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   EuGH, 08.11.2018 - C-308/18 P   

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https://dejure.org/2018,38170
EuGH, 08.11.2018 - C-308/18 P (https://dejure.org/2018,38170)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2018 - C-308/18 P (https://dejure.org/2018,38170)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2018 - C-308/18 P (https://dejure.org/2018,38170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schniga/ CPVO

    Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen - Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen der Sorte Gala Schnico - Zurückweisung des Antrags

  • Wolters Kluwer

    Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 8. November 2018. Schniga GmbH gegen Gemeinschaftliches Sortenamt. Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen - Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen der Sorte Gala ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Schniga/ CPVO

    Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen - Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen der Sorte Gala Schnico - Zurückweisung des Antrags

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.04.2010 - C-38/09

    Schräder / CPVO - Rechtsmittel - Überprüfung durch den Gerichtshof - Verordnungen

    Auszug aus EuGH, 08.11.2018 - C-308/18
    Das Gericht ist dabei in Rn. 77 des angefochtenen Urteils zutreffend davon ausgegangen, dass dem CPVO angesichts des wissenschaftlich und technisch komplexen Charakters der Prüfung einer Kandidatensorte ein weiter Ermessensspielraum bei der Bewertung der Prüfungsergebnisse zusteht (siehe in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77, und vom 19. Dezember 2012, Brookfield New Zealand und Elaris/CPVO und Schniga, C-534/10 P, EU:C:2012:813, Rn. 50).

    Für die Feststellung und Beurteilung der relevanten Tatsachen sowie die Beweiswürdigung ist allein das Gericht zuständig (vgl. Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 69).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Beteiligten vor den Instanzen des [CPVO] nicht geltend gemachte Tatsachen im Stadium der Klage vor dem Gericht nicht mehr anführen können (vgl. Urteil vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 76).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-534/10

    Brookfield New Zealand und Elaris / CPVO und Schniga - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 08.11.2018 - C-308/18
    Das Gericht ist dabei in Rn. 77 des angefochtenen Urteils zutreffend davon ausgegangen, dass dem CPVO angesichts des wissenschaftlich und technisch komplexen Charakters der Prüfung einer Kandidatensorte ein weiter Ermessensspielraum bei der Bewertung der Prüfungsergebnisse zusteht (siehe in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2010, Schräder/CPVO, C-38/09 P, EU:C:2010:196, Rn. 77, und vom 19. Dezember 2012, Brookfield New Zealand und Elaris/CPVO und Schniga, C-534/10 P, EU:C:2012:813, Rn. 50).
  • EuG, 23.02.2018 - T-445/16

    Schniga / CPVO (Gala Schnico) - Pflanzenzüchtungen - Antrag auf

    Auszug aus EuGH, 08.11.2018 - C-308/18
    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Schniga GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 23. Februar 2018, Schniga/CPVO (Gala Schnico) (T-445/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:95), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CPVO) vom 22. April 2016 (Sache A 005/2014) zu einem Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen der Sorte Gala Schnico abgewiesen hat.
  • BGH, 18.03.2009 - VIII ZR 149/08

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    EG 1993 Nr. C 308/18) ergibt, offensichtlich davon aus, dass der Verbraucher die Ware bei Ausübung des Widerrufsrechts im Originalzustand zurückzuschicken hat.
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