Rechtsprechung
EuGH, 09.06.1994 - C-394/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Michielsen und Geybels Transport Service
Verordnung Nr. 3821/85 des Rates, Artikel 15 Absatz 2
1. Verkehr; Strassenverkehr; Sozialvorschriften; Kontrollen; Tägliche Arbeitszeit im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3821/85; Begriff; Beginn und Ende - EU-Kommission
Strafverfahren gegen Michielsen und Geybels Transport Service
- Wolters Kluwer
Umfang des Begriffes der "täglichen Arbeitszeit"; Gleichwertigkeit der Begriffe "Tag" und "24 Stunden"
- Judicialis
EWGV 3820/85 Art. 6; ; EWGV 3820/85 Art. 8; ; EWGV 3821/85 Art. 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Verkehr - Straßenverkehr - Sozialvorschriften - Kontrollen - Tägliche Arbeitszeit im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3821/85 - Begriff - Beginn und Ende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Sozialregelung für den Verkehr - Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitstag" und "Ende der Arbeitszeit".
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1994 - C-394/92
- EuGH, 09.06.1994 - C-394/92
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 02.06.1994 - C-313/92
Strafverfahren gegen Van Swieten
Auszug aus EuGH, 09.06.1994 - C-394/92
25 Um den Beginn und das Ende der so umschriebenen täglichen Arbeitszeit zu bestimmen, ist von dem Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-313/92 (Van Swieten, Slg. 1994, I-0000, Randnrn. 22 bis 27) auszugehen, in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, daß die tägliche Arbeitszeit des Fahrers in dem Moment beginnt, in dem er nach einer wöchentlichen oder täglichen Ruhezeit den Fahrtenschreiber in Gang setzt.
- EuGH, 18.01.2001 - C-297/99
Skills Motor Coaches u.a.
Das vorlegende Gericht nimmt ferner auf das Urteil vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-394/92 (Michielsen und GTS, Slg. 1994, I-2497) Bezug, in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die "tägliche Arbeitszeit" im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3821/85 die Lenkzeit, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Bereitschaftszeit, die Arbeitsunterbrechungen sowie die tägliche Ruhezeit umfasse, sofern diese eine Stunde nicht überschreite, falls der Fahrer sie in zwei oder drei Abschnitten nehme.Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff der Arbeitszeit im Sinne von Artikel 15 der Verordnung Nr. 3821/85 die Zeiten der tatsächlichen Tätigkeit des Fahrers abdeckt, die sich auf das Lenken auswirken können, einschließlich der Lenkzeit (Urteil Michielsen und GTS, Randnr. 14).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - 4 A 1334/17
Kraftfahrer, die tierische Nebenprodukte entsorgen, werden durch das …
vgl. EuGH, Urteile vom 9.6.1994 - C-394/92 - (Michielsen), Slg 1994, I-2497 = juris, Rn. 26, und vom 9.9.2004 - C-184/02 u. a. -, EuZW 2004, 660, Rn. 34, 36, 53 = juris, Leitsatz 1. - EuGH, 09.09.2004 - C-184/02
Spanien / Parlament und Rat
Sie bezwecken damit unbestreitbar die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, die entgegen dem Vorbringen der Republik Finnland nicht nur durch zu lange Lenkzeiten gefährdet wird, sondern auch durch eine übermäßige Häufung anderer Tätigkeiten als des Fahrens, wie der in Artikel 3 Buchstabe a Nummer 1 erster Gedankenstrich Ziffern ii bis v der angefochtenen Richtlinie genannten, die in direktem Zusammenhang mit einem Transport stehen (in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-394/92, Michielsen und GTS, Slg. 1994, I-2497, Randnr. 14, und vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-297/99, Skills Motor Coaches u. a., Slg. 2001, I-573, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-297/99
Skills Motor Coaches u.a.
10: - Urteil Van Swieten, Randnr. 22.11: - Randnr. 23.12: - Diese Auslegung wird durch Artikel 10 der Verordnung Nr. 3820/85 bestätigt, wonach "Fahrer im Lohnverhältnis ... nicht nach Maßgabe der zurückgelegten Strecke und/oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden [dürfen], auch nicht in Form von Prämien oder Zuschlägen ..." 13: - Vorlagebeschluss, Nr. 8.14: - Urteil Van Swieten, zitiert in Fußnote 8, Randnr. 27.15: - Urteil vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-394/92 (Michielsen und GTS, Slg. 1994, I-2497).18: - Urteil Michielsen und GTS, Randnr. 25.19: - So Generalanwalt Tesauro in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-394/92 (Michielsen und GTS, Slg. 1994, I-2500, Randnr. 4).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02
Spanien / Parlament und Rat
15 - Vgl. das Urteil vom 9. Juni 1994 in der Rechtssache C-394/92 (Michielsen und Geybels Transport Service NV, Slg. 1994, I-2497, Randnrn.