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   EuGH, 08.07.2004 - C-166/03   

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https://dejure.org/2004,8908
EuGH, 08.07.2004 - C-166/03 (https://dejure.org/2004,8908)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.2004 - C-166/03 (https://dejure.org/2004,8908)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - C-166/03 (https://dejure.org/2004,8908)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG - Vermarktung von Edelmetallarbeiten - Bezeichnungen 'Gold' und 'Goldlegierung'

  • Europäischer Gerichtshof

    Comisión/Francia

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die die Bezeichnung "Gold" Arbeiten mit einem Feingehalt von 750/1000 vorbehält - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Verbraucherschutz - Lauterkeit des Handelsverkehrs - ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; Code général des impôts (Allgemeines Steuergesetzbuch) in der Fassung des Gesetzes Nr. 94-6 vom 4. Januar 1994 zur Änderung der Rechtsvorschriften über Edelmetallgar... antien und über die Kontrollbefugnisse der Zöllner Art. 522

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 10. April 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 28 EG-Vertrag - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die die Bezeichnung "Gold" Arbeiten mit einem Feingehalt von 750/000 vorbehält, während Arbeiten mit einem Feingehalt von 375 oder 585/000 die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Auszug aus EuGH, 08.07.2004 - C-166/03
    16 Was die Frage anbelangt, ob eine solche Vorschrift dennoch nach dem Gemeinschaftsrecht gerechtfertigt sein kann, so ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes eine nationale Regelung, die in Ermangelung gemeinsamer oder harmonisierter Vorschriften erlassen wurde und unterschiedslos auf einheimische wie auf aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Produkte Anwendung findet, mit dem Vertrag vereinbar sein kann, soweit sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen u. a. der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes gerecht zu werden, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihr verfolgten Zweck steht und soweit dieser Zweck nicht durch Maßnahmen hätte erreicht werden können, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (Urteil vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 27).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 08.07.2004 - C-166/03
    11 Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen und damit nach Artikel 28 EG verboten (Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, und vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-322/01, Deutscher Apothekerverband, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 66).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus EuGH, 08.07.2004 - C-166/03
    11 Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen und damit nach Artikel 28 EG verboten (Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, und vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-322/01, Deutscher Apothekerverband, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 66).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Da nämlich die streitigen Bestimmungen geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, sind sie als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 28 EG anzusehen, ohne dass nachgewiesen werden müsste, dass sie sich spürbar auf diesen Handel ausgewirkt haben (vgl. Urteil vom 8. Juli 2004, Kommission/Frankreich, C-166/03, Slg. 2004, I-6535, Randnr. 15).

    46 und 51), so dass der Umstand, dass ein Mitgliedstaat Vorschriften erlässt, die weniger streng sind als die in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen, nicht bedeutet, dass Letztere unverhältnismäßig wären (Urteile vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 37, und vom 15. Juli 2004, Schreiber, C-443/02, Slg. 2004, I-7275, Randnr. 48).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses durch eine

    18 - Urteil vom 8. Juli 2004, Kommission/Frankreich (C-166/03, Slg. 2004, I-6535, Randnr. 15).
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