichtshofes), das auf das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts in den Rechtssachen T-79/89, T-84/89 bis T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 ergangen ist, zu ziehen sind.
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind daher die Befugnisse des Gerichtshofes auf die Überprüfung der Würdigung beschränkt, die das Gericht hinsichtlich des vor ihm erörterten Vorbringens vorgenommen hat (vgl. u. a. Urteile vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr.59, und vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 62).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
    9 und 11, vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-310/93 P, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1995, I-865, Randnr. 21, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 89).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-320/92

    Finsider / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-51/92
    Erstens steht es nach ständiger Rechtsprechung dem Gerichtshof nicht zu, bei der Entscheidung über Rechtsfragen in einem Rechtsmittelverfahren aus Billigkeitsgründen seine Bewertung an die Stelle der Bewertung des Gerichts zu setzen, das in Wahrnehmung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe einer Geldbuße entscheidet, die gegen ein Unternehmen wegen der von ihm begangenen Verletzung des Gemeinschaftsrechts festgesetzt worden ist (u. a. Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache 320/92 P, Finsider/Kommission, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 46).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

  • EuGH, 05.03.1991 - 330/88

    Grifoni / EAEC

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

  • EuG, 27.11.1990 - T-7/90

    Dorothea Kobor gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 30.01.1974 - 148/73

    Louwage / Kommission

  • EuGH, 05.06.1973 - 81/72

    Kommission / Rat

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    9 und 11, vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-51/92 P, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 75, und vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 315).
  • EuG, 15.07.2015 - T-418/10

    voestalpine und voestalpine Wire Rod Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

    Wurde die Zuwiderhandlung von mehreren Unternehmen begangen, ist die relative Schwere des Tatbeitrags jedes Unternehmens zu prüfen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1999, Hercules Chemicals/Kommission, C-51/92 P, Slg, EU:C:1999:357, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Zweck der Akteneinsicht in Wettbewerbssachen insbesondere darin besteht, es den Adressaten einer Mitteilung der Beschwerdepunkte zu ermöglichen, von den in den Akten der Kommission enthaltenen Beweismitteln Kenntnis zu nehmen, damit sie auf deren Grundlage zu den Schlussfolgerungen, zu denen die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte gelangt ist, sachgerecht Stellung nehmen können (Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-51/92 P, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 75 und die dort aufgeführte Rechtsprechung).
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