Rechtsprechung
   EuGH, 08.12.2022 - C-625/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35479
EuGH, 08.12.2022 - C-625/21 (https://dejure.org/2022,35479)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2022 - C-625/21 (https://dejure.org/2022,35479)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - C-625/21 (https://dejure.org/2022,35479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,35479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    GUPFINGER Einrichtungsstudio

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Unberechtigter Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag - Für missbräuchlich erklärte Klausel, mit der der Anspruch des Gewerbetreibenden auf Ersatz des Schadens ...

  • Europäischer Gerichtshof

    GUPFINGER Einrichtungsstudio

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Unberechtigter Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag - Für missbräuchlich erklärte Klausel, mit der der Anspruch des Gewerbetreibenden auf Ersatz des Schadens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Unberechtigter Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag - Für missbräuchlich erklärte Klausel, mit der der Anspruch des Gewerbetreibenden auf Ersatz des Schadens ...

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 420
  • ZIP 2023, 148
  • EuZW 2023, 336
  • NZM 2023, 507
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.01.2021 - C-229/19

    Dexia Nederland

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-625/21
    So gehe aus dem Urteil vom 27. Januar 2021, Dexia Nederland (C-229/19 und C-289/19, EU:C:2021:68), hervor, dass ein Gewerbetreibender, der als Verkäufer einem Verbraucher eine Klausel auferlegt habe, die vom nationalen Gericht wegen ihrer Missbräuchlichkeit für nichtig erklärt worden sei, wenn der Vertrag ohne diese Klausel fortbestehen könne, keinen Anspruch auf die gesetzliche Entschädigung habe, die in einer dispositiven Vorschrift des nationalen Rechts vorgesehen sei, die ohne diese Klausel anwendbar gewesen wäre.

    Darüber hinaus bezweifelt das vorlegende Gericht, dass die im Urteil vom 27. Januar 2021, Dexia Nederland (C-229/19 und C-289/19, EU:C:2021:68), angestellten Erwägungen auf den Ausgangsrechtsstreit übertragbar sind, da der Anspruch von Gupfinger auf Ersatz des durch den unberechtigten Rücktritt vom Kaufvertrag seitens VB verursachten Schadens nicht auf die streitige Klausel, sondern auf § 921 ABGB gestützt werde.

    Daraus folgt namentlich, dass ein Gewerbetreibender, der einem Verbraucher eine Klausel auferlegt hat, die vom nationalen Gericht für missbräuchlich und folglich nichtig erklärt worden ist, wenn der Vertrag ohne diese Klausel fortbestehen kann, keinen Anspruch auf die Entschädigung hat, die in einer dispositiven Vorschrift des nationalen Rechts vorgesehen ist, die ohne diese Klausel anwendbar gewesen wäre (Urteil vom 27. Januar 2021, Dexia Nederland, C-229/19 und C-289/19, EU:C:2021:68, Rn. 67).

    Aus den Rn. 64 und 67 des Urteils vom 27. Januar 2021, Dexia Nederland (C-229/19 und C-289/19, EU:C:2021:68), ergibt sich nämlich, dass, wenn ein Vertrag eine missbräuchliche Schadenersatzklausel enthält, die Unmöglichkeit, diese durch eine dispositive Vorschrift des nationalen Rechts zu ersetzen, die Erreichung des langfristigen Ziels von Art. 7 der Richtlinie 93/13 sicherstellen soll, das darin besteht, der Verwendung missbräuchlicher Klauseln ein Ende zu setzen, indem der Abschreckungseffekt aufrechterhalten wird, der darin besteht, dass diese Klauseln schlicht unangewendet bleiben.

  • EuGH, 08.09.2022 - C-80/21

    Auf eine Fremdwährung lautende Darlehen: Wenn der Verbraucher widerspricht, kann

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-625/21
    Sofern die letztere Bedingung erfüllt ist, kann der betreffende Vertrag nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 bestehen bleiben, soweit ein solcher Fortbestand des Vertrags ohne die missbräuchlichen Klauseln nach den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts rechtlich möglich ist, was anhand eines objektiven Ansatzes zu prüfen ist (Urteil vom 8. September 2022, D.B.P. u. a. [Auf eine Fremdwährung lautendes Hypothekendarlehen], C-80/21 bis C-82/21, EU:C:2022:646, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die ausnahmsweise bestehende Möglichkeit, eine für nichtig erklärte missbräuchliche Klausel durch eine dispositive nationale Vorschrift zu ersetzen, ist auf Fälle beschränkt, in denen die Streichung dieser missbräuchlichen Klausel den Richter zwingen würde, den Vertrag in seiner Gesamtheit für unwirksam zu erklären, was für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hätte, so dass dieser dadurch geschädigt würde (Urteil vom 8. September 2022, D.B.P. u. a. [Auf eine Fremdwährung lautendes Hypothekendarlehen], C-80/21 bis C-82/21, EU:C:2022:646, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Demnach kann das nationale Gericht, wenn ein Vertrag nach der Streichung der missbräuchlichen Klauseln in Kraft bleiben kann, diese Klauseln nicht durch eine dispositive nationale Vorschrift ersetzen (Urteil vom 8. September 2022, D.B.P. u. a. [Auf eine Fremdwährung lautendes Hypothekendarlehen], C-80/21 bis C-82/21, EU:C:2022:646, Rn. 68).

  • EuGH, 14.08.2015 - C-307/15

    Palacios Martínez

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-625/21
    Ferner muss das nationale Gericht die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13 fällt, von Amts wegen prüfen und damit dem Ungleichgewicht zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden abhelfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 58).

    Für die volle Effektivität des von der genannten Richtlinie vorgesehenen Schutzes ist es nämlich erforderlich, dass das nationale Gericht, das von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Klausel festgestellt hat, alle Konsequenzen aus dieser Feststellung ziehen kann, ohne abwarten zu müssen, dass der Verbraucher nach dem Hinweis auf seine Rechte erklärt, dass er die Nichtigerklärung dieser Klausel begehrt (Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-154/15

    Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-625/21
    Ferner muss das nationale Gericht die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13 fällt, von Amts wegen prüfen und damit dem Ungleichgewicht zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden abhelfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 58).

    Für die volle Effektivität des von der genannten Richtlinie vorgesehenen Schutzes ist es nämlich erforderlich, dass das nationale Gericht, das von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Klausel festgestellt hat, alle Konsequenzen aus dieser Feststellung ziehen kann, ohne abwarten zu müssen, dass der Verbraucher nach dem Hinweis auf seine Rechte erklärt, dass er die Nichtigerklärung dieser Klausel begehrt (Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.05.2022 - C-567/20

    Zagrebacka banka

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-625/21
    Es ist somit unerheblich, dass eine der Alternativen, die sie vorsieht, einer dispositiven Vorschrift des nationalen Rechts über den Ersatz des Schadens entspricht, der sich aus dem unberechtigten Rücktritt von einem Vertrag ergibt, unabhängig davon, dass bei dieser Vorschrift angenommen wird, dass sie eine ausgewogene Regelung aller Rechte und Pflichten der Parteien darstellt und daher nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 von deren Anwendungsbereich ausgenommen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, Zagrebacka banka, C-567/20, EU:C:2022:352, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-625/21
    Art und Bedeutung des öffentlichen Interesses, auf dem der Schutz, der den Verbrauchern gewährt wird, beruht und gemäß dem die Richtlinie 93/13 die Mitgliedstaaten verpflichtet, angemessene und wirksame Mittel vorzusehen, damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln ein Ende gesetzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 68), rechtfertigen eine solche Konsequenz.
  • EuGH, 08.06.2016 - C-479/14

    Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-625/21
    Auch wenn eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat, kann der Gerichtshof die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 8. Juni 2016, Hünnebeck, C-479/14, EU:C:2016:412, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20

    Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkasse Nürnberg zu Prämiensparverträgen

    Nur in Fallgestaltungen, in denen der Wegfall einer missbräuchlichen Klausel die Nichtigkeit des gesamten Vertrags zur Folge hätte und der Verbraucher dadurch besonders nachteiligen Folgen ausgesetzt wäre, kann danach die durch den Wegfall der missbräuchlichen Klausel entstandene Vertragslücke durch Rückgriff auf eine dispositive Vorschrift des nationalen Rechts geschlossen werden (EuGH, Urt. v. 8. Dezember 2022, C-625/21 - Gupfinger Einrichtungsstudio, EuZW 2023, 336 Rn. 36 ff.; Urt. v. 31. März 2022, C-472/20 - Lombard Lízing, WM 2023, 1118 Rn. 41 f.).

    Dabei hat es der Gerichtshof auch als unerheblich angesehen, dass in der Folge der Verbraucher von jeglicher Schadensersatzpflicht befreit ist, und zur Begründung ausgeführt, dass ein Gewerbetreibender, der das vertragliche Gleichgewicht durch Auferlegung einer missbräuchlichen Klausel gestört habe, sich nicht auf dieses Gleichgewicht berufen könne, um den Folgen der Ungültigerklärung dieser Klausel zu entgehen (EuZW 2023, 336 Rn. 39 - Gupfinger Einrichtungsstudio).

  • OLG Bamberg, 15.02.2023 - 8 U 4/21

    Wirksamkeit der Kündigung eines Prämiensparvertrages sowie damit im Zusammenhang

    Dem steht nicht eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, namentlich nicht die im Termin vom 15.02.2023 ins Feld geführte Entscheidung vom 08.12.2022, Az. C-625/21, entgegen.

    Nach diesem Urteil sind Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass sie, wenn eine Schadensersatzklausel in einem Kaufvertrag für missbräuchlich und folglich nichtig erklärt worden ist, und der Vertrag ohne diese Klausel gleichwohl fortbestehen kann, dem entgegenstehen, dass der gewerbliche Verkäufer, der diese Klausel auferlegt hat, im Rahmen einer Schadensersatzklage, die ausschließlich auf eine dispositive Vorschrift des nationalen Schuldrechts gestützt wird, Schadensersatz - wie er in dieser Vorschrift, die ohne die genannte Klausel anwendbar gewesen wäre, vorgesehen ist - verlangen kann (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2022, Tenor zu C-625/21, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht