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   EuGH, 09.06.2011 - C-52/10   

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https://dejure.org/2011,2333
EuGH, 09.06.2011 - C-52/10 (https://dejure.org/2011,2333)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - C-52/10 (https://dejure.org/2011,2333)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - C-52/10 (https://dejure.org/2011,2333)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehtätigkeit - Art. 1 Buchst. d - Begriff 'Schleichwerbung' - Absichtlichkeit - Darstellung einer kosmetischen Zahnbehandlung in einer Fernsehsendung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Art. 1 lit d. 89/552 EU-RL
    Die Annahme von Schleichwerbung setzt nicht notwendigerweise eine Gegenleistung voraus

  • Europäischer Gerichtshof

    Eleftheri tileorasi und Giannikos

    Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehtätigkeit - Art. 1 Buchst. d - Begriff "Schleichwerbung"- Absichtlichkeit - Darstellung einer kosmetischen Zahnbehandlung in einer Fernsehsendung

  • EU-Kommission PDF

    Eleftheri tileorasi und Giannikos

    Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehtätigkeit - Art. 1 Buchst. d - Begriff "Schleichwerbung"- Absichtlichkeit - Darstellung einer kosmetischen Zahnbehandlung in einer Fernsehsendung

  • EU-Kommission

    Eleftheri tileorasi und Giannikos

    Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehtätigkeit - Art. 1 Buchst. d - Begriff ‚Schleichwerbung‘- Absichtlichkeit - Darstellung einer kosmetischen Zahnbehandlung in einer Fernsehsendung“

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    EU-Fernsehrichtlinie: Schleichwerbung setzt kein Entgelt voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehtätigkeit - Art. 1 Buchst. d - Begriff 'Schleichwerbung"- Absichtlichkeit - Darstellung einer kosmetischen Zahnbehandlung in einer Fernsehsendung

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehtätigkeit - Art. 1 Buchst. d - Begriff 'Schleichwerbung"- Absichtlichkeit - Darstellung einer kosmetischen Zahnbehandlung in einer Fernsehsendung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "ALTER CHANNEL"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Auch bei Fehlen eines Entgelts kann eine beabsichtigte Schleichwerbung vorliegen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Schleichwerbung im Fernsehen setzt nicht voraus, dass diese gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung erfolgt

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Eleftheri tileorasi und Giannikos

    Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehtätigkeit - Art. 1 Buchst. d - Begriff "Schleichwerbung"- Absichtlichkeit - Darstellung einer kosmetischen Zahnbehandlung in einer Fernsehsendung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Schleichwerbung setzt kein Entgelt voraus

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Schleichwerbung setzt nicht voraus, dass ein Entgelt gezahlt wird

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schleichwerbung auch ohne Entgelt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostenlose Schleichwerbung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schleichwerbung im Fernsehen kann auch dann vorliegen, wenn dafür kein Entgelt kassiert wurde

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch bei Fehlen eines Entgelts kann eine beabsichtigte Schleichwerbung vorliegen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schleichwerbung setzt nicht unbedingt Geldzahlung voraus

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    EuGH nimmt zur Schleichwerbung Stellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch bei Fehlen eines Entgelts kann Schleichwerbung vorliegen

  • lehofer.at (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schleichwerbung ohne Gegenleistung?

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Eleftheri tileorasi und Giannikos

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 1. Februar 2010 - Eleftheri Tileorasi A. E. "ALTER CHANNEL" und Konstantinos Giannikos/Ypourgos Typou kai Meson Mazikis Enimerosis und Ethniko Symvoulio Radiotileorasis

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland) - Auslegung von Art. 1 Buchst. c de la Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2011, 733
  • EuZW 2011, 555
  • K&R 2011, 564
  • afp 2011, 563
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.04.2007 - C-63/06

    Profisa - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern

    Auszug aus EuGH, 09.06.2011 - C-52/10
    Nach ständiger Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung des Unionsrechts, im Fall von Zweifeln eine Bestimmung in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, und gebietet vielmehr, sie unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden (Urteil vom 19. April 2007, Profisa, C-63/06, Slg. 2007, I-3239, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstextes voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteil Profisa, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.09.2016 - C-484/14

    Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur

    52 Jedoch verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung des Unionsrechts, im Fall von Zweifeln eine Bestimmung in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, und gebietet vielmehr, sie unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden (Urteil vom 9. Juni 2011, Eleftheri tileorasi und Giannikos, C-52/10, EU:C:2011:374, Rn. 23).
  • BVerwG, 22.06.2016 - 6 C 9.15

    Aufgedrängte Werbung; Beanstandung; Fremdproduktion; Irreführung; Kommission für

    Es wird darüber hinaus nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union von den unionsrechtlichen Grundlagen des rundfunkstaatsvertraglichen Schleichwerbungsverbots gefordert (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - C-52/10 [ECLI:EU:C:2011:374], Alter Channel - Rn. 18 ff. zu der Vorgängervorschrift von Art. 1 Buchst. j der Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 - AVM-Richtlinie bzw. von Art. 1 Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 - AVMD-Richtlinie ).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-487/12

    Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstexts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift anhand der Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. u. a. Urteile Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, Italien/Kommission, C-482/98, EU:C:2000:672, Rn. 49, sowie Eleftheri tileorasi und Giannikos, C-52/10, EU:C:2011:374, Rn. 24).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-488/11

    Asbeek Brusse und de Man Garabito - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing, C-569/08, Slg. 2010, I-4871, Randnr. 35, und vom 9. Juni 2011, Eleftheri tileorasi und Giannikos, C-52/10, Slg. 2011, I-4973, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-528/15

    Al Chodor

    Vgl. insbesondere Urteil vom 9. Juni 2011, Eleftheri tileorasi und Giannikos (C-52/10, EU:C:2011:374, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-234/12

    Sky Italia - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle Mediendienste - Begrenzung der

    18 - Vgl. auch das zur Richtlinie 89/552 ergangene Urteil vom 9. Juni 2011, Eleftheri tileorasi und Giannikos (C-52/10, Randnr. 35).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-298/12

    Confédération paysanne - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen anderen Amtssprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing, C-569/08, Slg. 2010, I-4871, Randnr. 35, sowie vom 9. Juni 2011, Eleftheri tileorasi und Giannikos, C-52/10, Slg. 2011, I-4973, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-207/14

    Hotel Sava Rogaska - Rechtsangleichung - Richtlinie 2009/54/EG - Art. 8 Abs. 2 -

    27 - Vgl. u. a. Urteil Eleftheri tileorasi und Giannikos (C-52/10, EU:C:2011:374, Rn. 23 und 24).
  • EuG, 13.02.2015 - T-287/13

    Husky CZ / OHMI - Husky of Tostock (HUSKY) - Gemeinschaftsmarke -

    37 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Rechtsvorschrift der Europäischen Union ausschließt, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern im Gegenteil vielmehr gebietet, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck im Licht ihrer Fassung in allen anderen Amtssprachen auszulegen (Urteile vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing, C-569/08, Slg, EU:C:2010:311, Rn. 35, und vom 9. Juni 2011, Eleftheri tileorasi und Giannikos, C-52/10, Slg, EU:C:2011:374, Rn. 23).
  • VG Bayreuth, 24.09.2018 - B 3 K 18.764

    Missbilligung einer Rundfunksendung als Schleichwerbung

    Schleichwerbung ist vom Werbebegriff unabhängig definiert (EuGH, Urteil vom 09.06.2011 - C-52/52, EuZW 2011, 555 = ZUM-RD 2011, 293).
  • EuGöD, 18.11.2015 - F-26/15

    FH / Parlament

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