Rechtsprechung
   EuGH, 08.11.2005 - C-293/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8746
EuGH, 08.11.2005 - C-293/02 (https://dejure.org/2005,8746)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2005 - C-293/02 (https://dejure.org/2005,8746)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2005 - C-293/02 (https://dejure.org/2005,8746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln aus Jersey in das Vereinigte Königreich - Beitrittsakte von 1972 - Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Verordnung Nr. 706/73 - Artikel 23 EG, 25 EG und 29 EG -Abgaben zollgleicher Wirkung - Maßnahmen mit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Jersey Produce Marketing Organisation

    Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln aus Jersey in das Vereinigte Königreich - Beitrittsakte von 1972 - Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Verordnung Nr. 706/73 - Artikel 23 EG, 25 EG und 29 EG -Abgaben zollgleicher Wirkung - Maßnahmen mit ...

  • EU-Kommission PDF

    Jersey Produce Marketing Organisation

    Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln aus Jersey in das Vereinigte Königreich - Beitrittsakte von 1972 - Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Verordnung Nr. 706/73 - Artikel 23 EG, 25 EG und 29 EG -Abgaben zollgleicher Wirkung - Maßnahmen mit ...

  • EU-Kommission

    Jersey Produce Marketing Organisation

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Landwirtschaft , Kartoffeln

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Warenverkehrsfreiheit; Vorliegen einer besonderen Handelsregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse; Auswirkungen des Fehlens einer gemeinsamen Marktorganisation; Regelung über ...

  • Judicialis

    EG Art. 23; ; EG Art. 25; ; EG Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 23; EG Art. 25; EG Art. 29
    Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln aus Jersey in das Vereinigte Königreich - Beitrittsakte von 1972 - Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Verordnung Nr. 706/73 - Artikel 23 EG, 25 EG und 29 EG - Abgaben zollgleicher Wirkung - Maßnahmen mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Jersey Produce Marketing Organisation

    Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln aus Jersey in das Vereinigte Königreich - Beitrittsakte von 1972 - Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Verordnung Nr. 706/73 - Artikel 23 EG, 25 EG und 29 EG -Abgaben zollgleicher Wirkung - Maßnahmen mit ...

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 23, EGV Art 25, EGV Art 28, EGV Art 29
    Ausfuhr; Ausfuhrbeschränkung; Großbritannien; Jersey; Kartoffel; Vereinigtes Königreich; Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Jersey Produce Marketing Organisation

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Warenverkehr - Rechtliche Regelung über Kartoffelausfuhren von der Insel Jersey nach dem Vereinigten Königreich, die zu Geldabgaben der Erzeuger führen kann - Regelung mit Geltung auch für Kartoffeln, die von der Insel Jersey nach dem Vereinigten Königreich über ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 07.07.1994 - C-130/93

    Lamaire / Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
    55 Nach ständiger Rechtsprechung stellt jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 EG und 25 EG dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 18, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/93, Lamaire, Slg. 1994, I-3215, Randnr. 13, vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 15, und vom 23. April 2002 in der Rechtssache C-234/99, Nygård, Slg. 2002, I-3657, Randnr. 19).

    56 Etwas anderes gilt, wenn die fragliche Belastung ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, wenn sie Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die die inländischen und die ein- und ausgeführten Waren systematisch nach gleichen Kriterien erfasst, oder aber - unter bestimmten Voraussetzungen - wenn sie aufgrund von Kontrollen erhoben wird, die zur Erfüllung von Verpflichtungen nach der Gemeinschaftsregelung durchgeführt werden (vgl. u. a. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 19, und Lamaire, Randnr. 14).

    60 Ein Beitrag, der von den in dieser Weise registrierten Erzeugern erhoben und vom PEMB anhand der vom Betroffenen erzeugten und aus Jersey in das Vereinigte Königreich ausgeführten Kartoffelmenge berechnet wird, stellt sicher eine finanzielle Belastung dar, die aufgrund der Ausfuhren erhoben wird und ausschließlich diese trifft, ohne Teil einer allgemeinen Regelung innerstaatlicher Beiträge zu sein, die systematisch nach gleichen Kriterien unabhängig von Ursprung, Herkunft oder Bestimmung der belasteten Waren erhoben werden, und die kein der Höhe nach angemessenes Entgelt dafür ist, dass dem Wirtschaftsteilnehmer ein besonderer oder individualisierter Vorteil verschafft wird (vgl. analog dazu Urteil Lamaire, Randnr. 19).

  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
    55 Nach ständiger Rechtsprechung stellt jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 EG und 25 EG dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 18, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/93, Lamaire, Slg. 1994, I-3215, Randnr. 13, vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 15, und vom 23. April 2002 in der Rechtssache C-234/99, Nygård, Slg. 2002, I-3657, Randnr. 19).

    56 Etwas anderes gilt, wenn die fragliche Belastung ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, wenn sie Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die die inländischen und die ein- und ausgeführten Waren systematisch nach gleichen Kriterien erfasst, oder aber - unter bestimmten Voraussetzungen - wenn sie aufgrund von Kontrollen erhoben wird, die zur Erfüllung von Verpflichtungen nach der Gemeinschaftsregelung durchgeführt werden (vgl. u. a. Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 19, und Lamaire, Randnr. 14).

  • EuGH, 16.07.1998 - C-171/96

    Pereira Roque

    Auszug aus EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs ist in Ausübung der Rechte der Krone für die Verteidigung und die internationalen Beziehungen verantwortlich (vgl. hierzu Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnr. 11).

    45 Zunächst ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits festgestellt hat, dass sowohl die Unterscheidung zwischen den Staatsangehörigen der Kanalinseln und den anderen Staatsbürgern des Vereinigten Königreichs nicht mit dem zwischen den Staatsangehörigen zweier Mitgliedstaaten bestehenden Unterschied hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit gleichgesetzt werden kann als auch die übrigen Merkmale des Status der Kanalinseln es nicht zulassen, die Beziehungen zwischen diesen Inseln und dem Vereinigten Königreich als den zwischen zwei Mitgliedstaaten bestehenden Beziehungen gleichartig anzusehen (Urteil Pereira Roque, Randnrn.

  • EuGH, 29.03.1979 - 231/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
    17 bis 21, vom 29. März 1979 in der Rechtssache 231/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 1447, Randnrn.

    Die Zollunion verlangt zwingend die Gewährleistung des freien Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und allgemein innerhalb der Zollunion (vgl. Urteil vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-30/01, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2003, I-9481, Randnrn.

  • EuGH, 13.12.1983 - 222/82

    Apple und Pear Development Council

    Auszug aus EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
    84 Schließlich ist hinzuzufügen, dass ein Beitrag, der den Erzeugern vom PEMB anhand der Flächen auferlegt würde, auf denen sie Kartoffeln anbauen, insofern gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen würde, als er zur Finanzierung der als unvereinbar mit Artikel 29 EG eingestuften Aktivitäten dieser Einrichtung diente (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1983 in der Rechtssache 222/82, Apple and Pear Development Council, Slg. 1983, 4083, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.1995 - C-485/93

    Simitzi / Dimos Kos

    Auszug aus EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
    Selbst wenn man unterstelle, dass Jersey und das Vereinigte Königreich für die Anwendung der Artikel 23 EG, 25 EG, 28 EG und 29 EG als ein einziger Mitgliedstaat anzusehen seien, sei es im Übrigen angebracht, diese Bestimmungen auch auf den Handelsverkehr zwischen zwei Hoheitsgebieten desselben Mitgliedstaats anzuwenden (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, vom 9. August 1994 in den Rechtssachen C-363/93 und C-407/93 bis C-411/93, Lancry u. a., Slg. 1994, I-3957, und vom 14. September 1995 in den Rechtssachen C-485/93 und C-486/93, Simitzi, Slg. 1995, I-2655).
  • EuGH, 23.09.2003 - C-30/01

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
    Die Zollunion verlangt zwingend die Gewährleistung des freien Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und allgemein innerhalb der Zollunion (vgl. Urteil vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-30/01, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2003, I-9481, Randnrn.
  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
    55 Nach ständiger Rechtsprechung stellt jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 EG und 25 EG dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 18, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/93, Lamaire, Slg. 1994, I-3215, Randnr. 13, vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 15, und vom 23. April 2002 in der Rechtssache C-234/99, Nygård, Slg. 2002, I-3657, Randnr. 19).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
    Selbst wenn man unterstelle, dass Jersey und das Vereinigte Königreich für die Anwendung der Artikel 23 EG, 25 EG, 28 EG und 29 EG als ein einziger Mitgliedstaat anzusehen seien, sei es im Übrigen angebracht, diese Bestimmungen auch auf den Handelsverkehr zwischen zwei Hoheitsgebieten desselben Mitgliedstaats anzuwenden (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, vom 9. August 1994 in den Rechtssachen C-363/93 und C-407/93 bis C-411/93, Lancry u. a., Slg. 1994, I-3957, und vom 14. September 1995 in den Rechtssachen C-485/93 und C-486/93, Simitzi, Slg. 1995, I-2655).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-3/91

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

    Auszug aus EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
    73 Artikel 29 EG bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung auf Maßnahmen, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und dadurch unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und dessen Außenhandel schaffen, so dass die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates zum Nachteil des Handels oder der Produktion anderer Mitgliedstaaten einen besonderen Vorteil erlangt (vgl. u. a. Urteile vom 8. November 1979 in der Rechtssache 15/79, Groenveld, Slg. 1979, 3409, Randnr. 7, und vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91, Exportur, Slg. 1991, I-5529, Randnr. 21).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-363/93

    Lancry u.a. / Direction générale des douanes u.a.

  • EuGH, 11.06.1985 - 288/83

    Kommission / Irland

  • EuGH, 16.03.1977 - 68/76

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

  • EuGH, 23.04.2002 - C-234/99

    Nygård

  • EuGH, 21.09.2000 - C-441/98

    Michailidis

  • EuGH, 13.06.2017 - C-591/15

    Der unionsrechtlich verbürgte Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit gilt nicht

    In der Tat hat der Gerichtshof in Rn. 54 des Urteils vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation (C-293/02, EU:C:2005:664), bereits entschieden, dass die Kanalinseln, zu denen die Vogtei Jersey gehört, die Insel Man und das Vereinigte Königreich für die Zwecke der Anwendung der Art. 23, 25, 28 und 29 EG ungeachtet dessen, dass diese Inseln nicht zum Vereinigten Königreich gehören, einem einzigen Mitgliedstaat gleichzustellen sind.

    Zu dieser Schlussfolgerung gelangte der Gerichtshof, indem er sich nach dem Hinweis auf die Wahrnehmung der auswärtigen Beziehungen der Vogtei Jersey durch das Vereinigte Königreich u. a. darauf stützte, dass nach Art. 1 Abs. 1 des der Beitrittsakte von 1972 beigefügten Protokolls Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man die Unionsregelung für Zölle und mengenmäßige Beschränkungen auf die Kanalinseln und die Insel Man "in gleicher Weise wie auf das Vereinigte Königreich" Anwendung findet und dass der Status dieser Inseln keine Merkmale aufweist, aufgrund deren die Beziehungen zwischen ihnen und dem Vereinigten Königreich als den Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten gleichartig angesehen werden könnten (vgl. insoweit Urteil vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation, C-293/02, EU:C:2005:664, Rn. 43, 45 und 46).

    In einem entsprechenden Kontext hat nämlich der Umstand, dass die Unionsregelung für Zölle und mengenmäßige Beschränkungen auf die Kanalinseln und die Insel Man kraft Art. 1 Abs. 1 des Protokolls Nr. 3 zur Beitrittsakte von 1972 und auf das Vereinigte Königreich kraft Art. 52 Abs. 1 EUV Anwendung findet, den Gerichtshof nicht von der Schlussfolgerung abgehalten, dass diese Inseln und das Vereinigte Königreich für die Zwecke der Anwendung der genannten Regelung einem einzigen Mitgliedstaat gleichzustellen sind (Urteil vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation, C-293/02, EU:C:2005:664, Rn. 54).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von

    51 Nach ständiger Rechtsprechung stellt jede den Waren wegen des Überschreitens einer Grenze einseitig auferlegte noch so geringe finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne des Artikels 25 EG dar (vgl. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18, vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 20, und vom 8. November 2005 in der Rechtssache C-293/02, Jersey Produce Marketing Organisation, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

    20 - Vgl. z. B. Urteile vom 14. Juli 1981, Oebel (155/80, Slg. 1981, 1993, Randnr. 15), vom 7. Februar 1984, Jongeneel Kaas (237/82, Slg. 1984, 483, Randnr. 22), vom 27. März 1990, Spanien/Rat (C-9/89, Slg. 1990, I-1383, Randnr. 21), vom 24. Januar 1991, Alsthom Atlantique (C-339/89, Slg. 1991, I-107, Randnr. 14), vom 10. November 1992, Exportur (C-3/91, Slg. 1992, I-5529, Randnr. 21), vom 22. Juni 1999, ED (C-412/97, Slg. 1999, I-3845, Randnr. 10), vom 20. Mai 2003, Consorzio del Prosciutto di Parma (C-108/01, Slg. 2003, I-5121, Randnr. 54), vom 20. Mai 2003, Ravil (C-469/00, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 40), vom 2. Oktober 2003, Grilli (C-12/02, Slg. 2003, I-11585, Randnr. 41), und vom 8. November 2005, Jersey Produce (C-293/02, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 73).

    33 - Urteil vom 8. November 2005, Jersey Produce (C-293/02, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 73).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16

    Istanbul Lojistik

    23 Vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969, Kommission/Italien (24/68, EU:C:1969:29, Rn. 7 und 9), vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation (C-293/02, EU:C:2005:664, Rn. 55), vom 21. Juni 2007, Kommission/Italien (C-173/05, EU:C:2007:362, Rn. 42), und vom 2. Oktober 2014, 0rgacom (C-254/13, EU:C:2014:2251, Rn. 23 und 35).

    43 So kann eine finanzielle Belastung, die die Kriterien für die Einstufung als Abgabe zollgleicher Wirkung erfüllt, dennoch nicht vom daraus folgenden Verbot erfasst sein, wenn sie "ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, wenn sie Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die die inländischen und die ein- und ausgeführten Waren systematisch nach gleichen Kriterien erfasst, oder aber - unter bestimmten Voraussetzungen - wenn sie aufgrund von Kontrollen erhoben wird, die zur Erfüllung von Verpflichtungen nach der Gemeinschaftsregelung durchgeführt werden" (vgl. u. a. Urteile vom 21. März 1991, Kommission/Italien, C-209/89, EU:C:1991:139, Rn. 9, und vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation, C-293/02, EU:C:2005:664, Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige

    Bei einer solchen Fallkonstellation drängt sich eine Parallele zum Urteil Jersey Produce Marketing Organisation auf.

    23 - Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine nationale Maßnahme, mit der das Verbringen bestimmter Produkte von einem Bereich des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats in einen anderen Bereich dieses Gebiets geregelt wird, auch wenn sie sich auf die Ausfuhrströme auswirken kann, nicht als Einfuhrbeschränkung einzustufen ist (vgl. Urteil vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation, C-293/02, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 72).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem

    Vgl. u. a. zu Art. 29 EG (jetzt Art. 35 AEUV) Urteile vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation (C-293/02, EU:C:2005:664, Rn. 73), sowie vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.06.2006 - C-517/04

    Koornstra - Abgabe für die Anlandung von Garnelen mit in einem Mitgliedstaat

    15 Nach ständiger Rechtsprechung stellt jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 EG und 25 EG dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (Urteile UCAL, Randnr. 18, vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 20, und vom 8. November 2005 in der Rechtssache C-293/02, Jersey Produce Marketing Organisation, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 55).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung

    Soweit eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche einem Wirtschaftsteilnehmer wie Fragkopoulos verbietet, getrocknete Weintrauben aus anderen nationalen geografischen Zonen als derjenigen, in der dieser Wirtschaftsteilnehmer ansässig ist, zu beziehen - im vorliegenden Fall der ersten Unterzone der Zone A sowie der gesamten Zone B -, hat diese Regelung zweifellos einen Einfluss auf das Ausfuhrvolumen dieses Wirtschaftsteilnehmers, da der Betroffene nur die getrockneten Weintrauben verarbeiten und verpacken darf, die in dem Gebiet erzeugt wurden, in dem er seinen Sitz hat - nämlich in der zweiten Unterzone der Zone A (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation, C-293/02, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 80).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-173/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 23 EG, 25

    Jede einseitig auferlegte finanzielle Belastung, mit der Waren wegen des Überschreitens der Grenze belegt werden, ist unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Art. 23 EG und 25 EG, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation, C-293/02, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 55, und vom 8. Juni 2006, Koornstra, C-517/04, Slg. 2006, I-5015, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    15 - Vgl. u. a. Urteil vom 8. November 2005 in der Rechtssache C-293/02 (Jersey Produce Marketing Organisation, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 55 und zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-267/16

    Buhagiar u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit - Begriff "Gericht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht