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   EuGH, 08.11.2012 - C-299/11   

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https://dejure.org/2012,33669
EuGH, 08.11.2012 - C-299/11 (https://dejure.org/2012,33669)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2012 - C-299/11 (https://dejure.org/2012,33669)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2012 - C-299/11 (https://dejure.org/2012,33669)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Steuer - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung 'im Rahmen des Unternehmens' erhaltener Gegenstände für Zwecke dieses Unternehmens - Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt - Im Eigentum des Steuerpflichtigen stehende und von einem Dritten umgebaute ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gemeente Vlaardingen

    Steuer - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung "im Rahmen des Unternehmens" erhaltener Gegenstände für Zwecke dieses Unternehmens - Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt - Im Eigentum des Steuerpflichtigen stehende und von einem Dritten umgebaute ...

  • EU-Kommission

    Gemeente Vlaardingen

    Steuer - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung ‚im Rahmen des Unternehmens‘ erhaltener Gegenstände für Zwecke dieses Unternehmens - Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt - Im Eigentum des Steuerpflichtigen stehende und von einem Dritten ...

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Mehrwertsteuerpflicht beim Umbau einer kommunalen Sportanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrwertsteuerpflicht beim Umbau einer kommunalen Sportanlage; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung "im Rahmen des Unternehmens" erhaltener Gegenstände für Zwecke dieses Unternehmens - Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt - Im Eigentum des Steuerpflichtigen stehende und von einem Dritten umgebaute Plätze

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage bei der Zuordnung eines umgebauten Platzes zum Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 15. Juni 2011 - Staatssecretaris van Financiën, andere Verfahrensbeteiligte: Gemeente Vlaardingen

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Art. 5 Abs. 5 und 7 Buchst. a und Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 159
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.12.1992 - C-208/91

    Beaulande / Directeur des services fiscaux de Nantes

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-299/11
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zu den wesentlichen Merkmalen der Mehrwertsteuer gehört, dass sie sich auf den Mehrwert der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen bezieht und die bei einem Geschäft fällige Steuer unter Abzug der Steuer berechnet wird, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1992, Beaulande, C-208/91, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 14, vom 17. September 1997, UCAL, C-347/95, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 34, und vom 29. April 2004, GIL Insurance u. a., C-308/01, Slg. 2004, I-4777, Randnr. 33).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-347/95

    UCAL

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-299/11
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zu den wesentlichen Merkmalen der Mehrwertsteuer gehört, dass sie sich auf den Mehrwert der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen bezieht und die bei einem Geschäft fällige Steuer unter Abzug der Steuer berechnet wird, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1992, Beaulande, C-208/91, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 14, vom 17. September 1997, UCAL, C-347/95, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 34, und vom 29. April 2004, GIL Insurance u. a., C-308/01, Slg. 2004, I-4777, Randnr. 33).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-308/01

    GIL Insurance u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-299/11
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zu den wesentlichen Merkmalen der Mehrwertsteuer gehört, dass sie sich auf den Mehrwert der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen bezieht und die bei einem Geschäft fällige Steuer unter Abzug der Steuer berechnet wird, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1992, Beaulande, C-208/91, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 14, vom 17. September 1997, UCAL, C-347/95, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 34, und vom 29. April 2004, GIL Insurance u. a., C-308/01, Slg. 2004, I-4777, Randnr. 33).
  • EuGH, 30.03.2006 - C-184/04

    Uudenkaupungin kaupunki - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Investitionsgüter -

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-299/11
    Werden hingegen von einem Steuerpflichtigen bezogene Gegenstände für die Zwecke steuerbefreiter Umsätze verwendet, kann es nicht zum Abzug der Steuer kommen, mit der sie auf der Vorstufe belastet waren (vgl. u. a. Urteile vom 30. März 2006, Uudenkaupungin kaupunki, C-184/04, Slg. 2006, I-3039, Randnr. 24, vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie, C-515/07, Slg. 2009, I-839, Randnr. 28, und vom 16. Februar 2012, Eon Aset Menidjmunt, C-118/11, Randnr. 44).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-515/07

    Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-299/11
    Werden hingegen von einem Steuerpflichtigen bezogene Gegenstände für die Zwecke steuerbefreiter Umsätze verwendet, kann es nicht zum Abzug der Steuer kommen, mit der sie auf der Vorstufe belastet waren (vgl. u. a. Urteile vom 30. März 2006, Uudenkaupungin kaupunki, C-184/04, Slg. 2006, I-3039, Randnr. 24, vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie, C-515/07, Slg. 2009, I-839, Randnr. 28, und vom 16. Februar 2012, Eon Aset Menidjmunt, C-118/11, Randnr. 44).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-118/11

    Eon Aset Menidjmunt - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 und 176

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-299/11
    Werden hingegen von einem Steuerpflichtigen bezogene Gegenstände für die Zwecke steuerbefreiter Umsätze verwendet, kann es nicht zum Abzug der Steuer kommen, mit der sie auf der Vorstufe belastet waren (vgl. u. a. Urteile vom 30. März 2006, Uudenkaupungin kaupunki, C-184/04, Slg. 2006, I-3039, Randnr. 24, vom 12. Februar 2009, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie, C-515/07, Slg. 2009, I-839, Randnr. 28, und vom 16. Februar 2012, Eon Aset Menidjmunt, C-118/11, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14

    Het Oudeland Beheer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Sechste

    5 - Vgl. Urteile Gemeente Leusden und Holin Groep (C-487/01 und C-7/02, EU:C:2004:263, Rn. 90 ff.), Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698), Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) und Property Development Company (C-16/14, EU:C:2015:265).

    9 - C-299/11, EU:C:2012:698.

    10 - Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 25).

    12 - Schlussanträge von Generalanwalt Mazák in der Rechtssache Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:561, Nrn. 45 und 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    13 - Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 27 und 28).

    18 - Diese Situation erscheint vergleichbar mit der in Rechtssachen, in denen die Urteile Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698) und Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) ergangen sind.

    20 - Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35), das auf das Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 28 bis 33) verweist.

    21 - C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 32. Hervorhebung nur hier.

    34 - Vgl. entsprechend Urteile Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 28) und Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35).

    35 - Vgl. Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 30).

  • EuGH, 28.04.2016 - C-128/14

    Het Oudeland Beheer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob gemäß dem Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698), von der Besteuerungsgrundlage die Selbstkostenelemente, auf die die Mehrwertsteuer gezahlt worden sei, nämlich der Wert des Erbpachtrechts und die Fertigstellungskosten des betreffenden Bürogebäudes, ausgeschlossen werden müssten und ob dies auch gelte, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Bestimmungen des nationalen Rechts die gezahlte Mehrwertsteuer sofort und vollständig als Vorsteuer abgezogen habe.

    Dies ermöglicht den Mitgliedstaaten, ihr Steuerrecht so zu gestalten, dass die Unternehmen, die wegen der Ausübung einer von der Mehrwertsteuer befreiten Tätigkeit die Mehrwertsteuer, die sie beim Erwerb von Unternehmensgegenständen gezahlt haben, nicht abziehen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern, die die gleiche Tätigkeit mit Gegenständen ausüben, die sie ohne Zahlung von Mehrwertsteuer durch eigene Erzeugung oder allgemeiner im Rahmen ihres Unternehmens erhalten haben, nicht benachteiligt werden (Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 26).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, damit von der Möglichkeit der Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt in einer Weise Gebrauch gemacht werden kann, die im Mehrwertsteuerbereich tatsächlich jede Ungleichheit zwischen den Steuerpflichtigen, die ihre Gegenstände bei einem anderen Steuerpflichtigen erworben haben, und denjenigen, die sie im Rahmen ihres Unternehmens erhalten haben, beseitigt, nicht nur die vollständig von dem betreffenden Unternehmen selbst hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände, sondern auch die von einem Dritten mit von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellten Material hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände umfasst; diese Gleichstellung muss sich auf alle von dem Dritten fertiggestellten oder verbesserten Gegenstände erstrecken können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 27 und 28, und vom 10. September 2014 , Gemeente "s-Hertogenbosch, C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 28).

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass von der Möglichkeit einer Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt kein Gebrauch gemacht werden kann, um Mehrwertsteuer auf den Wert von Gegenständen zu erheben, auf den dieser Steuerpflichtige bereits im Rahmen einer vorhergehenden Besteuerung Mehrwertsteuer entrichtet hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 32).

    Eine solche wiederholte Besteuerung wäre sowohl mit dem wesentlichen Merkmal der Mehrwertsteuer, nämlich dass sie sich auf den Mehrwert der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen bezieht und die bei einem Geschäft fällige Steuer unter Abzug der Steuer berechnet wird, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1992 , Beaulande, C-208/91, EU:C:1992:524, Rn. 14, vom 17. September 1997 , UCAL, C-347/95, EU:C:1997:411, Rn. 34, und vom 29. April 2004 , GIL Insurance u. a., C-308/01, EU:C:2004:252, Rn. 33), als auch mit dem Ziel dieser Gleichstellungsmöglichkeit unvereinbar, das zwar darin liegt, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, im Fall der Zuordnung von Gegenständen für die Zwecke mehrwertsteuerbefreiter Tätigkeiten Mehrwertsteuer zu erheben, aber keineswegs bedeutet, dass diese Staaten auf den gleichen Teil des Wertes dieser Gegenstände mehrmals Mehrwertsteuer erheben dürfen (Urteil vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 32).

  • EuGH, 10.09.2014 - C-92/13

    'Gemeente ''s-Hertogenbosch' - 'Vorabentscheidungsersuchen - Sechste

    Das vorlegende Gericht verweist auf das Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698), nach dem Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, wonach bestimmte Vorgänge einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt werden könnten, auch auf Gegenstände anwendbar sei, die von einem Dritten mit von dem Unternehmen, das die Vorsteuer gezahlt habe, zur Verfügung gestellten Materialien hergestellt, gewonnen, be- oder verarbeitet worden seien.

    Der Wortlaut dieser Bestimmung, und zwar der Begriff des "durch einen Steuerpflichtigen für Zwecke seines Unternehmens" "hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten ... Gegenstands", umfasst nicht nur die vollständig vom betreffenden Unternehmen selbst hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände, sondern auch die von einem Dritten mit von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellten Material hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände (vgl. in diesem Sinne Urteil Gemeente Vlaardingen, EU:C:2012:698, Rn. 27).

    Diese Zuordnung unterliegt selbst der Mehrwertsteuer, und die Höhe der von der Gemeente insoweit geschuldeten Mehrwertsteuer ist gemäß Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie auf der Grundlage des Gesamtwerts jedes Bestandteils - des Grundstücks und des Gebäudes - zu berechnen, wobei die Mehrwertsteuer für diese Bestandteile nicht zuvor erhoben worden sein darf (vgl. in diesem Sinne Urteil Gemeente Vlaardingen, EU:C:2012:698, Rn. 28 bis 33).

  • EuGH, 23.04.2015 - C-16/14

    Property Development Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Für die Berechnung auf der Grundlage dieser Besteuerungsgrundlage müssen die Gegenstände, deren Einkaufspreise berücksichtigt werden, Gebäude sein, deren Lage, Größe und sonstige wesentliche Merkmale mit denen des fraglichen Gebäudes vergleichbar sind (vgl. entsprechend Urteil Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 30).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Feststellungen zu treffen (Urteile Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 31 bis 33, und Gemeente 's-Hertogenbosch, C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-520/14

    Gemeente Borsele - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie

    2 - Siehe im Hinblick auf den Vorsteuerabzug die Urteile Gemeente Leusden und Holin Groep (C-487/01 und C-7/02, EU:C:2004:263) zur Vermietung von Sportplätzen, Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) zur Errichtung eines Bürogebäudes und die noch anhängige Rechtssache Gemeente Woerden (C-267/15) ebenfalls zur Errichtung eines Gebäudes; siehe zudem die Urteile Gemeente Emmen (C-468/93, EU:C:1996:139) zur Steuerbefreiung der Lieferung von Baugrundstücken und Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698) zur Besteuerung der Zuordnung eines Sportplatzes.
  • EuGH, 08.05.2013 - C-142/12

    Marinov - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 18 Buchst. c, 74 und 80

    Zu dem in diesem Artikel ebenfalls genannten Umsatz in Form der Zuordnung eines Gegenstands hat der Gerichtshof zudem ausgeführt, dass die Steuerbemessungsgrundlage der zum Zeitpunkt der Zuordnung ermittelte Wert des betreffenden Gegenstands ist, der dem Marktpreis eines gleichwertigen Gegenstands unter Berücksichtigung der Kosten für den Umbau dieses Gegenstands entspricht (vgl. u. a. Urteil vom 8. November 2012, Gemeente Vlaardingen, C-299/11, Randnr. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-92/13

    'Gemeente ''s-Hertogenbosch' - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Lieferung

    3 - Urteil vom 8. November 2012 (C-299/11).
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