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   EuGH, 08.11.2007 - C-221/06   

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https://dejure.org/2007,6182
EuGH, 08.11.2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,6182)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,6182)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2007 - C-221/06 (https://dejure.org/2007,6182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Abgabe auf das langfristige Ablagern von Abfällen auf einer Deponie - Vom Betreiber der Deponie geschuldete Abgabe, die nach dem Gewicht der abgelagerten Abfälle und dem Zustand der Deponie berechnet wird - Abgabenbefreiung für das Ablagern ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Vorabentscheidungsersuchen - Abgabe auf das langfristige Ablagern von Abfällen auf einer Deponie - Vom Betreiber der Deponie geschuldete Abgabe, die nach dem Gewicht der abgelagerten Abfälle und dem Zustand der Deponie berechnet wird - Abgabenbefreiung für das Ablagern ...

  • EU-Kommission PDF

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Vorabentscheidungsersuchen - Abgabe auf das langfristige Ablagern von Abfällen auf einer Deponie - Vom Betreiber der Deponie geschuldete Abgabe, die nach dem Gewicht der abgelagerten Abfälle und dem Zustand der Deponie berechnet wird - Abgabenbefreiung für das Ablagern ...

  • EU-Kommission

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Regelung einer Abgabefreiheit für eine Ablagerung von Abfällen unter gleichzeitigem Ausschluss dieser Abgabefreiheit für eine Ablagerung von in anderen Mitgliedstaaten anfallenden Abfällen; Nationaler Altlastenbeitrag als Abgabe mit einfuhrzollgleicher Wirkung; ...

  • Judicialis

    EG Art. 90; ; EG Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 90; EG Art. 49
    Freier Warenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten

    Vorabentscheidungsersuchen - Abgabe auf das langfristige Ablagern von Abfällen auf einer Deponie - Vom Betreiber der Deponie geschuldete Abgabe, die nach dem Gewicht der abgelagerten Abfälle und dem Zustand der Deponie berechnet wird - Abgabenbefreiung für das Ablagern ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich), eingereicht am 15. Mai 2006 - Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten GmbH gegen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) - Auslegung der Artikel 10 EG, 12 EG, 23 EG, 25 EG, 49 EG und 90 EG - Befreiung von einer Abgabe, die auf die Ablagerung von Abfällen erhoben wird, für Abfälle, die im Zuge der Sanierung von mit Altlasten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 292
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 15.06.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Vorschriften des EG-Vertrags über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar sind, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrags nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum, C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 19, vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 63, und vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 50).

    Was die Art. 23 EG und 25 EG betrifft, so stellt nach ständiger Rechtsprechung jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Art. 23 EG und 25 EG dar (vgl. insbesondere Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 20, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 64, und Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 51).

    Er soll den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch gewährleisten, dass er jegliche Form von Schutz beseitigt, die sich aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Abgabe ergeben kann (vgl. u. a. Urteile Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 55, und vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-513, Randnr. 27).

    Nach ständiger Rechtsprechung fallen finanzielle Belastungen unter Art. 90 EG, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehören, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung oder der Bestimmung der Erzeugnisse erfasst (vgl. Urteil Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 56 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Vorschriften des EG-Vertrags über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar sind, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrags nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum, C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 19, vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 63, und vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 50).

    Was die Art. 23 EG und 25 EG betrifft, so stellt nach ständiger Rechtsprechung jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Art. 23 EG und 25 EG dar (vgl. insbesondere Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 20, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 64, und Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 51).

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 90 Abs. 1 EG vor, wenn die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis und die Abgabe auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteile vom 26. Juni 1991, Kommission/Luxemburg, C-152/89, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 67, und Brzezi?"ski, Randnr. 29).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Vorschriften des EG-Vertrags über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar sind, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrags nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum, C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 19, vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 63, und vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 50).

    Was die Art. 23 EG und 25 EG betrifft, so stellt nach ständiger Rechtsprechung jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Art. 23 EG und 25 EG dar (vgl. insbesondere Urteile Haahr Petroleum, Randnr. 20, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 64, und Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 51).

    21 bis 25, Haahr Petroleum, Randnr. 34, vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland, C-375/95, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 29, vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana, C-68/96, Slg. 1998, I-3775, Randnr. 12, und Brzezi?"ski, Randnr. 40).

  • EuGH, 18.01.2007 - C-313/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER POLNISCHEN AKZISE ENTGEGEN, SOWEIT SIE

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Er soll den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch gewährleisten, dass er jegliche Form von Schutz beseitigt, die sich aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Abgabe ergeben kann (vgl. u. a. Urteile Air Liquide Industries Belgium, Randnr. 55, und vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-513, Randnr. 27).

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 90 Abs. 1 EG vor, wenn die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis und die Abgabe auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteile vom 26. Juni 1991, Kommission/Luxemburg, C-152/89, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 67, und Brzezi?"ski, Randnr. 29).

    21 bis 25, Haahr Petroleum, Randnr. 34, vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland, C-375/95, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 29, vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana, C-68/96, Slg. 1998, I-3775, Randnr. 12, und Brzezi?"ski, Randnr. 40).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    21 und 22, sowie vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 41).

    Der Gerichtshof hat weiter entschieden, dass mit der Verordnung Nr. 259/93 eine auf Gemeinschaftsebene harmonisierte Regelung für die Verbringung von Abfällen geschaffen worden ist, um den Schutz der Umwelt sicherzustellen (Urteil DaimlerChrysler, Randnr. 42).

  • EuGH, 17.06.1998 - C-68/96

    Grundig Italiana

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    21 bis 25, Haahr Petroleum, Randnr. 34, vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland, C-375/95, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 29, vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana, C-68/96, Slg. 1998, I-3775, Randnr. 12, und Brzezi?"ski, Randnr. 40).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Abgabenregelung diskriminierend ist, sind nicht nur die Abgabensätze, sondern auch die Bemessungsgrundlage und die Erhebungsmodalitäten der jeweiligen Abgabe zu berücksichtigen (Urteile vom 27. Februar 1980, Kommission/Irland, 55/79, Slg. 1980, 481, Randnr. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 12. Mai 1992, Kommission/Griechenland, C-327/90, Slg. 1992, I-3033, Randnr. 11, und Grundig Italiana, Randnr. 13).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-375/95

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    21 bis 25, Haahr Petroleum, Randnr. 34, vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland, C-375/95, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 29, vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana, C-68/96, Slg. 1998, I-3775, Randnr. 12, und Brzezi?"ski, Randnr. 40).

    Was schließlich die von der österreichischen Regierung geltend gemachte faktische Unmöglichkeit angeht, Altlasten oder Verdachtsflächen auf dem Gebiet anderer Mitgliedstaaten zu erfassen, so ist daran zu erinnern, dass praktische Schwierigkeiten die Erhebung inländischer Abgaben nicht rechtfertigen können, durch die aus anderen Mitgliedstaaten stammende Waren diskriminiert werden (Urteile vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland, Randnr. 47, und Outokumpu, Randnr. 38).

  • EuGH, 26.06.1991 - C-152/89

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 90 Abs. 1 EG vor, wenn die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis und die Abgabe auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteile vom 26. Juni 1991, Kommission/Luxemburg, C-152/89, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 20, Weigel, Randnr. 67, und Brzezi?"ski, Randnr. 29).

    Eine Abgabenregelung ist daher nur dann mit Art. 90 EG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, dass eingeführte Waren höher belastet werden als inländische Erzeugnisse, und sie damit in keinem Fall diskriminierende Wirkungen haben kann (Urteile Kommission/Luxemburg, Randnrn.

  • EuGH, 27.02.1980 - 55/79

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Abgabenregelung diskriminierend ist, sind nicht nur die Abgabensätze, sondern auch die Bemessungsgrundlage und die Erhebungsmodalitäten der jeweiligen Abgabe zu berücksichtigen (Urteile vom 27. Februar 1980, Kommission/Irland, 55/79, Slg. 1980, 481, Randnr. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 12. Mai 1992, Kommission/Griechenland, C-327/90, Slg. 1992, I-3033, Randnr. 11, und Grundig Italiana, Randnr. 13).
  • EuGH, 08.01.1980 - 21/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.11.2007 - C-221/06
    Darüber hinaus verpflichtet Art. 90 EG die Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich nicht dazu, die objektiv gerechtfertigten Differenzierungen abzuschaffen, die nach nationalen Rechtsvorschriften zwischen den inländischen Steuern auf einheimische Erzeugnisse bestehen; anders verhält es sich jedoch, wenn die Abschaffung die einzige Möglichkeit ist, eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung der eingeführten Erzeugnisse zu vermeiden (Urteile vom 8. Januar 1980, Kommission/Italien, 21/79, Slg. 1980, 1, Randnr. 16, und Outokumpu, Randnr. 40).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-290/05

    Nádasdi - Inländische Abgaben - Zulassungssteuer auf Kraftfahrzeuge -

  • EuGH, 12.05.1992 - C-327/90

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

  • EuGH, 19.02.1998 - C-212/96

    Chevassus-Marche

  • EuGH, 15.03.1989 - 317/86

    Lambert u.a. / Directeur des services fiscaux de l'Orne u.a.

  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

  • EuGH, 16.02.1977 - 20/76

    Schöttle / Finanzamt Freudenstadt

  • EuGH, 07.12.1995 - C-45/94

    Cámara de Comercio, Industria y Navegación de Ceuta / Ayuntamiento de Ceuta

  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 02.04.1998 - C-213/96

    Outokumpu

  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung stellt unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 27, sowie Orgacom, C-254/13, EU:C:2014:2251, Rn. 23).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Binnenmarkt für Elektrizität - Nationale Regelung,

    Wie der Generalanwalt in Nr. 29 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, verfolgen die Art. 25 EG und 90 EG, die das Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung und das Verbot diskriminierender inländischer Abgaben festlegen, mit einander ergänzenden Funktionen das Ziel, jede innerstaatliche Abgabenerhebung zu verhindern, die geeignet wäre, Erzeugnisse aus anderen oder für andere Mitgliedstaaten zu diskriminieren und damit deren freien Verkehr innerhalb der Gemeinschaft unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu behindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 55, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-198/14

    Visnapuu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 AEUV und 110 AEUV -

    24 - Vgl. Urteile Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 34).

    26 - Vgl. Urteile Brzezi?"ski (C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 40), Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 50), sowie Oil Trading Poland (C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 - Vgl. Urteile Bergandi (252/86, EU:C:1988:112, Rn. 25) sowie Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 40).

  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09

    Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge

    Vielmehr greift das von Art. 110 AEUV aufgestellte Verbot nach ständiger Rechtsprechung immer dann ein, wenn eine steuerliche Maßnahme dazu geeignet ist, die Einfuhr von Gegenständen aus anderen Mitgliedstaaten zugunsten inländischer Waren zu erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 1988, Bergandi, 252/86, Slg. 1988, 1343, Randnr. 25, vom 7. Dezember 1995, Ayuntamiento de Ceuta, C-45/94, Slg. 1995, I-4385, Randnr. 29, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, Slg. 2007, I-9643, Randnr. 40).
  • EuGH, 02.10.2014 - C-254/13

    Orgacom - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abgaben zollgleicher Wirkung -

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften des AEU-Vertrags über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar sind, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrags nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann (Urteil Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 26).

    Insoweit stellt nach ständiger Rechtsprechung jede - auch noch so geringe - den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Art. 28 AEUV und 25 AEUV dar (vgl. in diesem Sinne Urteil Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, EU:C:2007:657, Rn. 27).

  • EuGH, 14.06.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen der Auslegung von Art. 110 AEUV entschieden hat, dass bei einer Abgabe, die nicht auf Erzeugnisse als solche erhoben wird, dennoch davon auszugehen ist, dass sie eine Ware belastet, wenn sie sich unmittelbar auf den Preis des betreffenden Erzeugnisses auswirkt (Urteile vom 16. Februar 1977, Schöttle, 20/76, EU:C:1977:26, Rn. 15, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

    16 Urteile vom 2. Oktober 2014, 0rgacom (C-254/13, EU:C:2014:2251, Rn. 20), und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 26).

    31 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, EU:C:2007:372, Nr. 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-385/12

    Generalanwältin Kokott erkennt in der ungarischen Sondersteuer für den

    11 - Vgl. Urteile vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (C-221/06, Slg. 2007, I-9643, Randnr. 43), und vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a. (C-206/06, Slg. 2008, I-5497, Randnr. 44), jeweils zu Art. 90 EG.
  • FG Düsseldorf, 19.04.2017 - 4 K 791/16

    Festsetzung und Entstehung der Kaffeesteuer für Empfangnahme von Kaffee bzw.

    Das Verbot dieser Bestimmung greift daher immer dann ein, wenn eine steuerliche Maßnahme dazu geeignet ist, die Einfuhr von Gegenständen aus anderen Mitgliedstaaten zugunsten inländischer Erzeugnisse zu erschweren (zusammenfassend EuGH, Urteil vom 08. November 2007, C-221/06, ECLI:EU:C:2007:657, Rn. 40 - Stadtgemeinde Frohnleiten - m.w.N.).

    Solche Differenzierungen sind dann mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn sie Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrags und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn ihre Modalitäten geeignet sind, jegliche unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten bzw. jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen (zusammenfassend EuGH, Urteil vom 08. November 2007, C-221/06, ECLI:EU:C:2007:657, Rn. 56 - Stadtgemeinde Frohnleiten - m.w.N.).

  • EuGH, 15.03.2018 - C-104/17

    Cali Esprou - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/62/EG - Verpackungen

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  • EuG, 09.09.2010 - T-359/04

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  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-144/13

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  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16

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  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-305/17

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  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-855/19

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Acquisitions

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