Rechtsprechung
   EuGH, 08.07.2010 - C-343/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3672
EuGH, 08.07.2010 - C-343/09 (https://dejure.org/2010,3672)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - C-343/09 (https://dejure.org/2010,3672)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - C-343/09 (https://dejure.org/2010,3672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG - Art. 1 Abs. 8 - Richtlinie 98/70/EG - Art. 8a - Luftverschmutzung - Kraftstoffe - Verwendung von metallischen Zusätzen in Kraftstoffen - Grenzwert für Methylcyclopentadienyl-Mangan-Tricarbonyl (MMT) ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Afton Chemical

    Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG - Art. 1 Abs. 8 - Richtlinie 98/70/EG - Art. 8a - Luftverschmutzung - Kraftstoffe - Verwendung von metallischen Zusätzen in Kraftstoffen - Grenzwert für Methylcyclopentadienyl-Mangan-Tricarbonyl (MMT) ...

  • EU-Kommission PDF

    Afton Chemical

    Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG - Art. 1 Abs. 8 - Richtlinie 98/70/EG - Art. 8a - Luftverschmutzung - Kraftstoffe - Verwendung von metallischen Zusätzen in Kraftstoffen - Grenzwert für Methylcyclopentadienyl-Mangan-Tricarbonyl (MMT) ...

  • EU-Kommission

    Afton Chemical

    Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG - Art. 1 Abs. 8 - Richtlinie 98/70/EG - Art. 8a - Luftverschmutzung - Kraftstoffe - Verwendung von metallischen Zusätzen in Kraftstoffen - Grenzwert für Methylcyclopentadienyl-Mangan-Tricarbonyl (MMT) ...

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit von Art. 1 Abs. 8 Richtlinie (RL) 30/2009/EG; Einfügung eines Art. 8a in die Richtlinie 70/98/EG; Afton Chemical Limited gegen Secretary of State for Transport

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gültigkeit von Art. 1 Abs. 8 der Richtlinie 2009/30/EG; Einfügung eines Art. 8a in die Richtlinie 98/70/EG; Afton Chemical Limited gegen Secretary of State for Transport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Afton Chemical

    Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG - Art. 1 Abs. 8 - Richtlinie 98/70/EG - Art. 8a - Luftverschmutzung - Kraftstoffe - Verwendung von metallischen Zusätzen in Kraftstoffen - Grenzwert für Methylcyclopentadienyl-Mangan-Tricarbonyl (MMT) - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court), eingereicht am 26. August 2009 - Afton Chemical Limited/Secretary of State for Transport

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - High Court of Justice (England & Wales), Queen"s Bench Division (Administrative Court) - Gültigkeit der Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
    Eine korrekte Anwendung des Vorsorgeprinzips erfordert erstens die Bestimmung der möglicherweise negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Verwendung von MMT auf die Gesundheit und zweitens eine erschöpfende Bewertung des Gesundheitsrisikos auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung (vgl. Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wenn es sich als unmöglich erweist, das Bestehen oder den Umfang des behaupteten Risikos mit Sicherheit festzustellen, weil die Ergebnisse der durchgeführten Studien unzureichend, nicht schlüssig oder ungenau sind, die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Schadens für die öffentliche Gesundheit jedoch fortbesteht, falls das Risiko eintritt, rechtfertigt das Vorsorgeprinzip den Erlass beschränkender Maßnahmen, wenn sie objektiv und nicht diskriminierend sind (vgl. Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen ist dem Unionsgesetzgeber zuzugestehen, dass er nach dem Vorsorgeprinzip Schutzmaßnahmen trifft, ohne abwarten zu müssen, dass das Vorliegen und die Größe dieser Gefahren klar dargelegt sind (vgl. Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 91).

  • EuGH, 07.07.2009 - C-558/07

    S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung,

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (Urteile vom 12. Juli 2001, Jippes u. a., C-189/01, Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81, vom 7. Juli 2009, S.P.C.M. u. a., C-558/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 41, und vom 9. März 2010, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme ist nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (Urteil S.P.C.M. u. a., Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. das Diskriminierungsverbot, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil S.P.C.M. u. a., Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
    Demnach stellt sich die Frage, ob eine Nichtigkeitsklage von Afton gemäß Art. 230 Abs. 4 EG gegen die streitigen Bestimmungen ohne jeden Zweifel zulässig gewesen wäre, weil diese sie unmittelbar und individuell betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1996, Accrington Beef u. a., C-241/95, Slg. 1996, I-6699, Randnr. 15, und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 40).

    Insoweit ist festzustellen, dass Afton nicht ohne jeden Zweifel als von den streitigen Bestimmungen im Sinne des Art. 230 Abs. 4 EG "unmittelbar und individuell" betroffen angesehen werden kann (vgl. Urteil Bavaria und Bavaria Italia, Randnr. 41).

    Sie ist demnach berechtigt, im Rahmen einer nach dem nationalen Recht erhobenen Klage die Ungültigkeit dieser Bestimmungen geltend zu machen, auch wenn sie gegen diese nicht innerhalb der in Art. 230 EG vorgesehenen Frist beim Gemeinschaftsrichter eine Nichtigkeitsklage erhoben hat (vgl. Urteil Bavaria und Bavaria Italia, Randnr. 46).

  • EuGH, 07.09.2006 - C-310/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE NEUE BEIHILFEREGELUNG FÜR BAUMWOLLE FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich das weite Ermessen des Unionsgesetzgebers, das eine begrenzte gerichtliche Kontrolle seiner Ausübung impliziert, nicht ausschließlich auf die Art und die Tragweite der zu erlassenden Bestimmungen, sondern in bestimmtem Umfang auch auf die Feststellung der Grunddaten bezieht (vgl. u. a. Urteile vom 25. Oktober 2001, 1talien/Rat, C-120/99, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 44, und vom 7. September 2006, Spanien/Rat, C-310/04, Slg. 2006, I-7285, Randnr. 121).

    Für eine solche gerichtliche Kontrolle ist es aber, auch wenn sie begrenzt ist, erforderlich, dass die Gemeinschaftsorgane, die den in Rede stehenden Rechtsakt erlassen haben, in der Lage sind, vor dem Gerichtshof zu belegen, dass sie beim Erlass des Rechtsakts ihr Ermessen tatsächlich ausgeübt haben, was voraussetzt, dass alle erheblichen Faktoren und Umstände der Situation, die mit diesem Rechtsakt geregelt werden sollte, berücksichtigt worden sind (Urteil Spanien/Rat, Randnr. 122).

  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (Urteile vom 12. Juli 2001, Jippes u. a., C-189/01, Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81, vom 7. Juli 2009, S.P.C.M. u. a., C-558/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 41, und vom 9. März 2010, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (Urteile vom 12. Juli 2001, Jippes u. a., C-189/01, Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81, vom 7. Juli 2009, S.P.C.M. u. a., C-558/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 41, und vom 9. März 2010, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-110/03

    Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 -

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
    Der allgemeine Grundsatz der Rechtssicherheit, der ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts darstellt, verlangt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere, dass eine Regelung klar und bestimmt ist, damit der Rechtsunterworfene seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann (vgl. Urteile vom 14. April 2005, Belgien/Kommission, C-110/03, Slg. 2005, I-2801, Randnr. 30, vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 68, und Intertanko u. a., Randnr. 69).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
    Der allgemeine Grundsatz der Rechtssicherheit, der ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts darstellt, verlangt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere, dass eine Regelung klar und bestimmt ist, damit der Rechtsunterworfene seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann (vgl. Urteile vom 14. April 2005, Belgien/Kommission, C-110/03, Slg. 2005, I-2801, Randnr. 30, vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 68, und Intertanko u. a., Randnr. 69).
  • EuGH, 08.04.2008 - C-503/07

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
    Im Übrigen ist zu beachten, dass der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs bedeutet, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, dass die Maßnahme, wie im Ausgangsverfahren, aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. u. a. Urteil vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, C-452/98, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 52, sowie Beschluss vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-503/07 P, Slg. 2008, I-2217, Randnr. 70).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
    Betreffen die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 34, sowie vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, Slg. 2008, I-4057, Randnr. 31).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG

  • EuGH, 12.12.1996 - C-241/95

    The Queen / Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Accrington Beef

  • EuGH, 22.11.2001 - C-452/98

    Nederlandse Antillen / Rat

  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

  • EuGH, 25.10.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

  • EuGH, 15.10.2009 - C-425/08

    Enviro Tech (Europe) - Umwelt und Verbraucherschutz - Einstufung, Verpackung und

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    Was die gerichtliche Nachprüfung der Einhaltung dieser Voraussetzungen anbelangt, ist dem ESZB, da es bei der Ausarbeitung und Durchführung eines Programms für Offenmarktgeschäfte, wie es in der Pressemitteilung angekündigt wurde, Entscheidungen technischer Natur treffen und komplexe Prognosen und Beurteilungen vornehmen muss, in diesem Rahmen ein weites Ermessen einzuräumen (vgl. entsprechend Urteile Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 28, sowie Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka, C-203/12, EU:C:2013:664, Rn. 35).
  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane geeignet sind, die mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen, und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 45, Volker und Markus Schecke und Eifert, EU:C:2010:662, Rn. 74, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 71, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50, und Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 29).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    68 Was die gerichtliche Nachprüfung der Einhaltung dieser Voraussetzungen anbelangt, ist dem ESZB, da es bei der Ausarbeitung und Durchführung eines Programms für Offenmarktgeschäfte, wie es in der Pressemitteilung angekündigt wurde, Entscheidungen technischer Natur treffen und komplexe Prognosen und Beurteilungen vornehmen muss, in diesem Rahmen ein weites Ermessen einzuräumen (vgl. entsprechend Urteile Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 28, sowie Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka, C-203/12, EU:C:2013:664, Rn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht