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   EuGH, 08.12.2005 - C-220/03   

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https://dejure.org/2005,6984
EuGH, 08.12.2005 - C-220/03 (https://dejure.org/2005,6984)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - C-220/03 (https://dejure.org/2005,6984)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - C-220/03 (https://dejure.org/2005,6984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Abkommen über den Sitz der Europäischen Zentralbank - Schiedsklausel - Von der EZB angemietete Immobilien - Indirekte Steuern, die in die Mietpreise einfließen

  • Europäischer Gerichtshof

    EZB / Deutschland

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Abkommen über den Sitz der Europäischen Zentralbank - Schiedsklausel - Von der EZB angemietete Immobilien - Indirekte Steuern, die in die Mietpreise einfließen

  • EU-Kommission PDF

    EZB / Deutschland

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Abkommen über den Sitz der Europäischen Zentralbank - Schiedsklausel - Von der EZB angemietete Immobilien - Indirekte Steuern, die in die Mietpreise einfließen

  • EU-Kommission

    EZB / Deutschland

    Vorrechte und Befreiungen

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Umsatzsteuerbeträgen durch Deutschland für Dienstbedarf der Europäischen Zentralbank (EZB); Voraussetzungen für die Erhebung von Umsatzsteuer; Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer; Zulässigkeit der Erhebung von Umsatzsteuer auf Mieten; ...

  • Judicialis

    EG Art. 291

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 291
    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Abkommen über den Sitz der Europäischen Zentralbank - Schiedsklausel - Von der EZB angemietete Immobilien - Indirekte Steuern, die in die Mietpreise einfließen; Sachgebiete: Vorrechte und ...

  • datenbank.nwb.de

    Mehrwertsteuer: Indirekte Besteuerung der EZB durch höhere Mietpreise für Immobilien wegen Steuerprivilegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    EZB / Deutschland

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Abkommen über den Sitz der Europäischen Zentralbank - Schiedsklausel - Von der EZB angemietete Immobilien - Indirekte Steuern, die in die Mietpreise einfließen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Europäischen Zentralbank gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 21. Mai 2003.

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EZBAbk Art 8 Abs 1, UStG, EG Art 8
    Erstattung; Europäische Zentralbank; Privilegienprotokoll; Umsatzsteuerbefreiung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 8 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen Zentralbank und des Artikels 3 Absatz 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.12.1968 - 2/68

    1. VORRECHTE UND BEFREIUNGEN DER EAG - UNVERLETZLICHKEIT DER RÄUMLICHKEITEN UND

    Auszug aus EuGH, 08.12.2005 - C-220/03
    35 Abschließend ist zu bemerken, dass der von der EZB angeführte Beschluss vom 17. Dezember 1968 in der Rechtssache 2/68 (Ufficio Imposte di Consumo di Ispra/Kommission, Slg. 1968, 654) im vorliegenden Fall nicht einschlägig ist, da er in Bezug auf eine Situation erlassen wurde, in der die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in einem Abkommen mit der italienischen Regierung versucht hatte, die Rechte und Garantien zu schmälern, die Dritten, die nicht Partei des Abkommens waren, nach dem Protokoll zustanden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18

    Laut Generalanwältin Sharpston stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests

    51 Urteil vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland (C-220/03, EU:C:2005:748, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11

    Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter

    18 - Vgl. Urteil vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland (C-220/03, Slg. 2005, I-10595, Randnr. 24).

    20 - Urteil EZB/Deutschland (Randnr. 27).

    21 - Urteil EZB/Deutschland (Randnr. 24).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-147/11

    Czop - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Außerdem kann nach gefestigter Rechtsprechung eine Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland, C-220/03, Slg. 2005, I-10595, Randnr. 31, und vom 26. Oktober 2006, Europäische Gemeinschaft, C-199/05, Slg. 2006, I-10485, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21

    Generalanwältin Capeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare

    49 Das EUIPO verweist insoweit auf die Urteile vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland (C-220/03, EU:C:2005:748, Rn. 31), und vom 28. Februar 2008, Carboni e derivati (C-263/06, EU:C:2008:128, Rn. 48).
  • LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Elterngeld - Bedienstete der

    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des EuGH das Sitzstaatabkommen im Lichte des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union auszulegen (EuGH Urteil vom 8. Dezember 2005, Rs. C-220/03 - EZB ./. Bundesrepublik Deutschland -).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-48/07

    Les Vergers du Vieux Tauves - Körperschaftsteuer - Richtlinie 90/435/EWG -

    Angesichts des klaren und eindeutigen Wortlauts der Bestimmungen der Richtlinie 90/435, wie er durch ihre Systematik bestätigt wird, kann der Begriff des Anteils am Kapital einer Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats in Art. 3 der Richtlinie nicht dahin ausgelegt werden, dass er sich auf die Innehabung des Nießbrauchs von Anteilen am Kapital einer Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats erstreckt, um so die in dieser Hinsicht bestehenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zu erweitern (vgl. entsprechend Urteile vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland, C-220/03, Slg. 2005, I-10595, Randnr. 31, und vom 28. Februar 2008, Carboni e derivati, C-263/06, Slg. 2008, I-1077, Randnr. 48).
  • EuGH, 28.02.2008 - C-263/06

    Carboni e derivati - Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken -

    Nach alledem können die von der italienischen Regierung und der Kommission vorgetragenen Argumente das ausdrücklich und eindeutig vom Wortlaut des Art. 1 Abs. 2 der Entscheidung Nr. 67/94 vorgegebene Ergebnis nicht in Frage stellen (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland, C-220/03, Slg. 2005, I-10595, Randnr. 31).
  • EuGH, 22.03.2007 - C-437/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über

    Überdies darf die Auslegung einer Bestimmung im Licht ihres Zwecks nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Europäische Gemeinschaft, Randnr. 42, und zu den Vorrechten und Befreiungen der Europäischen Zentralbank Urteil vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland, C-220/03, Slg. 2005, I-10595, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    19 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland (C-220/03, EU:C:2005:748, Rn. 31), und vom 28. Februar 2008, Carboni e derivati (C-263/06, EU:C:2008:128, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-436/22

    ASCEL - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der

    14 Siehe in diesem Sinne Urteile vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland (C-220/03, EU:C:2005:748, Rn. 31), und vom 14. Juli 2022, Parlament/Rat (Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde) (C-743/19, EU:C:2022:569, Rn. 58).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-199/05

    Europäische Gemeinschaft - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-443/17

    Abraxis Bioscience - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arzneimittel - Ergänzendes

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-13/21

    Pricoforest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung im Straßenverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-592/14

    European Federation for Cosmetic Ingredients - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-437/04

    Kommission / Belgien - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-80/15

    Robert Fuchs - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Begriff der, gewerblichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-199/05

    Europäische Gemeinschaft - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll (Nr.

  • EuG, 16.06.2021 - T-316/19

    Lucaccioni / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2016 - C-304/15

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 2001/80/EG

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