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   EuGH, 08.12.2011 - C-386/10 P   

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EuGH, 08.12.2011 - C-386/10 P (https://dejure.org/2011,402)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2011 - C-386/10 P (https://dejure.org/2011,402)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - C-386/10 P (https://dejure.org/2011,402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz

  • Europäischer Gerichtshof

    Chalkor / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz

  • EU-Kommission PDF

    Chalkor AE Epexergasias Metallon gegen Europäische Kommission.

  • EU-Kommission

    Chalkor / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz“

  • Wolters Kluwer

    Kartelle (Markt für Kupfer-Industrierohre); Zuwiderhandlungsdauer und berücksichtigungsfähige Zusammenarbeit; Größe des Marktes; Chalkor AE Epexergasias Metallon gegen Europäische Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel; Wettbewerb; Kartelle [Markt für Kupfer-Industrierohre]; Größe des Marktes; Zuwiderhandlungsdauer und berücksichtigungsfähige Zusammenarbeit; Geldbuße; Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz; Chalkor AE Epexergasias Metallon gegen Europäische Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Europagerichtliche Kontrolle von Kommissionsentscheidungen in Wettbewerbssachen verstößt nicht gegen die EU-Grundrechtecharta

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 30. Juli 2010 von Chalkor AE Epexergasias Metallon gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 19. Mai 2010 in der Rechtssache T-21/05, Chalkor AE/Europäische Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 190
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuG, 11.12.2003 - T-59/99

    Ventouris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    In einigen seiner Urteile, so die Urteile vom 11. Dezember 2003, Ventouris/Kommission (T-59/99, Slg. 2003, II-5257), und vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission (T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181), nehme das Gericht eine gründliche Kontrolle vor, während es in anderen Fällen, wie etwa dem vorliegenden, auf das weite Ermessen der Kommission verweise und das Kriterium des offensichtlichen Beurteilungsfehlers heranziehe.

    Die Rechtsmittelführerin vergleicht diese Entscheidung des Gerichts mit derjenigen, die es im Urteil Ventouris/Kommission getroffen habe.

    Zum Vergleich mit der Vorgehensweise des Gerichts im Urteil Ventouris/Kommission ist festzustellen, dass die Kommission gegen die Ventouris Group Enterprises SA eine Sanktion wegen zweier Zuwiderhandlungen verhängt hatte, diese aber nur eine begangen hatte, während im vorliegenden Fall die Rechtsmittelführerin nur an einem Teil einer komplexen, aber einheitlichen Zuwiderhandlung beteiligt war.

    Infolgedessen lässt dieser Vergleich mit dem Urteil Ventouris/Kommission - sofern dieses zu berücksichtigen wäre, obwohl es in einem anderen Rechtsstreit erging, der andere Klagegründe als die vorliegende Rechtssache betraf, und Chalkor an dem Verfahren nicht beteiligt war - keine Schlüsse zu, mit denen sich die Begründung des angefochtenen Urteils in Frage stellen ließe.

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen die Dauer der Zuwiderhandlungen sowie sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere dieser Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen, wie das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens, die Rolle, die jedes Unternehmen bei der Abstimmung der Verhaltensweisen gespielt hat, der Gewinn, den die Unternehmen aus diesen Verhaltensweisen ziehen konnten, ihre Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Europäischen Gemeinschaft bedeuten (Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 129, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 242, sowie vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 96).

    Die Kommission muss ihre Entscheidung begründen und u. a. darlegen, wie sie die berücksichtigten Faktoren gewichtet und bewertet hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Prym und Prym Consumer/Kommission, Randnr. 87).

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02

    Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell -

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    369 und 370, Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, KE KELIT/Kommission, T-17/99, Slg. 2002, II-1647, Randnr. 50, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 63).
  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    369 und 370, Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, KE KELIT/Kommission, T-17/99, Slg. 2002, II-1647, Randnr. 50, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 63).
  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Die Leitlinien - nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Verhaltensnorm, die einen Hinweis auf die zu befolgende Verwaltungspraxis enthält und von der die Verwaltung im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen, die mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar sind, abweichen kann (Urteil vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, Slg. 2006, I-4429, Randnr. 91) - beschreiben lediglich die Vorgehensweise der Kommission bei der Prüfung der Zuwiderhandlung und die Kriterien, zu deren Berücksichtigung sie sich verpflichtet, wenn sie die Höhe der Geldbuße festsetzt.
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Diese Befugnis ermächtigt den Richter über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus dazu, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 692).
  • EuGH, 01.03.2011 - C-457/09

    Chartry - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    30 und 31, Beschluss vom 1. März 2011, Chartry, C-457/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 25, sowie Urteil vom 28. Juli 2011, Samba Diouf, C-69/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 49).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Bei der Analyse sind auch die relative Bedeutung und der Marktanteil der verantwortlichen Unternehmen sowie ein etwaiger Wiederholungsfall zu berücksichtigen (Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 91).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen die Dauer der Zuwiderhandlungen sowie sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere dieser Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen, wie das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens, die Rolle, die jedes Unternehmen bei der Abstimmung der Verhaltensweisen gespielt hat, der Gewinn, den die Unternehmen aus diesen Verhaltensweisen ziehen konnten, ihre Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Europäischen Gemeinschaft bedeuten (Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 129, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 242, sowie vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 96).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, Slg. 2005, I-987, Randnr. 39, sowie vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnrn.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

  • EuG, 21.10.2003 - T-368/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuG, 19.05.2010 - T-21/05

    Chalkor / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • RFH, 04.04.1939 - V 1/38
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39, vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 54, und vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 54).
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Die in den Verträgen vorgesehene Kontrolle bedeutet nämlich, dass der Unionsrichter sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht eine Kontrolle vornimmt und befugt ist, die Beweise zu würdigen, die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären und die Höhe der Geldbußen zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil Chalkor/Kommission, oben in Rn. 1609 angeführt, Rn. 67).

    Mit Ausnahme der Gründe zwingenden Rechts, die der Richter von Amts wegen zu berücksichtigen hat, wie etwa das Fehlen einer Begründung der angefochtenen Entscheidung, ist es Sache des Klägers, gegen die Entscheidung Klagegründe vorzubringen und für diese Beweise beizubringen (Urteil Chalkor/Kommission, oben in Rn. 1609 angeführt, Rn. 64).

  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España

    Der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der nunmehr in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) zum Ausdruck kommt und der im Unionsrecht Art. 6 Abs. 1 EMRK entspricht (vgl. Urteile Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 51; Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 47, sowie Schindler Holding u. a./Kommission, C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 36).

    Nach ständiger Rechtsprechung sieht das Unionsrecht für Entscheidungen der Kommission in Verfahren nach Art. 102 AEUV ein System der gerichtlichen Kontrolle vor, das sämtliche nach Art. 47 der Charta erforderlichen Garantien bietet (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 67, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 56 und 63).

    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse untermauern können (Urteile Kommission/Tetra Laval, EU:C:2005:87, Rn. 39, Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 54, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 59).

    Für die Wahrung dieses Grundsatzes ist es nicht unerlässlich, dass das Gericht, das jedenfalls die geltend gemachten Klagegründe prüfen und sowohl in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht eine Kontrolle vornehmen muss, verpflichtet ist, den gesamten Vorgang von Amts wegen erneut zu prüfen (Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 66, sowie Kone u. a./Kommission, T-151/07, EU:C:2013:696, Rn. 32).

    Der Unionsrichter muss die Rechtmäßigkeitskontrolle auf der Grundlage der vom Kläger zur Stützung seiner Klagegründe vorgelegten Beweise vornehmen und kann nicht hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Ermessensspielraum der Kommission verweisen, um auf eine gründliche rechtliche wie tatsächliche Kontrolle zu verzichten (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 62, sowie Schindler Holding u. a./Kommission, EU:C:2013:522, Rn. 37).

    Angesichts dieser Merkmale genügt die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle den Erfordernissen des in Art. 6 Abs. 1 EMRK genannten Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes, der im Unionsrecht Art. 47 der Charta entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 67; Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 56, sowie Schindler Holding u. a./Kommission, EU:C:2013:522, Rn. 38).

    Jedenfalls ist festzustellen, dass sich das Gericht bei der Ausübung der in Art. 263 AEUV vorgesehenen Rechtmäßigkeitskontrolle nicht auf eine Prüfung des Vorliegens offensichtlicher Beurteilungsfehler beschränkt hat, sondern die streitige Entscheidung tatsächlich eingehend rechtlich wie tatsächlich auf der Grundlage der von den Rechtsmittelführerinnen geltend gemachten Klagegründe geprüft und damit den Anforderungen einer unbeschränkten Nachprüfung im Sinne von Art. 47 der Charta entsprochen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 82, sowie KME u. a./Kommission, C-272/09 P, EU:C:2011:810, Rn. 109).

    Mit Ausnahme der Gründe zwingenden Rechts, die der Richter von Amts wegen zu berücksichtigen hat, wie etwa das Fehlen einer Begründung der streitigen Entscheidung, ist es Sache des Klägers, gegen die Entscheidung Klagegründe vorzubringen und für diese Beweise beizubringen (Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 64, sowie KME Germany u. a./Kommission, C-389/10 P, EU:C:2011:816, Rn. 131).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung

    Der Gerichtshof hat jedoch in Bezug auf den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes - eines allgemeinen Grundsatzes des Unionsrechts, der nunmehr in Art. 47 der Charta zum Ausdruck kommt und der im Unionsrecht Art. 6 Abs. 1 EMRK entspricht - entschieden, dass der Unionsrichter über die im AEU-Vertrag vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle hinaus eine ihm durch Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 im Einklang mit Art. 261 AEUV eingeräumte Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung besitzt, die ihn ermächtigt, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 63).

    In Bezug auf die Rechtmäßigkeitskontrolle hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Unionsrichter sie auf der Grundlage der vom Kläger zur Stützung seiner Klagegründe vorgelegten Beweise vornehmen muss und dass er den Verzicht auf eine eingehende rechtliche wie tatsächliche Kontrolle weder hinsichtlich der Wahl der bei der Anwendung der in den Leitlinien von 1998 genannten Kriterien berücksichtigten Gesichtspunkte noch hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Wertungsspielraum der Kommission stützen kann (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 62).

    Da die in den Verträgen vorgesehene Kontrolle bedeutet, dass der Unionsrichter sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht eine Kontrolle vornimmt und befugt ist, die Beweise zu würdigen, die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären und die Höhe der Geldbußen zu ändern, ist für den Gerichtshof nicht ersichtlich, dass die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle, ergänzt um die in Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehene Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung hinsichtlich der Höhe der Geldbuße, gegen den nunmehr in Art. 47 der Charta verankerten Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes verstieße (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 67).

    Soweit die Rechtsmittelführerinnen bemängeln, dass das Gericht keine Zeugen gehört habe, genügt jedenfalls der Hinweis, dass es bei einer Klage gegen eine wettbewerbsrechtliche Entscheidung der Kommission grundsätzlich Sache des Klägers ist, gegen die Entscheidung Klagegründe vorzubringen und sie mit Beweisen zu untermauern (vgl. Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 64).

    Es handele sich daher um einfache Verwaltungsvorschriften der Kommission, die für die Unionsgerichte grundsätzlich nicht bindend seien (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 62).

    Die Leitlinien von 1998 stellen eine Verhaltensnorm dar, die einen Hinweis auf die zu befolgende Praxis enthält, von der die Verwaltung im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen, die mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar sind, abweichen kann (vgl. Urteil vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, Slg. 2006, I-4429, Randnr. 91), und beschreiben lediglich die Vorgehensweise der Kommission bei der Prüfung der Zuwiderhandlung und die Kriterien, zu deren Berücksichtigung bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße sie sich verpflichtet (vgl. Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 60).

    Bei der Ausübung der Rechtmäßigkeitskontrolle über eine Entscheidung, mit der Geldbußen wegen Verletzung der Wettbewerbsregeln verhängt werden, kann der Unionsrichter den Verzicht auf eine eingehende rechtliche wie tatsächliche Kontrolle weder hinsichtlich der Wahl der Gesichtspunkte, die bei der Anwendung der in den Leitlinien von 1998 genannten Kriterien berücksichtigt wurden, noch hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Wertungsspielraum der Kommission stützen (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 62).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle ist auf die Rechtsprechung des Unionsrichters zu verweisen, wonach das Gericht, wenn bei ihm gemäß Art. 263 AEUV eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung gemäß Art. 81 Abs. 1 EG erhoben wird, grundsätzlich aufgrund der vom Kläger zur Stützung seiner Klagegründe vorgelegten Beweise eine umfassende Prüfung der Frage vorzunehmen hat, ob die Tatbestandsmerkmale der Wettbewerbsvorschriften erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Remia u. a./Kommission, EU:C:1985:327, Rn. 34, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 54 und 62, sowie Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 59).

    Außerdem muss das Gericht von Amts wegen prüfen, ob die Kommission ihre Entscheidung begründet hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 60).

    Bei dieser Kontrolle kann das Gericht nicht auf den Wertungsspielraum verweisen, über den die Kommission aufgrund der ihr im Bereich der Wettbewerbspolitik durch den EU-Vertrag und den AEU-Vertrag übertragenen Rolle verfügt, um von einer eingehenden rechtlichen wie tatsächlichen Kontrolle abzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 62, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 61).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-67/13

    Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis

    Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, der nunmehr in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum Ausdruck kommt (vgl. in diesem Sinne Urteil Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So geht aus der Rechtsprechung der Union hervor, dass das Gericht, wenn es gemäß Art. 263 AEUV mit einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung über die Anwendung von Art. 81 Abs. 1 EG befasst ist, generell auf der Grundlage der vom Kläger zur Stützung seiner Klagegründe vorgelegten Beweise eine umfassende Prüfung der Frage vornehmen muss, ob die Tatbestandsmerkmale dieser Bestimmung erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Remia u. a./Kommission, 42/84, EU:C:1985:327, Rn. 34, Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 54 und 62, sowie Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 59).

    Das Gericht muss auch prüfen, ob die Kommission ihre Entscheidung begründet hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 60).

    Bei dieser Kontrolle kann sich das Gericht nicht auf den Beurteilungsspielraum stützen, über den die Kommission gemäß der Rolle, die ihr im Bereich der Wettbewerbspolitik vom EU- und vom AEU-Vertrag zugewiesen ist, verfügt, um auf eine gründliche rechtliche wie tatsächliche Kontrolle zu verzichten (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 62, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 61).

    Obwohl es nämlich nicht seine Sache ist, seine eigene wirtschaftliche Beurteilung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen, die dafür die institutionelle Zuständigkeit hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 145, sowie Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung), geht aus einer nunmehr gefestigten Rechtsprechung hervor, dass der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen muss, sondern auch zu kontrollieren hat, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 59).

  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor

    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse untermauern können (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem muss der Unionsrichter von Amts wegen prüfen, ob die Kommission ihre Entscheidung begründet und u. a. dargelegt hat, wie sie die berücksichtigten Faktoren gewichtet und bewertet hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 61).

    Bei dieser Kontrolle kann der Richter weder hinsichtlich der Wahl der Gesichtspunkte, die bei der Anwendung der in den Mitteilung der Kommission "Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1/2003" (ABl. 2006, C 210, S. 2) genannten Kriterien berücksichtigt wurden, noch hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Wertungsspielraum der Kommission verweisen, um von einer eingehenden rechtlichen wie tatsächlichen Kontrolle abzusehen (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 62).

    Diese Befugnis ermächtigt den Richter über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus dazu, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle, ergänzt um die in Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehene Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung hinsichtlich der Höhe der Geldbuße, steht daher mit dem in Art. 47 der Charta verankerten Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes in Einklang (vgl. in diesem Sinne Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 67).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der nunmehr in Art. 47 der Grundrechtecharta zum Ausdruck kommt (Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 52).

    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39, vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 54, und vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss der Unionsrichter nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren (Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39, vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 54, und vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

    26 - Urteil Chalkor/Kommission (zitiert in Fn. 17, Randnr. 53) sowie Urteile vom 8. Dezember 2011, KME u. a./Kommission (C-272/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 93) und KME Germany u. a./Kommission (C-389/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 120).

    28 - Urteile Chalkor/Kommission (Randnr. 63) und Otis u. a. (Randnr. 62), zitiert in Fn. 17.

    29 - In diesem Sinne auch Urteile Chalkor/Kommission (Randnr. 67) und Otis u. a. (Randnr. 63), zitiert in Fn. 17.

    38 - Urteile Chalkor/Kommission (Randnrn. 64 und 65) und Otis u. a. (Randnr. 61, erster Satz), zitiert in Fn. 17.

    100 - Urteil Arkema/Kommission (zitiert in Fn. 98, Randnr. 88); vgl. auch Urteil Chalkor/Kommission (zitiert in Fn. 17, Randnr. 60).

    115 - Urteile Chalkor/Kommission (Randnr. 63) und Otis u. a. (Randnr. 62), zitiert in Fn. 17.

  • EuGH, 27.04.2017 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission

    Bei dieser Kontrolle kann der Richter weder hinsichtlich der Wahl der Gesichtspunkte, die bei der Anwendung der in den Leitlinien genannten Kriterien berücksichtigt wurden, noch hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Ermessensspielraum der Kommission verweisen, um auf eine gründliche rechtliche wie tatsächliche Kontrolle zu verzichten (vgl. insbesondere Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 62).

    Diese Befugnis ermächtigt den Richter über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus dazu, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (vgl. u. a. Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 63).

    Im Rahmen eines Rechtsmittels besteht die Aufgabe des Gerichtshofs darin, nachzuprüfen, ob dem Gericht bei der Entscheidung über die bei ihm anhängige Klage Rechtsfehler unterlaufen sind (vgl. u. a. Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 46).

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung nicht einer Prüfung von Amts wegen entspricht und dass es mit Ausnahme der Gründe zwingenden Rechts, die der Richter von Amts wegen zu berücksichtigen hat, Sache des Klägers ist, gegen die angefochtene Entscheidung Klagegründe vorzubringen und Beweise beizubringen (vgl. u. a. Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 64).

  • EuGH, 10.07.2019 - C-39/18

    Kommission/ Icap u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur

  • EuGH, 26.01.2017 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 26.09.2018 - C-99/17

    Infineon Technologies / Kommission

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger

  • EuGH, 18.06.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den

  • EuG, 18.06.2013 - T-406/08

    ICF / Kommission

  • EuG, 18.06.2013 - T-404/08

    Fluorsid und Minmet / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

  • EuGH, 14.11.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 10.11.2017 - T-180/15

    Das Gericht der EU erklärt den Kommissionsbeschluss, der in den Kartellsachen

  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-380/10

    Wabco Europe u.a. / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-364/10

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften

  • EuG, 30.03.2022 - T-340/17

    Japan Airlines / Kommission

  • EuG, 15.12.2016 - T-762/14

    Philips und Philips France / Kommission

  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist die Vollstreckung eines Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-240/22

    Kommission/ Intel Corporation - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuGH, 26.01.2017 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission

  • EuGH, 26.01.2017 - C-626/13

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 26.01.2017 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 13.12.2016 - T-95/15

    Printeos u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-621/16

    Kommission / Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung der Organe der

  • EuGH, 21.01.2016 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 81 EG - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing (früher Parker ITR) und

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-160/19

    Comune di Milano / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe in

  • EuG, 13.07.2018 - T-58/14

    Stührk Delikatessen Import / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-606/18

    Nexans France und Nexans/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-39/18

    Kommission/ Icap u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

  • EuGH, 10.12.2020 - C-160/19

    Comune di Milano / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-99/17

    Im Zusammenhang mit dem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips schlägt

  • EuGH, 26.01.2017 - C-642/13

    Villeroy & Boch - Belgium / Kommission

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

  • EuG, 13.12.2018 - T-851/14

    Slovak Telekom / Kommission

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

  • EuG, 17.05.2013 - T-146/09

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zu einem Kartell auf dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21

    Nacionalinis visuomenes sveikatos centras

  • EuGH, 26.03.2019 - C-621/16

    Kommission / Italien

  • EuG, 20.05.2015 - T-456/10

    Das Gericht der EU nimmt hinsichtlich der Kartellabsprache über Phosphate

  • EuG, 11.07.2014 - T-543/08

    RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 16.09.2013 - T-386/10

    Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 17.05.2013 - T-147/09

    Trelleborg Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 18.10.2023 - T-590/20

    Clariant und Clariant International/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-37/13

    Nexans und Nexans France / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-398/13

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EU) Nr.

  • EuG, 05.10.2020 - T-254/17

    Intermarché Casino Achats/ Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) -

  • EuG, 16.09.2013 - T-375/10

    Hansa Metallwerke u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-897/19

    Ruska Federacija

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-66/16

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 20 Abs. 4 und Art. 28 der

  • EuGH, 16.07.2020 - C-771/18

    Kommission/ Ungarn () und de gaz naturel) - Vertragsverletzung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-123/16

    Orange Polska / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-81/16

    Spanien / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-682/14

    Mylan Laboratories und Mylan / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-70/16

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-440/19

    Pometon / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13

    Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 16.09.2013 - T-396/10

    Zucchetti Rubinetteria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-119/21

    PlasticsEurope/ ECHA - Rechtsmittel - Festlegung einer Liste der

  • EuG, 08.07.2020 - T-576/18

    Crédit agricole/ EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-268/14

    Italmobiliare / Kommission

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-559/21

    Global Silicones Council u.a./ ECHA u.a. - Rechtsmittel - Festlegung einer Liste

  • EuG, 24.09.2019 - T-466/17

    Printeos u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-421/15

    Yoshida Metal Industry / EUIPO

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-267/14

    Buzzi Unicem / Kommission

  • EuGH, 28.04.2016 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission

  • EuG, 27.04.2016 - T-463/14

    Österreichische Post / Kommission - Richtlinie 2004/17/EG - Zuschlagserteilung

  • EuG, 23.10.2018 - T-567/16

    McCoy / Ausschuss der Regionen - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-563/19

    Recylex u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Ankaufspreise für

  • EuG, 08.11.2018 - T-454/17

    "Pro NGO!"/ Kommission - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-617/13

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

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