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   EuGH, 08.10.2020 - C-641/19   

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https://dejure.org/2020,29673
EuGH, 08.10.2020 - C-641/19 (https://dejure.org/2020,29673)
EuGH, Entscheidung vom 08.10.2020 - C-641/19 (https://dejure.org/2020,29673)
EuGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - C-641/19 (https://dejure.org/2020,29673)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Berechnung des Wertersatzes bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Vertrag über Partnervermittlung

  • Europäischer Gerichtshof

    PE Digital

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 2 Nr. 11, Art. 14 Abs. 3 und Art. 16 Buchst. m - Fernabsatzvertrag - Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen - Widerrufsrecht - Pflichten des Verbrauchers im ...

  • IWW

    Partnervermittlung

  • RA Kotz

    Wertersatz nach fristgerechtem Widerruf eines Online-Partnervermittlungsvertrages

  • Betriebs-Berater

    Parship - Online-Partnervermittlung - Beginn der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist - Wertersatz nach Widerruf

  • kanzlei.biz

    EuGH zu den Kosten des Widerrufs bei Parship

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: EU/PE Digital

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Partnervermittlung: Widerrufen schützt nicht vor Bezahlen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht bremst Partnerbörse Parship

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Vertrag mit Online-Partnervermittlung Parship besteht gesetzliches Widerrufsrecht - Wertersatzanspruch des Anbieters bei Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ist zeitanteilig zu berechnen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Mitgliedschaft bei Online-Partnervermittlungen wie Parship

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Parship - Online-Partnervermittlung - Beginn der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist - Wertersatz nach Widerruf

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Wertersatz nach Widerruf eines Online-Partnervermittlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Parship & Elitepartner dürfen keinen teuren Wertersatz nach Widerruf verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Vermittlungsplattform Parship darf nur anteilig Wertersatz berechnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Zeitanteiliger Wertersatz nach Widerruf bei Dienstleistungen nicht zwingend

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Widerruf bei Parship & Co.: 523,95 Euro Kosten für 4 Tage Mitgliedschaft?

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3771
  • MMR 2020, 827
  • BB 2020, 2385
  • K&R 2020, 738
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.05.2020 - C-208/19

    NK (Projet de maison individuelle) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 08.10.2020 - C-641/19
    16 Buchst. m der Richtlinie 2011/83, der eine Ausnahme vom Widerrufsrecht darstellt, ist als unionsrechtliche Vorschrift, welche die zum Schutz der Verbraucher gewährten Rechte beschränkt, eng auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Mai 2020, NK [Planung eines Einfamilienhauses], C-208/19, EU:C:2020:382, Rn. 40 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.01.2019 - C-430/17

    Walbusch Walter Busch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Auszug aus EuGH, 08.10.2020 - C-641/19
    Die vorstehend in den Rn. 28 und 29 vorgenommene Auslegung entspricht dem im vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/83 genannten Ziel, für ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sorgen (vgl. entsprechend Urteile vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 41, vom 27. März 2019, slewo, C-681/17, EU:C:2019:255, Rn. 39, und vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 44).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-649/17

    Amazon EU - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 08.10.2020 - C-641/19
    Die vorstehend in den Rn. 28 und 29 vorgenommene Auslegung entspricht dem im vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/83 genannten Ziel, für ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sorgen (vgl. entsprechend Urteile vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 41, vom 27. März 2019, slewo, C-681/17, EU:C:2019:255, Rn. 39, und vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 44).
  • EuGH, 27.03.2019 - C-681/17

    Das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs gilt für eine

    Auszug aus EuGH, 08.10.2020 - C-641/19
    Die vorstehend in den Rn. 28 und 29 vorgenommene Auslegung entspricht dem im vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/83 genannten Ziel, für ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sorgen (vgl. entsprechend Urteile vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 41, vom 27. März 2019, slewo, C-681/17, EU:C:2019:255, Rn. 39, und vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 44).
  • BGH, 06.05.2021 - III ZR 169/20

    Rückzahlungsansprüche nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur, wenn der geschlossene Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass eine oder mehrere der Leistungen gleich zu Beginn der Vertragsausführung vollständig und gesondert zu einem getrennt zu zahlenden Preis erbracht werden (Vergleiche EuGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 - C-641/19, NJW 2020, 3771 Rn. 26 ff).

    Dies folgt aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. Oktober 2020 (C-641/19, NJW 2020, 3771 Rn. 28).

    Zu dieser Vorschrift, die der Umsetzung von Art. 14 Abs. 3 Satz 1 und 2 VR-RL dient und daher im Lichte des Wortlauts und der Ziele dieser Richtlinie auszulegen ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Union - nach Erlass des Berufungsurteils - durch das bereits angeführte Urteil vom 8. Oktober 2020 (aaO Rn. 26 ff) entschieden, dass grundsätzlich auf den im Vertrag vereinbarten Preis für die Gesamtheit der vertragsgegenständlichen Leistungen abzustellen und der geschuldete Betrag zeitanteilig zu berechnen ist.

  • BGH, 17.06.2021 - III ZR 125/19

    Online-Partnervermittlungsvertrag: Vergütungsanspruch durchsetzbar

    Hiervon ausgehend ist der geschuldete Betrag nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats grundsätzlich zeitanteilig zu berechnen (EuGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 - C-641/19, NJW 2020, 3771 Rn. 26 ff; Senat, Urteile vom 6. Mai 2021 - III ZR 169/20 und vom 20. Mai 2021 - III ZR 126/19, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 241/19

    Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

    (1) Gemäß Erwägungsgrund 4 der Richtlinie 2011/83/EU ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen und dabei die in Art. 16 der EU-Grundrechtecharta gewährleistete unternehmerische Freiheit des Unternehmers zu wahren (vgl. EuGH, GRUR 2019, 296 Rn. 41 - Walbusch Walter Busch; GRUR 2019, 958 Rn. 44 - Amazon EU; EuGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 -C-641/19, WRP 2020, 1559 Rn. 30 - PE Digital).
  • BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19

    Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Hiervon ausgehend ist der geschuldete Betrag nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats grundsätzlich zeitanteilig zu berechnen (EuGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 - C-641/19, NJW 2020, 3771 Rn. 26 ff; Senat, Urteil vom 6. Mai 2021 - III ZR 169/20, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LG Hamburg, 23.02.2023 - 327 O 102/22

    Ausschluss des Widerrufsrechts eines Partnervermittlungsvertrags für

    Alle wie aus Anlage K 1 ersichtlich beschriebenen Leistungen des "Starterpaket[s]", insbesondere der bevorzugte Premium-Service, werden hierzu fortlaufend miterbracht und sind kein abtrennbarer Teil des Dauerschuldverhältnisses (vgl. dazu auch EuGH NJW 2020, 3771 ff., Leitsatz 1).
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