Rechtsprechung
EuGH, 09.04.1987 - 5/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 92 UND 93
STAATLICHE BEIHILFEN - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DURCH DIE DIE UNVEREINBARKEIT EINER BEIHILFE MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT FESTGESTELLT WIRD - ENTSCHEIDUNG, DIE DIE ERSTATTUNG DER BEIHILFE VORSCHREIBT - VERPFLICHTUNG DES MITGLIEDSTAATS ZUR DURCHFÜHRUNG DIESER ... - EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Staatliche Beihilfe zugunsten eines Herstellers von Fasern und Fäden aus Polypropylen; Sich aus einer Entscheidung für den Mitgliedsstaat ergebende Verpflichtungen; Rechtsfolgen einer die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer Beihilfe feststellenden Entscheidung
- Judicialis
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STAATLICHE BEIHILFEN - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DURCH DIE DIE UNVEREINBARKEIT EINER BEIHILFE MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT FESTGESTELLT WIRD - ENTSCHEIDUNG, DIE DIE ERSTATTUNG DER BEIHILFE VORSCHREIBT - VERPFLICHTUNG DES MITGLIEDSTAATS ZUR DURCHFÜHRUNG DIESER ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1987 - 5/86
- EuGH, 09.04.1987 - 5/86
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.1988 - 63/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
Ebenso wie in der Rechtssache 5/86 (Kommission/Belgien), die mit Urteil vom 9. April 1987 (Slg. 1987, 1773) entschieden wurde, hat die Kommission nach meiner Meinung vorliegend keine den Feststellungen des Gerichtshofes in der Rechtssache 52/84 zuwiderlaufende oder unangemessene Haltung an den Tag gelegt, indem sie die geltend gemachten Schwierigkeiten nicht als hinreichenden Grund dafür anerkannt hat, nicht auf der Durchführung der Entscheidung zu bestehen.