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   EuGH, 08.09.2015 - C-511/13 P   

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https://dejure.org/2015,24002
EuGH, 08.09.2015 - C-511/13 P (https://dejure.org/2015,24002)
EuGH, Entscheidung vom 08.09.2015 - C-511/13 P (https://dejure.org/2015,24002)
EuGH, Entscheidung vom 08. September 2015 - C-511/13 P (https://dejure.org/2015,24002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 4 und Art. 9 Abs. 1 - Verordnung (EG) Nr. 1205/2007 - Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in China, Vietnam, Pakistan und den Philippinen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 4 und Art. 9 Abs. 1 - Verordnung (EG) Nr. 1205/2007 - Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in China, Vietnam, Pakistan und den Philippinen - ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Dumping; Verordnung (EG) Nr. 384/96; Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 4 und Art. 9 Abs. 1; Verordnung (EG) Nr. 1205/2007; Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in China, Vietnam, Pakistan und den Philippinen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGV 384/96 Art 4 Abs 1, EGV 384/96 Art 5 Abs 4, EGV 384/96 Art 9 Abs 1, EGV 384/96 Art 11 Abs 2, EGV 1205/2007, EGV 1225/2009 Art 4 Abs 1, EGV 1225/2009 Art 5 Abs 4, EGV 1225/2009 ... Art 9 Abs 1, EGV 1225/2009 Art 11 Abs 2

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 11. Juli 2013, Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat (T-469/07), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1205/2007 des Rates vom 15. Oktober 2007 zur Einführung endgültiger ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 10.03.2009 - T-249/06

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter

    Auszug aus EuGH, 08.09.2015 - C-511/13
    Sodann hat es in Rn. 84 des angefochtenen Urteils darauf hingewiesen, dass es in seinem Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) bereits entschieden habe, dass Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung die Kommission nicht verpflichte, ein laufendes Antidumpingverfahren einzustellen, wenn die Unterstützung des Antrags nicht mindestens 25 % der Gemeinschaftsproduktion betrage, denn diese Vorschrift betreffe "nur das Maß der Unterstützung des Antrags, das für die Einleitung eines Verfahrens durch die Kommission erforderlich ist".

    In Rn. 85 des angefochtenen Urteils hat das Gericht hinzugefügt, das Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) habe Art. 9 Abs. 1 der Grundverordnung betroffen, obwohl der Antrag in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, nicht zurückgenommen worden sei, sondern, wie vorgetragen worden sei, im Lauf des Verfahrens an Unterstützung eingebüßt habe.

    Insoweit machen die Rechtsmittelführerinnen geltend, das Gericht habe zur Stützung dieser weiten Auslegung in Rn. 84 des angefochtenen Urteils zu Unrecht auf sein Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) verwiesen, da zwischen der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, und der vorliegenden Rechtssache tatsächliche Unterschiede bestünden.

    Die Begründung des Gerichts stehe nicht im Widerspruch zur Verordnung und ergebe sich überdies bereits aus der früheren Rechtsprechung des Gerichts sowohl im Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) als auch im Urteil Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat (T-172/09, EU:T:2012:532), aus denen hervorgehe, dass die in Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung aufgestellten Anforderungen an die Antragsbefugnis nur zum Zeitpunkt der Einleitung einer Untersuchung erfüllt sein müssten und nicht, während sie laufe.

  • EuG, 11.07.2013 - T-469/07

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat - Dumping - Einfuhren

    Auszug aus EuGH, 08.09.2015 - C-511/13
    URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 8. September 2015 (1) Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Philips Lighting Poland S.A. (im Folgenden: Philips Poland) und die Philips Lighting BV (im Folgenden: Philips Niederlande) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Juli 2013, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (T-469/07, EU:T:2013:370, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1205/2007 des Rates vom 15. Oktober 2007 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in der Volksrepublik China nach einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 und zur Ausweitung der Antidumpingzölle auf die Einfuhren derselben aus der Sozialistischen Republik Vietnam, der Islamischen Republik Pakistan und der Republik der Philippinen versandten Ware (ABl. L 272, S. 1, im Folgenden: angefochtene Verordnung) abgewiesen wurde.
  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

    Auszug aus EuGH, 08.09.2015 - C-511/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Bestimmungen des Unionsrechts nach Möglichkeit im Licht des Völkerrechts auszulegen, insbesondere wenn mit ihnen gerade ein von der Union geschlossener völkerrechtlicher Vertrag durchgeführt werden soll (vgl. Urteil SCF, C-135/10, EU:C:2012:140, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.10.2012 - T-172/09

    Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang) / Rat

    Auszug aus EuGH, 08.09.2015 - C-511/13
    Die Begründung des Gerichts stehe nicht im Widerspruch zur Verordnung und ergebe sich überdies bereits aus der früheren Rechtsprechung des Gerichts sowohl im Urteil Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat (T-249/06, EU:T:2009:62) als auch im Urteil Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang)/Rat (T-172/09, EU:T:2012:532), aus denen hervorgehe, dass die in Art. 5 Abs. 4 der Grundverordnung aufgestellten Anforderungen an die Antragsbefugnis nur zum Zeitpunkt der Einleitung einer Untersuchung erfüllt sein müssten und nicht, während sie laufe.
  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter

    Zum anderen muss die Unterstützung durch Unionshersteller erfolgen, auf die mindestens 25 v. H. der Gesamtproduktion des Wirtschaftszweigs der Union entfallen (Urteil Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 49).

    Die Verordnung Nr. 384/96 enthält jedoch keine Bestimmung darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn die Unterstützung des Antrags auf Einleitung einer Untersuchung seitens der Hersteller zurückgeht, so dass der Rat und die Kommission diese Untersuchung auch fortsetzen können müssen, wenn die Unterstützung der Untersuchung zurückgeht und obwohl ein solcher Rückgang impliziert, dass die Unterstützung einer Produktionsmenge entspricht, die unter einer der beiden in Art. 5 Abs. 4 dieser Verordnung vorgesehenen Schwellen liegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 51 bis 54).

    Dieser Begriff ist in Art. 4 Abs. 1 dieser Verordnung definiert als "die Gesamtheit der [Union]shersteller der gleichartigen Waren oder derjenigen unter ihnen, deren Produktion insgesamt einen erheblichen Teil der gesamten [Union]sproduktion dieser Waren nach Artikel 5 Absatz 4 ausmacht" (vgl. in diesem Sinne Urteil Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 69 und 70).

  • EuGH, 15.11.2018 - C-592/17

    Baby Dan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Diese Verweisung stellt gegenüber der in Art. 4.1 des Antidumping-Übereinkommens enthaltenen Definition ein zusätzliches Element dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 63 bis 65).

    Nur diese Schwelle von 25 % ist daher für die Bestimmung der Frage relevant, ob diese Hersteller einen "erheblichen Teil" der Gesamtproduktion der gleichartigen vom Wirtschaftszweig der Gemeinschaft hergestellten Ware im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Grundverordnung ausmachen (Urteil vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 68).

    Überschreitet die gemeinsame Produktion der genannten Gemeinschaftshersteller diese Schwelle, können Antidumpingzölle auferlegt oder beibehalten werden, wenn die betreffenden Unionsorgane unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte der Rechtssache darlegen können, dass die durch die Einfuhren der Ware, die Gegenstand des Dumpings ist, verursachte Schädigung einen erheblichen Teil der gesamten Gemeinschaftsproduktion gleichartiger Waren betrifft (Urteil vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 69 und 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-51/19

    World Duty Free Group/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

    114 Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • EuG, 09.09.2020 - T-381/15

    IMG / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Bestimmungen des Unionsrechts nach Möglichkeit im Licht des Völkerrechts auszulegen (Urteile vom 14. Juli 1998, Bettati, C-341/95, EU:C:1998:353, Rn. 20, und vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat, C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-50/19

    Sigma Alimentos Exterior/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

    34 Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nrn. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-260/20

    Kommission/ Hansol Paper - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU)

    37 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2015, Kommission/Rusal Armenal (C-21/14 P, EU:C:2015:494, Rn. 40 und 41), vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 60 und 61), sowie vom 18. Oktober 2018, Rotho Blaas (C-207/17, EU:C:2018:840, Rn. 47 und 48).
  • EuG, 10.04.2018 - T-469/07

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

    Par un arrêt du 8 septembre 2015, Philips Lighting Poland et Philips Lighting/Conseil (C-511/13 P, EU:C:2015:553), la Cour a rejeté le pourvoi formé par les requérantes.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-54/19

    Axa Mediterranean/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur

    14 Die Umkehr der logischen oder natürlichen Reihenfolge der Behandlung der Rechtsmittelgründe, zu der die Anwendung der sogenannten Boehringer-Rechtsprechung führt, für den Fall, dass der Unionsrichter eine Klage in der Sache abweist, auch wenn eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben wurde - insbesondere wenn sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und mit besonderem Schriftsatz erhoben wird, mit dem beantragt wird, vorab über die Unzulässigkeitseinrede zu entscheiden -, ist kritisiert worden; vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Schweiz/Kommission (C-547/10 P, EU:C:2012:565, Nrn. 46 bis 54), des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:206, Nr. 50 bis 67), des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache SNCF Mobilités/Kommission (C-127/16 P, EU:C:2017:577, Nr. 163) sowie des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Rat/Boehringer (C-23/00 P, EU:C:2001:511, Nrn. 30 bis 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-654/18

    Interseroh - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Abfälle - Verbringung von

    59 Vgl. Urteil vom 8. September 2015, Philips Lighting Poland und Philips Lighting/Rat (C-511/13 P, EU:C:2015:553, Rn. 60).
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