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EuGH, 09.02.2006 - C-25/04 |
Zitiervorschläge
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Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 27. Januar 2004
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
Einfuhr; Europa-Abkommen; Gerichtsentscheidung; Ungarn; Zoll
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-25/04
- EuGH, 20.10.2005 - C-25/04
- EuGH, 09.02.2006 - C-25/04
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 08.11.2012 - C-438/11
Lagura Vermögensverwaltung - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 220 Abs. 2 …
Sodann ist zum Vorbringen, dass die im Ausgangsverfahren fraglichen Ursprungszeugnisse von den zuständigen Behörden in Macau nicht für ungültig erklärt worden seien, festzustellen, dass zwar im Rahmen von Abkommen zwischen der Union und Drittstaaten, etwa einem Assoziierungs- oder Freihandelsabkommen, der Gerichtshof entschieden hat, dass das System der administrativen Zusammenarbeit nur funktionieren kann, wenn die Zollverwaltung des Einfuhrstaats die von den Behörden des Ausfuhrstaats rechtmäßig vorgenommenen Beurteilungen anerkennt (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984, Les Rapides Savoyards u. a., 218/83, Slg. 1984, 3105, Randnr. 27, vom 9. Februar 2006, Sfakianakis, C-23/04 bis C-25/04, Slg. 2006, I-1265, Randnr. 23, vom 1. Juli 2010, Kommission/Deutschland, C-442/08, Slg. 2010, I-6457, Randnr. 72, sowie Afasia Knits Deutschland, Randnr. 29). - EuGH, 15.12.2011 - C-409/10
Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - Präferenzregelung für die …
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, beruht das System der administrativen Zusammenarbeit, das durch ein Protokoll geschaffen wurde, das als Anhang zu einem zwischen der Union und einem Drittstaat geschlossenen Abkommen Regelungen zum Warenursprung enthält, auf einem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Behörden der Einfuhrmitgliedstaaten und denen des Ausfuhrstaats (Urteile vom 9. Februar 2006, Sfakianakis, C-23/04 bis C-25/04, Slg. 2006, I-1265, Randnr. 21, und vom 1. Juli 2010, Kommission/Deutschland, C-442/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70).