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   EuGH, 09.03.2023 - C-42/22   

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https://dejure.org/2023,4002
EuGH, 09.03.2023 - C-42/22 (https://dejure.org/2023,4002)
EuGH, Entscheidung vom 09.03.2023 - C-42/22 (https://dejure.org/2023,4002)
EuGH, Entscheidung vom 09. März 2023 - C-42/22 (https://dejure.org/2023,4002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Generali Seguros

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von der Mehrwertsteuer - Art. 135 Abs. 1 Buchst. a - Steuerbefreiung von Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen - Art. 136 Buchst. a - Steuerbefreiung der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Richtlinie 2006/112/EG; Befreiung von der Mehrwertsteuer; Art. 135 Abs. 1 Buchst. a; Steuerbefreiung von Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen; Art. 136 Buchst. a; Steuerbefreiung der Lieferungen von ...

  • Betriebs-Berater

    Steuerbefreiung von Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen - Begriff "Versicherungsumsätze" - Weiterverkauf von Unfallfahrzeugwracks, die bei Versicherten erworben wurden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von der Mehrwertsteuer - Art. 135 Abs. 1 Buchst. a - Steuerbefreiung von Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen - Art. 136 Buchst. a - Steuerbefreiung der ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Global, Companhia de Seguros

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst a ; EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst c ; EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 136 Buchst a

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Global, Companhia de Seguros

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 08.10.2020 - C-235/19

    United Biscuits (Pensions Trustees) und United Biscuits Pension Investments

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
    Der Zweck dieser Befreiung geht im Wesentlichen darauf zurück, dass sich die Festlegung der richtigen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer für Versicherungsprämien im Zusammenhang mit der Risikodeckung schwierig gestaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Oktober 2020, United Biscuits [Pensions Trustees] und United Biscuits Pension Investments, C-235/19, EU:C:2020:801, Rn. 32).

    Was erstens den Begriff "Versicherungsumsätze" im Sinne von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie anbelangt, ist es das Wesen solcher Umsätze, dass der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistung zu erbringen (Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 17, und vom 8. Oktober 2020, United Biscuits [Pensions Trustees] und United Biscuits Pension Investments, C-235/19, EU:C:2020:801, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.03.2014 - C-204/13

    Malburg - Steuern - Mehrwertsteuer - Entstehung und Umfang des Rechts auf

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher eine völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteil vom 13. März 2014, Malburg, C-204/13, EU:C:2014:147, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.07.2021 - C-695/19

    Rádio Popular

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
    Dieser Grundsatz ist nämlich keine Regel des Primärrechts, die für den Umfang eines Befreiungstatbestands bestimmend sein könnte, sondern ein Auslegungsgrundsatz, der neben dem Grundsatz der engen Auslegung von Befreiungen anzuwenden ist (Urteile vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank, C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 45, und vom 8. Juli 2021, Rádio Popular, C-695/19, EU:C:2021:549, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-44/11

    Deutsche Bank - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 56 Abs. 1 Buchst. e - Art. 135 Abs.

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
    Dieser Grundsatz ist nämlich keine Regel des Primärrechts, die für den Umfang eines Befreiungstatbestands bestimmend sein könnte, sondern ein Auslegungsgrundsatz, der neben dem Grundsatz der engen Auslegung von Befreiungen anzuwenden ist (Urteile vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank, C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 45, und vom 8. Juli 2021, Rádio Popular, C-695/19, EU:C:2021:549, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-584/13

    Mapfre asistencia und Mapfre warranty - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern -

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
    Das Wesen dieser Umsätze besteht darin, dass sich der Versicherte gegen das Risiko einer ungewissen, aber potenziell beträchtlichen Vermögenseinbuße absichert und im Gegenzug einen bestimmten, aber begrenzten Beitrag bezahlt (Urteil vom 16. Juli 2015, Mapfre asistencia und Mapfre warranty, C-584/13, EU:C:2015:488, Rn. 42).
  • EuGH, 04.10.2017 - C-273/16

    Federal Express Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
    Folglich ist die Mehrwertsteuerrichtlinie auf das Ausgangsverfahren anwendbar, da sich dieses auf Nacherhebungsbescheide für das Jahr 2007 bezieht (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2017, Federal Express Europe, C-273/16, EU:C:2017:733, Rn. 30 und 31).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-242/08

    Swiss Re Germany Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 9 Abs. 2

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
    Darüber hinaus ist die Identität des Dienstleistungsempfängers für die Bestimmung der Versicherungsumsätze von Bedeutung, die ihrem Wesen nach eine Vertragsbeziehung zwischen dem Erbringer der Versicherungsdienstleistung und der Person, deren Risiken von der Versicherung gedeckt werden, d. h. dem Versicherten, voraussetzen (vgl. entsprechend Urteile vom 8. März 2001, Skandia, C-240/99, EU:C:2001:140, Rn. 41, und vom 22. Oktober 2009, Swiss Re Germany Holding, C-242/08, EU:C:2009:647, Rn. 36).
  • EuGH, 17.01.2013 - C-543/11

    Woningstichting Maasdriel - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 135

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
    Daher bedeutet diese Regel enger Auslegung nicht, dass die zur Umschreibung der genannten Befreiungen verwendeten Begriffe so auszulegen sind, dass sie den Befreiungen ihre Wirkung nehmen (Urteil vom 17. Januar 2013, Woningstichting Maasdriel, C-543/11, EU:C:2013:20, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
    Was erstens den Begriff "Versicherungsumsätze" im Sinne von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie anbelangt, ist es das Wesen solcher Umsätze, dass der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistung zu erbringen (Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 17, und vom 8. Oktober 2020, United Biscuits [Pensions Trustees] und United Biscuits Pension Investments, C-235/19, EU:C:2020:801, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-42/14

    Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
    Dies ist auch dann der Fall, wenn eine oder mehrere Leistungen die Hauptleistung und die andere Leistung oder die anderen Leistungen Nebenleistungen darstellen, die steuerlich ebenso zu behandeln sind wie die Hauptleistung (Urteil vom 16. April 2015, Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie, C-42/14, EU:C:2015:229, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-240/99

    Skandia

  • EuGH, 25.07.2018 - C-5/17

    DPAS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • EuGH, 17.01.2013 - C-224/11

    BGŻ Leasing - Mehrwertsteuer - Leasingleistung, die zusammen mit einer vom

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