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   EuGH, 09.06.2009 - C-480/06   

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EuGH, 09.06.2009 - C-480/06 (https://dejure.org/2009,113)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.2009 - C-480/06 (https://dejure.org/2009,113)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - C-480/06 (https://dejure.org/2009,113)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Nichtdurchführung eines förmlichen europaweiten Verfahrens für die Vergabe von Abfallverwertungsleistungen - Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Nichtdurchführung eines förmlichen europaweiten Verfahrens für die Vergabe von Abfallverwertungsleistungen - Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Nichtdurchführung eines förmlichen europaweiten Verfahrens für die Vergabe von Abfallverwertungsleistungen - Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Nichtdurchführung eines förmlichen europaweiten Verfahrens für die Vergabe von Abfallverwertungsleistungen - Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften“

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften bei Abfallverwertungsleistungen [Stadtreinigung Hamburg]

  • forum-vergabe.de PDF

    Interkommunale Kooperation

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften bei Abfallverwertungsleistungen [Stadtreinigung Hamburg] - [Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland]

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Interkommunale Zusammenarbeit ist vergaberechtsfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Nichtdurchführung eines förmlichen europaweiten Verfahrens für die Vergabe von Abfallverwertungsleistungen - Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften

  • heuking.de PDF (Kurzinformation)

    Interkommunale Kooperationen ohne Ausschreibung zugelassen

  • heuking.de PDF (Kurzinformation)

    Freie Bahn für interkommunale Kooperationen

  • hfk-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    EuGH erleichtert Zusammenarbeit von Kommunen

  • vergaberecht.cc (Kurzinformation)

    Interkommunale Zusammenarbeit nicht ausschreibungspflichtig

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Interkommunale Zusammenarbeit (Stadtreinigung Hamburg)

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Entscheidung zugunsten der Hamburger Stadtreinigung

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Interkommunale Zusammenarbeit

  • anwalt-und-kommunalrecht.de (Kurzinformation)

    Kommunale Zusammenarbeit bei der Abfallentsorgung

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Interkommunal geht

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur interkommunalen Kooperation: Abschied von "Teckal" ?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur interkommunalen Kooperation: Abschied von "Teckal" ?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Interkommunale Kooperationen ohne Ausschreibung zugelassen

Besprechungen u.ä. (7)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Interkommunale Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften bei der Vergabe von Abfallverwertungsleistungen

  • nomos.de (Entscheidungsbesprechung)

    »Hamburger Müllverbrennung«: Gelbes oder grünes Licht für die interkommunale Zusammenarbeit? (RA Wolfgang E. Trautner, RA Dr. Christof Schwabe und Norbert Schleper; LKRZ 2010)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)

    DStGB begrüßt EuGH-Entscheidung: Kein Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Stadtreinigung Hamburg - interkommunale Kooperation

  • bay-gemeindetag.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Dr. Wiethe-Körprich; BayGTzeitung 9/2009)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Interkommunale Kooperationen unterliegen nicht der Ausschreibungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Interkommunale Kooperation ohne Ausschreibung zulässig! (IBR 2009, 466)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 24. November 2006, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 8 in Verbindung mit den Abschnitten III, IV, V und VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 898
  • EuZW 2009, 529
  • NZBau 2009, 527
  • DVBl 2009, 902
  • DÖV 2009, 679
  • DÖV 2009, 864
  • BauR 2009, 1638
  • VergabeR 2009, 738
  • ZfBR 2009, 597
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 09.06.2009 - C-480/06
    Die Richtlinien zum Vergaberecht seien auch nur in denjenigen Fällen unanwendbar, die in ihnen selbst ausdrücklich und abschließend aufgeführt seien (vgl. Urteil vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 43, in Bezug auf die Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge [ABl.

    Die Kommission verneint zweitens, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auf die "In-house"-Ausnahme berufen könne, nach der von einem öffentlichen Auftraggeber geschlossene Verträge dann nicht in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien fielen, wenn die Körperschaft öffentlichen Rechts über ihren Vertragspartner, eine rechtlich von ihr verschiedene Person, eine Kontrolle ausübe wie über ihre eigenen Dienststellen und diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Körperschaft öffentlichen Rechts verrichte (vgl. in diesem Sinne Urteil Teckal, Randnrn.

    Nach Ansicht der Kommission hat dieses Urteil keine Lockerung der Rechtsprechung aus dem Urteil Teckal zur Folge.

    Der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist jedoch zu entnehmen, dass eine Ausschreibung nicht obligatorisch ist, wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen, vorausgesetzt, dass diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit ihr oder mit anderen Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben (vgl. in diesem Sinne Urteile Teckal, Randnr. 50, und Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 49).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 09.06.2009 - C-480/06
    Die Bundesrepublik Deutschland ist dagegen der Auffassung, dass die geforderte Kontrollintensität, die sich am öffentlichen Interesse zu orientieren habe, in der Metropolregion Hamburg gegeben sei, da die beteiligten Verwaltungen einander gegenseitig kontrollierten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 50).

    Der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist jedoch zu entnehmen, dass eine Ausschreibung nicht obligatorisch ist, wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen, vorausgesetzt, dass diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit ihr oder mit anderen Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben (vgl. in diesem Sinne Urteile Teckal, Randnr. 50, und Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 49).

    Zum anderen kann eine solche Zusammenarbeit öffentlicher Stellen das Hauptziel der Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen - einen freien Dienstleistungsverkehr und die Eröffnung eines unverfälschten Wettbewerbs in allen Mitgliedstaaten - nicht in Frage stellen, solange die Umsetzung dieser Zusammenarbeit nur durch Überlegungen und Erfordernisse bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen, und der in der Richtlinie 92/50 genannte Grundsatz der Gleichbehandlung der Interessenten gewährleistet ist, so dass kein privates Unternehmen besser gestellt wird als seine Wettbewerber (vgl. in diesem Sinne Urteil Stadt Halle und RPL Lochau, Randnrn.

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 09.06.2009 - C-480/06
    Der Gerichtshof hat außerdem zu einem Fall, in dem eine Gemeinde einer interkommunalen Genossenschaft mit der alleinigen Aufgabe, den angeschlossenen Gemeinden Dienstleistungen zu erbringen, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt hat, entschieden, dass die Vergabe an die Genossenschaft rechtmäßig ohne Ausschreibung erfolgen konnte, weil die angeschlossenen Gemeinden gemeinsam die Kontrolle über sie ausübten, auch wenn die Leitung der Genossenschaft durch den Verwaltungsrat in mancherlei Hinsicht selbständig erfolgte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 41).

    Der Gerichtshof hat u. a. festgestellt, dass eine öffentliche Stelle ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen Mitteln und auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen kann, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden, die nicht zu ihren Dienststellen gehören (vgl. Urteil Coditel Brabant, Randnrn.

  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 09.06.2009 - C-480/06
    Im Urteil vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien (C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnrn. 38 bis 40), habe der Gerichtshof bestätigt, dass von Gebietskörperschaften geschlossene horizontale Kooperationsverträge wie der vorliegende Vertrag vom Vergaberecht erfasst seien.

    Dass der Dienstleistungserbringer eine vom Dienstleistungsempfänger verschiedene Körperschaft öffentlichen Rechts ist, steht der Anwendung der Richtlinie 92/50 nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne zu einem öffentlichen Liefer- und Bauauftrag Urteil Kommission/Spanien, Randnr. 40).

  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus EuGH, 09.06.2009 - C-480/06
    16 und 17 des Urteils vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge (C-380/98, Slg. 2000, I-8035), um daraus abzuleiten, dass der Dienstleistungsbegriff ausschließlich Dienstleistungen erfasse, die auf dem Markt unter bestimmten Bedingungen von Wirtschaftsteilnehmern angeboten werden könnten.
  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 09.06.2009 - C-480/06
    Das Königreich der Niederlande vertritt unter Hinweis auf das Urteil vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999), die Auffassung, dass die Bedingung bezüglich der Kontrollintensität auch dann erfüllt sein könne, wenn das Maß der von der Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgeübten Kontrolle im Vergleich zur Kontrolle über eigene Dienststellen eingeschränkter sei.
  • EuGH, 21.12.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    Allerdings reicht der Umstand, dass es sich bei einer in die Zuständigkeit einer öffentlichen Stelle fallenden Tätigkeit um eine Dienstleistung im Sinne der Richtlinie handelt, als solcher auch nicht aus, um die Anwendbarkeit der Richtlinie zu begründen, da die öffentlichen Stellen frei entscheiden können, ob sie für die Erfüllung ihrer im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben auf den Markt zurückgreifen oder hiervon absehen wollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland, C-480/06, EU:C:2009:357, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-386/11

    Piepenbrock - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff

    Im Übrigen handele es sich in diesem Zusammenhang nicht um eine In-House-Vergabe, auf die nach dem Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121), das Vergaberecht nicht anzuwenden sei, denn die Voraussetzungen für die Annahme eines derartigen Ausnahmefalls seien nicht gegeben; auch ein Verweis auf das Urteil vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland (C-480/06, Slg. 2009, I-4747), gehe wegen der fehlenden "horizontalen Zusammenarbeit" zwischen den beiden beteiligten öffentlichen Einrichtungen fehl.

    Drittens stellt es fest, dass der Rechtssache, über die es zu befinden habe, ein anderer Sachverhalt zugrunde liege als dem Urteil Kommission/Deutschland, da der hier im Ausgangsverfahren streitige Vertragsentwurf nicht durch eine Zusammenarbeit der fraglichen öffentlichen Einrichtungen gekennzeichnet sei, sondern die eine Einrichtung, was nach dem GkG NRW zulässig sei, schlicht eine ihrer Aufgaben auf eine andere delegiere.

    Das vorlegende Gericht wirft jedoch die Frage auf, ob sich dem Urteil Kommission/Deutschland entnehmen lasse, dass auch andere Arten von Vereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften als die in diesem Urteil behandelten vergaberechtsfrei seien.

  • EuGH, 04.06.2020 - C-429/19

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Außerdem muss der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors das Ergebnis einer Initiative der Vertragsparteien zur Zusammenarbeit sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland, C-480/06, EU:C:2009:357, Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 - Stadtreinigung Hamburg, NZBau 2009, 527 = VergabeR 2009, 738) sind nicht nur In-House-Vergaben, sondern auch eine bestimmte Art kommunaler Zusammenarbeit - und zwar ungeachtet der Rechtsform (Rdnr. 47) - vergaberechtsfrei.

    Selbst wenn man eine derartige vergaberechtsfreie interkommunale Zusammenarbeit grundsätzlich zulässt, setzt dies jedoch voraus, dass diese Zusammenarbeit im Wesentlichen öffentliche Aufgaben betrifft (EuGH, Urteil vom 09.06.2009, a.a.O., Rdnrn. 37, 47; s. dazu auch Pielow, EuZW 2009, 531).

    Öffentliche Aufgaben werden von der Zusammenarbeit nicht mehr (allein oder im Wesentlichen betroffen, wenn sich die Zusammenarbeit in nicht unerheblichem Umfang auf andere Gegenstände bezieht. Insoweit bietet es sich an, die Grundsätze des EuGH dazu, dass eine Einheit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig werden muss, zu übertragen. Das wird dadurch bestätigt, dass es nach dem EuGH (Urteil vom 09.06.2009, a.a.O., Rdnr. 46) unerheblich sein soll, wie die Zusammenarbeit durchgeführt werden soll, über gemeinsame Tochtergesellschaften oder anderweitig.

  • OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16

    Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines

    aa) Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 09. Juni 2009, C 480/06, "Stadtreinigung Hamburg", NZBau 2009, 527; EuGH, Urteil vom 13. Juni 2013, C-386/11, "Piepenbrock"; EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012, C-159/11, "Lecce") resultiert die Ausschreibungsfreiheit im Falle einer horizontalen Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften aus folgenden kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen:.

    Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes hat in ihrer Grundsatzentscheidung vom 09. Juni 2009 ("Stadtreinigung Hamburg", C 480/06, NZBau 2009, 527) hierzu ausgeführt, dass eine öffentliche Stelle ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben entweder mit ihren eigenen Mitteln oder in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen könne, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden, die nicht zu ihren Dienststellen gehören würden.

    Insoweit unterscheidet sich der hier zur Entscheidung stehende Sachverhalt von der Grundsatzentscheidung des EuGH vom 09. Juni 2009 (C-480/06, Stadtreinigung Hamburg) und der darin zugrunde liegenden Fallkonstellation.

    Immer dann, wenn das vereinbarte Entgelt über die reine Kostenerstattung hinausgeht, soll nicht davon ausgegangen werden können, dass die Zusammenarbeit nicht ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt wird (vgl. EuGH VergabeR 2009, 738 "Stadtreinigung Hamburg"; Portz in Kulartz/Kus/Portz/Preis, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., Rdn. 253 zu § 108 GWB n.F. m.w.N.).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Die Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG sowie die allgemeinen Grundsätze, deren spezielle Ausprägung sie darstellen, kommen jedoch dann nicht zur Anwendung, wenn die Gebietskörperschaft, die der öffentliche Auftraggeber ist, über die den Zuschlag erhaltende Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und zugleich diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Stelle oder die Stellen verrichtet, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben (vgl. in diesem Sinne Urteile Teckal, Randnr. 50, Parking Brixen, Randnr. 62, und vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland, C-480/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 34).

    Eine öffentliche Stelle hat nämlich die Möglichkeit, ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen administrativen, technischen und sonstigen Mitteln zu erfüllen, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden, die nicht zu ihren Dienststellen gehören (Urteile Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 48, Coditel Brabant, Randnr. 48, und Kommission/Deutschland, Randnr. 45).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11

    Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie

    Die Entscheidung des EuGH vom 09. Juni 2009 (C-480/06) sei nicht einschlägig, weil der Antragsgegner mit der Beigeladenen keine - horizontale - Zusammenarbeit vereinbaren, sondern schlicht diese vertikal" mit den Reinigungsdienstleistungen gegen Entgelt beauftragen wolle.

    b) Die Rechtsprechung des Gerichtshofs hat bereits frühzeitig (vgl. Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 Rdnr. 34 m.w.N.) bestimmte Verträge nicht als öffentliche Aufträge im Sinne der Vergaberichtlinien angesehen, nämlich dann, "wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eignen Dienststellen, vorausgesetzt, dass diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit ihr oder mit anderen Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben." Der Gerichtshof hat der Auftragsdurchführung mit eigenen Kräften durch den öffentlichen Auftraggeber (In-House-Vergabe im engeren Sinne) aus funktionalen Gründen die In-House-Vergabe im weiteren Sinne gleichgestellt, bei der der öffentliche Auftrag zwar einer anderen rechtsfähigen Person erteilt, diese aber funktional als eigene Dienststelle anzusehen ist (vgl. Lord Hope, in UK Supreme Court, Urteil vom 09.02.211 - [2011] UKSC 7 - Brent London Borough Council and others (Harrow London Borough Council v. Risk Mangement Partners Limited, Rdnr. 13; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.02.2007 - X ZB 4/10 - Rdnr. 17, VergabeR 2011, 452).

    c) Der Gerichtshof (Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 Rdnrn. 37 ff.) hat des Weiteren angenommen, es stelle keinen gemäß der Richtlinie 2004/18/EG vergaberechtspflichtigen öffentlichen Auftrag dar, wenn Kommunen für die gemeinsame Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe vertraglich zusammenarbeiten (so auch bereits Senat, Beschluss vom 21.06.2006 - VII-Verg 17/06, VergabeR 2006, 777).

    Für derartige - vertikale - Vereinbarungen ist die zitierte Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht einschlägig (vgl. Portz, VergabeR 2009, 702, 708, 709; Pielow, EuZW 2009, 529; s. auch Struve EuZW 2009, 805).

    Auf Grund des Urteils des Gerichtshofs vom 09.06.2009 (C-480/06) wird diskutiert, ob und inwieweit weitere Vereinbarungen zwischen Gemeinden vergaberechtsfrei sind.

    Da die gewählte Art der Auftragserfüllung wirtschaftlich gleiche Folgen zeitigt, spricht nach Auffassung des Senates vieles dafür, die von dem Antragsgegner und der Beigeladenen tatsächlich gewählte Form als bloße Gestaltung anzusehen, "mit der das Vergaberecht umgangen werden sollte" (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 Rdnr. 48).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Zweitens handelt es sich um Verträge, mit denen eine Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden öffentlichen Aufgabe vereinbart wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland, C-480/06, Slg. 2009, I-4747, Randnr. 37).

    In einem solchen Fall sind die unionsrechtlichen Vergabevorschriften nicht anwendbar, sofern solche Verträge ausschließlich zwischen öffentlichen Einrichtungen ohne Beteiligung Privater geschlossen werden, kein privater Dienstleistungserbringer besser gestellt wird als seine Wettbewerber und die darin vereinbarte Zusammenarbeit nur durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnrn.

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

    Dass diese Form der Aufgabenübertragung an dem gemeinwirtschaftlichen Charakter der Aufgabe nichts ändert, hat auch der Europäische Gerichtshof anerkannt (Urteil vom 9. Juni 2009 - Rs. C-480/06, Stadtreinigung Hamburg - NVwZ 2009, 898).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-15/13

    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie

    Im vorliegenden Fall könne allerdings nicht von einer interkommunalen Zusammenarbeit im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile Kommission/Deutschland, C-480/06, EU:C:2009:357, sowie Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a, C-159/11, EU:C:2012:817) die Rede sein, da weder die Universität noch HIS öffentliche Verwaltungsträger seien und HIS nicht unmittelbar mit der Erledigung einer öffentlichen Aufgabe betraut sei.

    Zur Anwendbarkeit der Rechtsprechung über die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften gemäß den Urteilen Kommission/Deutschland (EU:C:2009:357), sowie Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a. (EU:C:2012:817) auf das Ausgangsverfahren ist in Übereinstimmung mit der Auffassung des vorlegenden Gerichts festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der in dieser Rechtsprechung festgelegten Ausnahme aus den in Rn. 16 des vorliegenden Urteils genannten Gründen nicht vorliegen.

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

  • OLG Koblenz, 03.12.2014 - Verg 8/14

    Abfallwirtschaftszentrum - Anwendbarkeit des Vergaberechts: Vereinbarung zwischen

  • OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13

    Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 8 C 10674/15

    Klage gegen die Erweiterung der Abfalldeponie Rechenbachtal erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06

    Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag;

  • EuGH, 18.06.2020 - C-328/19

    Porin kaupunki

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

  • VK Sachsen, 12.03.2010 - 1/SVK/056-09

    Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12

    Abfallgebühren; Angemessenheit; öffentlicher Auftrag;

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2013 - Verg 56/12

    Vergabepflicht von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21

    Sambre & Biesme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU -

  • VK Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - VK 2-29/17

    Wann liegt eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit vor?

  • EuGH, 22.12.2010 - C-215/09

    Mehiläinen und Terveystalo Healthcare - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Feststellung der Unwirksamkeit

  • VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10

    Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-296/15

    Medisanus

  • EuGH, 04.03.2010 - C-297/08

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Italien nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-796/18

    Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorabentscheidungsersuchen -

  • VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss Beihilfen seiner Mitglieder zurückzahlen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 4 K 31/06

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