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   EuGH, 08.11.2012 - C-342/10   

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https://dejure.org/2012,33674
EuGH, 08.11.2012 - C-342/10 (https://dejure.org/2012,33674)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2012 - C-342/10 (https://dejure.org/2012,33674)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2012 - C-342/10 (https://dejure.org/2012,33674)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Artikel 63 AEUV - EWR-Abkommen - Art. 40 - Besteuerung von an gebietsfremde Pensionsfonds ausgeschütteten Dividenden

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Finnland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Artikel 63 AEUV - EWR-Abkommen - Art. 40 - Besteuerung von an gebietsfremde Pensionsfonds ausgeschütteten Dividenden

  • EU-Kommission

    Kommission / Finnland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Artikel 63 AEUV - EWR-Abkommen - Art. 40 - Besteuerung von an gebietsfremde Pensionsfonds ausgeschütteten Dividenden“

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von Dividenden an gebietsfremde Pensionsfonds; Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Finnland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 63; EWR-Abkommen Art. 40
    Besteuerung von Dividenden an gebietsfremde Pensionsfonds; Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Finnland

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von an gebietsfremde Pensionsfonds ausgeschütteten Dividenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 63 AEUV und Art. 40 EWR-Abkommen - Nationale Regelung, nach der Dividenden, die von inländischen Gesellschaften an ausländische Pensionsfonds ausgezahlt werden, einer strengeren Besteuerung unterliegen als ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 06.10.2011 - C-493/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 63 AEUV

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, Slg. 2011, I-305, Randnr. 50, sowie vom 6. Oktober 2011, Kommission/Portugal, C-493/09, Slg. 2011, I-9247, Randnr. 28).

    Hierzu genügt jedoch die Feststellung, dass der bloße Verweis auf eine mögliche spätere Besteuerung der Leistungen, die die Pensionsfonds den Begünstigten auszahlen, nicht bedeutet, dass damit ein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne der in Randnr. 49 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung rechtlich hinreichend nachgewiesen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 37).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-380/11

    DI. VI. Finanziaria di Diego della Valle & C. - Niederlassungsfreiheit - Art. 49

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
    Ein solcher Rechtfertigungsgrund kann nur durchgreifen, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung nachgewiesen wird (vgl. u. a. Urteil vom 6. September 2012, DI. VI. Finanziaria di Diego della Valle & C., C-380/11, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
    Eine solche Ungleichbehandlung ist nur dann mit den Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar, wenn sie Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 167, und vom 18. Dezember 2007, Grønfeldt, C-436/06, Slg. 2007, I-12357, Randnr. 16).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-195/04

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentlicher

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofs vom 26. April 2007, Kommission/Finnland (C-195/04, Slg. 2007, I-3351), macht die Republik Finnland geltend, dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt werde, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben müssten.
  • EuGH, 08.11.2007 - C-379/05

    Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
    Eine solche ungünstigere Behandlung der Dividenden, die an gebietsfremde Pensionsfonds gezahlt werden, gegenüber den Dividenden, die an gebietsansässige Pensionsfonds gezahlt werden, kann in einem anderen Mitgliedstaat als der Republik Finnland ansässige Gesellschaften davon abhalten, in dem letztgenannten Staat zu investieren, und stellt damit eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nach Art. 63 AEUV grundsätzlich verboten ist (vgl. Urteil vom 8. November 2007, Amurta, C-379/05, Slg. 2007, I-9569, Randnr. 28).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-436/06

    Grønfeldt - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Einkommensteuer - Nationale

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
    Eine solche Ungleichbehandlung ist nur dann mit den Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar, wenn sie Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 167, und vom 18. Dezember 2007, Grønfeldt, C-436/06, Slg. 2007, I-12357, Randnr. 16).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
    Nach der Rechtsprechung kann der Gerichtshof von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auf Antrag der Parteien die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, Slg. 2008, I-9641, Randnr. 46).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
    Zur Frage, ob die in Rede stehenden Situationen objektiv vergleichbar sind, ist daran zu erinnern, dass die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen ist (Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, Slg. 2010, I-1215, Randnr. 22, und vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, Randnr. 17).
  • EuGH, 10.02.2011 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer -

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, Slg. 2011, I-305, Randnr. 50, sowie vom 6. Oktober 2011, Kommission/Portugal, C-493/09, Slg. 2011, I-9247, Randnr. 28).
  • EuGH, 31.03.2011 - C-450/09

    Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
    Nach ständiger Rechtsprechung befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in Bezug auf Aufwendungen wie Betriebsausgaben, die unmittelbar mit der Tätigkeit zusammenhängen, aus der die in einem Mitgliedstaat zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, in einer vergleichbaren Lage, so dass die Gefahr besteht, dass sich eine nationale Regelung, die Gebietsfremden bei der Besteuerung den Abzug solcher Aufwendungen verweigert, Gebietsansässigen aber gewährt, hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt und damit eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit beinhaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. März 2011, Schröder, C-450/09, Slg. 2011, I-2497, Randnr. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-284/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 10.05.2012 - C-338/11

    Das Recht der Union steht französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für

  • EuGH, 06.09.2012 - C-18/11

    Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • EuGH, 26.02.2019 - C-135/17

    X (Sociétés intermédiaires établies dans des pays tiers) - Vorlage zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gehören zu den Maßnahmen, die als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 40, vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 50, und vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 28).
  • EuGH, 13.11.2019 - C-641/17

    College Pension Plan of British Columbia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

    Zwar gebe es, was die Möglichkeit anbelange, Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionszahlungsverpflichtungen vom steuerpflichtigen Gewinn abzuziehen, im deutschen Steuerrecht keine Regelung, die derjenigen entspräche, um die es in der Rechtssache gegangen sei, in der das Urteil vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688), ergangen sei, die ausdrücklich bestimme, dass Zuführungen zu den Deckungsrückstellungen und ähnlichen versicherungstechnischen Rückstellungen als abzugsfähige Aufwendungen von steuerbaren Einnahmen in Abzug gebracht werden könnten.

    Insbesondere kann der Umstand, dass ein Mitgliedstaat an gebietsfremde Pensionsfonds ausgeschüttete Dividenden weniger günstig behandelt als an gebietsansässige Pensionsfonds ausgeschüttete Dividenden, Gesellschaften, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, davon abhalten, im erstgenannten Mitgliedstaat zu investieren, und stellt damit eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nach Art. 63 AEUV grundsätzlich verboten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688" Rn. 33, vom 22. November 2012, Kommission/Deutschland, C-600/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:737" Rn. 15, und vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek, C-252/14, EU:C:2016:402" Rn. 28).

    Gleiches gilt für die vollständige oder in wesentlichem Umfang erfolgende Befreiung der an einen gebietsansässigen Pensionsfonds ausgeschütteten Dividenden, während die an einen gebietsfremden Pensionsfonds ausgeschütteten Dividenden einer endgültigen Quellensteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688" Rn. 32 und 33).

    Was zweitens das Vorbringen bezüglich der unterschiedlichen Situation gebietsansässiger und gebietsfremder Pensionsfonds hinsichtlich der Möglichkeit anbelangt, die Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionszahlungsverpflichtungen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in Bezug auf Aufwendungen wie Betriebsausgaben, die unmittelbar mit einer Tätigkeit zusammenhängen, aus der die in einem Mitgliedstaat zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, in einer vergleichbaren Situation befinden (vgl. u. a. Urteile vom 31. März 2011, Schröder, C-450/09, EU:C:2011:198" Rn. 40, vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688" Rn. 37, und vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109" Rn. 29).

    Insoweit unterscheidet sich der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Sachverhalt von demjenigen, um den es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688), ergangen ist, in dem der nationale Gesetzgeber die Rückstellungen zur Sicherung der Pensionsverbindlichkeiten ausdrücklich den Aufwendungen zur Erzielung oder Erhaltung von Einkünften aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit gleichgestellt hatte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-559/13

    Grünewald - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuer -

    18 - Urteile Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 28) und Kommission/Deutschland (C-600/10, EU:C:2012:737, Rn. 14).

    23 - Urteil Kommission/Finnland (EU:C:2012:688, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 - Urteile Kommission/Finnland (EU:C:2012:688, Rn. 37) und Schröder (EU:C:2011:198, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    39 - C-342/10, EU:C:2012:688.

    Vgl. Urteil Kommission/Finnland (EU:C:2012:688, Rn. 25 und 26).

    43 - Diesen Zweck sah der Gerichtshof darin, Kapital durch Investitionen, die insbesondere ein Einkommen in Form von Dividenden hervorbringen, anzusammeln, um die künftigen Verpflichtungen dieser Fonds aus den Versicherungsverträgen zu sichern, vgl. Urteil Kommission/Finnland (EU:C:2012:688, Rn. 42).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-600/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Zweitens gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, nach ständiger Rechtsprechung solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die in diesem Mitgliedstaat Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. u. a. Urteil vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere kann eine ungünstigere Behandlung der an gebietsfremde Pensionsfonds gezahlten Dividenden gegenüber den an gebietsansässige Pensionsfonds gezahlten Dividenden durch einen Mitgliedstaat die in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften davon abhalten, im erstgenannten Mitgliedstaat zu investieren, und stellt damit eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nach Art. 63 AEUV grundsätzlich verboten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Finnland, Randnr. 33).

    Eine solche Behandlung ist jedoch u. a. dann mit den Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar, wenn sie Sachlagen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Finnland, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in Bezug auf Betriebsausgaben, die unmittelbar mit einer Tätigkeit zusammenhängen, aus der die in einem Mitgliedstaat zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, in einer vergleichbaren Lage, so dass die Gefahr besteht, dass sich eine Regelung dieses Staates, die Gebietsfremden bei der Besteuerung den Abzug solcher Ausgaben verweigert, ihn Gebietsansässigen aber gewährt, hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt und damit eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit beinhaltet (vgl. Urteile vom 31. März 2011, Schröder, C-450/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Finnland, Randnr. 37).

    Sie fügt jedoch hinzu, dass auf Rentenverpflichtungen beruhende Rückstellungen, wie sie Gegenstand der im Urteil Kommission/Finnland behandelten finnischen Rechtsvorschriften gewesen seien, nicht Gegenstand ihrer Klage seien.

    Gleiches gilt für Art. 40 des EWR-Abkommens, da die Bestimmungen dieses Artikels dieselbe rechtliche Tragweite wie die im Wesentlichen mit ihnen übereinstimmenden Bestimmungen des Art. 63 AEUV haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Finnland, Randnr. 53).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-10/14

    Miljoen

    30 - Daher hat der Gerichtshof im Urteil Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 32 und 33) darauf hingewiesen, dass "sich ... die Dividenden, die die gebietsansässigen Pensionsfonds beziehen, als durch die ... Vorschriften des nationalen Rechts in der Praxis von der Einkommensteuer befreit oder als nahezu befreit erweisen" und dass "[e]ine solche ungünstigere Behandlung der Dividenden, die an gebietsfremde Pensionsfonds gezahlt werden, ... [diese] davon abhalten [kann], in [Finnland] zu investieren, und ... damit eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar[stellt], die nach Art. 63 AEUV grundsätzlich verboten ist" (Hervorhebung nur hier).

    64 - Während dieses Gericht hinsichtlich dieses Elements auf das Urteil Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688) verweist, stellt es den vorliegenden Fall zunächst dem "Urteil ... Schröder, C-450/09 [EU:C:2011:198], Rn. 40" gegenüber, da seiner Ansicht nach " Portfoliodividenden von den Einkünften aus Erwerbstätigkeit zu unterscheiden [sind] , so dass sich die Ansicht vertreten lässt, dass anders als im Zusammenhang mit Aufwendungen wie Betriebsausgaben sogar die Kosten, die unmittelbar den Dividenden zurechenbar sind, nicht bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen , ob eine ... Diskriminierung vorliegt" (Hervorhebung nur hier).

    68 - Vgl. Urteil Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 37 ff.), aus dem hervorgeht, dass es eine Verletzung der Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV darstellt, eine nationale Steuerregelung zu erlassen und aufrechtzuerhalten, die allein gebietsansässigen Pensionsfonds das Recht vorbehält, bezogene und von einem solchen Fonds für die Sicherung seiner Pensionsverbindlichkeiten zurückgestellte Dividenden als abzugsfähige Aufwendungen zu behandeln.

    71 - So hat der Gerichtshof im Urteil Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 42) festgestellt, dass sich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Aufwendung und steuerbarem Einkommen bereits aus der Gleichstellungstechnik, die der finnische Gesetzgeber gewählt hat, ergibt.

    79 - Vgl. Urteile Kommission/Italien (C-540/07, EU:C:2009:717, Rn. 39), Kommission/Spanien (C-487/08, EU:C:2010:310, Rn. 64), Kommission/Deutschland (C-284/09, EU:C:2011:670, Rn. 70), Kommission/Belgien (C-387/11, EU:C:2012:670, Rn. 57) und Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 34).

  • FG München, 23.10.2017 - 7 K 1435/15

    EuGH-Vorlage zur Frage, ob die Belastung ausländischer Pensionsfonds, die

    Eine dem finnischen Steuerrecht vergleichbare Regelung, aus der der EuGH (Urteil vom 8.11.2012 - Rs. C-342/10 Kommission/Finnland, ECLI:EU:C:2012:688) einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Rückstellungen und der Tätigkeit der Pensionsfonds abgeleitet habe, gebe es im deutschen Recht nicht.

    Im Urteil Kommission/Finnland (EuGH-Urteil vom 8.11.2012 - RS. C-342/10 - Kommission/Finnland, ECLI:EU:C:2012:688) hat der EuGH entschieden, dass ein Mitgliedstaat, der gebietsansässigen Pensionsfonds das Recht vorbehält, Rückstellungen für die Sicherung ihrer Pensionsverbindlichkeiten als abziehbare Aufwendungen zu behandeln, ohne gebietsfremden Pensionsfonds die gleiche Vergünstigung zu gewähren, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.

    Die unterschiedliche Behandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Pensionsfonds ist, wie vom EuGH bereits entschieden (EuGH-Urteile vom 8.11.2012 - Rs. C-342/10 - Kommission/Finnland, ECLI:EU:C:2012:688) weder durch das Territorialitätsprinzip noch durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Kohärenz der Steuersysteme zu gewährleisten.

  • EuGH, 03.02.2015 - C-172/13

    Die im Anschluss an das Urteil "Marks & Spencer" erlassenen Rechtsvorschriften

    39 Zu dem von der Kommission ebenfalls geltend gemachten Verstoß von Section 119(4) des CTA 2010 gegen Art. 31 des EWR-Abkommens ist festzustellen, dass die Bestimmungen dieses Artikels dieselbe rechtliche Tragweite wie die im Wesentlichen gleichen Bestimmungen des Art. 49 AEUV haben und daher sämtliche vorstehende Ausführungen unter Umständen wie denen des vorliegenden Rechtsstreits entsprechend für den genannten Art. 31 gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Finnland, C - 342/10, EU:C:2012:688, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2019 - C-641/17

    College Pension Plan of British Columbia - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    3 Vgl. u. a. Urteile vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688), vom 22. November 2012, Kommission/Deutschland (C-600/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:737), und vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek (C-252/14, EU:C:2016:402).

    22 Vgl. Urteile vom 22. November 2012, Kommission/Deutschland (C-600/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:737, Rn. 15), und vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 33).

    30 Urteil vom 8. November 2012 (C-342/10, EU:C:2012:688).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-545/19

    Allianzgi-Fonds Aevn - Vorabentscheidungsersuchen - Direktes Steuerrecht und

    10 Urteile vom 21. Juni 2018, Fidelity Funds u. a. (C-480/16, EU:C:2018:480, Rn. 40), vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek (C-252/14, EU:C:2016:402, Rn. 27), und vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 28).

    15 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 2018, Fidelity Funds u. a. (C-480/16, EU:C:2018:480, Rn. 44), vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek (C-252/14, EU:C:2016:402, Rn. 28), und vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 33).

    37 Urteile vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek (C-252/14, EU:C:2016:402, Rn. 48), und vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-39/23

    Keva u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Art. 65 AEUV - Freier

    11 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia (C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    12 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia (C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    16 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2012, Kommission/Estland (C-39/10, EU:C:2012:282, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 8. November 2012, Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek (C-252/14, EU:C:2016:402, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia (C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.03.2022 - C-545/19

    AllianzGI-Fonds AEVN

  • FG Köln, 30.11.2023 - 7 K 217/21

    Vorlage: Höhere Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-252/14

    Pensioenfonds Metaal en Techniek

  • FG Hessen, 07.03.2019 - 10 K 541/17

    § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG, Art. 40 EWR-Abkommen

  • EuGH, 17.05.2017 - C-68/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 06.10.2015 - C-66/14

    Finanzamt Linz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV, 54 AEUV, 107 AEUV

  • FG Köln, 20.05.2020 - 2 K 283/16

    EU-Recht - EuGH-Vorlage: Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch

  • FG Köln, 20.04.2023 - 2 K 2018/19

    Kapitalertragsteuererstattung: Anspruch eines sog. Kompositversicherers auf

  • FG München, 06.12.2021 - 7 K 1435/15

    Ausländischer Pensionsfonds hat keinen Anspruch auf Entlastung vom Abzug der

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-18/15

    Brisal - Steuerrecht - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-575/17

    Sofina u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

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