Rechtsprechung
   EuGH, 08.12.2022 - C-180/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35381
EuGH, 08.12.2022 - C-180/21 (https://dejure.org/2022,35381)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2022 - C-180/21 (https://dejure.org/2022,35381)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - C-180/21 (https://dejure.org/2022,35381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,35381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Finalités du traitement de données - Enquête pénale)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 2, 4 und 6 - Anwendbarkeit der Verordnung 2016/679 - Begriff "berechtigtes Interesse" - Wendung "Aufgabe, die im öffentlichen ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen,

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-180/21
    Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass Art. 2 Abs. 1 DSGVO den sachlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung weit definiert (Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 61).

    Die Beteiligung einer Behörde an einem Zivilverfahren als Beklagte im Rahmen einer Staatshaftungsklage dient jedoch weder der Wahrung der nationalen Sicherheit noch kann sie derselben Kategorie von Tätigkeiten zugeordnet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 66 bis 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Art. 6 DSGVO sind die Fälle abschließend aufgeführt, in denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten als rechtmäßig angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 99).

    Im Übrigen ist es Sache des vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob die Verbreitung von Informationen über den Urheber der Haftungsklage durch die Staatsanwaltschaft, die in Akten enthalten sind, die in anderen Verfahren angelegt wurden als dem, das dieser Klage zugrunde liegt, den sonstigen in der DSGVO vorgesehenen Anforderungen genügt, insbesondere dem in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO enthaltenen Grundsatz der "Datenminimierung", der besagt, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen und damit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 98).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-180/21
    In diesen Definitionen kommt das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, diesen beiden Begriffen eine weite Bedeutung beizumessen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34, und vom 24. Februar 2022, Valsts ie?†emumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 35).

    Dies gilt insbesondere für die in ihrem Art. 2 Abs. 2 Buchst. d vorgesehene Ausnahme, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ie?†emumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 40 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Ausnahme, wie sich aus dem 19. Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt, darauf beruht, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zu den in Art. 2 Abs. 2 Buchst. d genannten Zwecken ein spezifischer Rechtsakt der Union gilt, nämlich die Richtlinie 2016/680, die am selben Tag wie die DSGVO erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ie?†emumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-180/21
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass "personenbezogene Daten" im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO "alle Informationen [sind], die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ... beziehen", wobei diese Definition nach der Rechtsprechung gilt, wenn die betreffenden Informationen aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks und ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 35).

    In diesen Definitionen kommt das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, diesen beiden Begriffen eine weite Bedeutung beizumessen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34, und vom 24. Februar 2022, Valsts ie?†emumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 35).

  • EuGH - C-127/19 (anhängig)

    Asociatia "Forumul Judecatorilor Din România" und Asociatia Miscarea Pentru

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-180/21
    Somit unterscheidet sich die Rolle der Behörde, die den im Rahmen einer solchen Haftungsklage behaupteten Schaden verursacht hat, von der Rolle des Beklagten im Rahmen einer Regressklage des Staates gegen den öffentlichen Bediensteten, der aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Ausübung seiner Aufgaben persönlich haftbar ist, da es in letzterem Fall um die Verteidigung privater Interessen geht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 2021, Asociatia "Forumul Judecatorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 225).
  • EuGH, 18.05.2021 - C-83/19

    Beitritt neuer Staaten

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-180/21
    Somit unterscheidet sich die Rolle der Behörde, die den im Rahmen einer solchen Haftungsklage behaupteten Schaden verursacht hat, von der Rolle des Beklagten im Rahmen einer Regressklage des Staates gegen den öffentlichen Bediensteten, der aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Ausübung seiner Aufgaben persönlich haftbar ist, da es in letzterem Fall um die Verteidigung privater Interessen geht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 2021, Asociatia "Forumul Judecatorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 225).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-180/21
    Ihre Eigenschaft als "Verantwortlicher" ist angesichts der weiten Definition dieses Begriffs, die einen wirksamen und umfassenden Schutz der betroffenen Personen gewährleisten soll, unabhängig vom Ausmaß ihrer Einbeziehung und dem Grad ihrer Verantwortlichkeit, die sich von denen des zuständigen Gerichts unterscheiden können, dem es obliegt, solche Verarbeitungen zuzulassen oder anzuordnen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66 bis 70).
  • EuGH, 01.10.2019 - C-673/17

    Planet49 - Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers -

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-180/21
    Die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2019, Planet49, C-673/17, EU:C:2019:801, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.04.2021 - C-485/19

    Profi Credit Slovakia

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-180/21
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, auch wenn das vorlegende Gericht seine erste Frage formal auf die Auslegung von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2016/680 beschränkt hat, nicht daran gehindert ist, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des Ausgangsverfahrens von Nutzen sein können, indem er aus dem gesamten von dem Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeitet, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puskár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-180/21
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2017, Puskár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.03.2023 - C-34/21

    Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die

    Nach Art. 6 Abs. 3 DSGVO muss zum einen, was beide in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c und e DSGVO genannten Annahmen der Rechtmäßigkeit anbelangt, die Verarbeitung auf dem Unionsrecht oder dem Recht des Mitgliedstaats, dem der Verantwortliche unterliegt, gründen und zum anderen der Zweck der Verarbeitung in dieser Rechtsgrundlage festgelegt oder hinsichtlich der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e DSGVO für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet [Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen], C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 95).
  • EuGH, 04.05.2023 - C-60/22

    Bundesrepublik Deutschland (Boîte électronique judiciaire) - Vorlage zur

    Diese Liste der Fälle, in denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten als rechtmäßig angesehen werden kann, ist erschöpfend und abschließend, so dass eine Verarbeitung unter einen der in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der DS-GVO vorgesehenen Fälle subsumierbar sein muss, um als rechtmäßig angesehen werden zu können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet [Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen], C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 83).
  • EuGH, 09.11.2023 - C-319/22

    Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren

    Diese Definition gilt, wenn die betreffenden Informationen aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks und ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten natürlichen Person verknüpft sind (Urteil vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet [Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen], C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 70).
  • EuGH, 02.03.2023 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg

    Daraus folgt, dass nicht nur die Erstellung und Führung des elektronischen Personalregisters eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt, die in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO fällt (vgl. entsprechend Urteil vom 30. Mai 2013, Worten, C-342/12, EU:C:2013:355, Rn. 19), sondern auch die von einem Gericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens angeordnete Vorlegung eines digitalen oder physischen Dokuments mit personenbezogenen Daten Dritter als Beweismittel (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata Kam Visshia Sadeben Savet [Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen], C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 72).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-603/22

    M.S. u.a. (Droits procéduraux d'une personne mineure) - Vorlage zur

    23 Urteil vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Zweck der Verwendung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen) (C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-670/22

    Staatsanwaltschaft Berlin - Anforderung von EncroChat-Daten aus Frankreich durch

    42 Der Gerichtshof stellte fest, dass im Kontext von Zweckänderungen gemäß Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2016/680 bei der Beurteilung der Einhaltung der Grundsätze für die Datenverarbeitung im Anwendungsbereich dieser Richtlinie jede einzelne Datenverarbeitung spezifisch und gesondert zu betrachten ist (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - strafrechtliche Ermittlungen) (C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-231/22

    Belgischer Staat (Données traitées par un journal officiel) - Vorlage zur

    38 Urteil vom 8. Dezember 2022, 1nspektorata kam Visshia sadeben savet (Zwecke der Datenverarbeitung - Strafrechtliche Ermittlungen) (C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 80).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-118/22

    Direktor na Glavna direktsia "Natsionalna politsia" pri MVR - Sofia - Vorlage zur

    30 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen) (C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 57 und 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-319/22

    Gesamtverband Autoteile-Handel (Accès aux informations sur les véhicules) -

    14 Urteil vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen) (C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 70, unter Anführung des Urteils vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-162/22

    Lietuvos Respublikos generaline prokuratura

    41 Urteil vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen) (C-180/21, EU:C:2022:967, im Folgenden: Urteil Inspektor v Inspektorata).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht