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   EuGH, 09.06.2016 - C-69/15   

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https://dejure.org/2016,12968
EuGH, 09.06.2016 - C-69/15 (https://dejure.org/2016,12968)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.2016 - C-69/15 (https://dejure.org/2016,12968)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - C-69/15 (https://dejure.org/2016,12968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nutrivet

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verbringung - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Art. 2 Nr. 35 Buchst. g Ziff. iii - Illegale Verbringung - Falsche oder inkohärente Angaben in dem Dokument nach Anhang VII dieser Verordnung - Art. 50 Abs. 1 - Bei einem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Nutrivet

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verbringung - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Art. 2 Nr. 35 Buchst. g Ziff. iii - Illegale Verbringung - Falsche oder inkohärente Angaben in dem Dokument nach Anhang VII dieser Verordnung - Art. 50 Abs. 1 - Bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Nutrivet

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verbringung - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Art. 2 Nr. 35 Buchst. g Ziff. iii - Illegale Verbringung - Falsche oder inkohärente Angaben in dem Dokument nach Anhang VII dieser Verordnung - Art. 50 Abs. 1 - Bei einem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1168
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2024 - 2 L 65/22

    Anlassbezogene Kontrolle der Verbringung grün gelisteter Abfälle

    Entsprechend hat der EuGH in dem Urteil vom 9. Juni 2016 (C-69/15 - Nutrivet - juris Rn. 34) ausgeführt:.

    Dass Bedenken gegen Kontrollen der Verbringung grün gelisteter Abfälle vor Erreichen des Zielorts nicht bestehen, zeigt das Urteil des EuGH vom 9. Juni 2016 (C-69/15 - Nutrivet - juris), das zu einer anlässlich einer Grenzkontrolle vor der Einfuhr des Abfalls nach Ungarn festgestellten Falschdeklaration von Abfall ergangen ist.

    Ist Ziel der Verordnung der Schutz der Umwelt und menschlichen Gesundheit auch schon während der Verbringung des Abfalls (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016 - C-69/15 - Nutrivet - juris Rn. 43) spricht nichts gegen die Anordnung, schon vor dem Beginn derselben die Behörde davon in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls so die illegale Verbringung zu unterbinden (vgl. hierzu auch Ziffer 3.2.1.3 der Vollzugshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 25 zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und zum Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 - Stand Mai 2017, der zu Art. 18 Abs. 3 vorsieht, dass die zuständige Behörde auch vor oder nach einer Verbringung das Dokument gemäß Anhang VII anfordern und damit insbesondere die Kontrolle und Überwachung von informationspflichtigen Verbringungen gewährleisten kann).

  • AG Kehl, 10.11.2017 - 9 Cs 301 Js 6684/14

    Transport von gefährlichen Abfällen ohne Genehmigung

    45Urteil vom 09.06.2016, Nutrivet D.O.O.E.L., C-69/15, ECLI:EU:C:2016:425, Rn. 44 und 45"Urteil vom 09.06.2016, Nutrivet D.O.O.E.L., C-69/15, ECLI:EU:C:2016:425, Rn. 44 und 45".

    45) Urteil vom 09.06.2016, Nutrivet D.O.O.E.L., C-69/15, ECLI:EU:C:2016:425, Rn. 44 und 45".

  • EuGH, 14.03.2019 - C-399/17

    Kommission/ Tschechische Republik

    Diese Auslegung werde durch das Urteil vom 9. Juni 2016, Nutrivet (C-69/15, EU:C:2016:425), bestätigt.
  • EuGH, 13.07.2017 - C-129/16

    Túrkevei Tejtermelő Kft.

    Eine Verwaltungsgeldbuße, die gegen den Eigentümer eines Grundstücks wegen einer rechtswidrigen Verschmutzung verhängt wird, die er nicht verhindert hat und deren Urheber er auch nicht benennt, kann daher Teil des von Art. 16 der Richtlinie 2004/35 und Art. 193 AEUV erfassten Haftungsmechanismus sein, sofern die eine solche Geldbuße vorsehende Regelung gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geeignet ist, zur Verwirklichung des Ziels eines verstärkten Schutzes beizutragen, das mit der die gesamtschuldnerische Haftung anordnenden Regelung verfolgt wird, und sofern die Methoden für die Bestimmung der Höhe der Geldbuße nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Juni 2016, Nutrivet, C-69/15, EU:C:2016:425, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer

    60 - Urteile vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia (C-42/15, EU:C:2016:842, Rn. 63), und vom 9. Juni 2016, Nutrivet (C-69/15, EU:C:2016:425, Rn. 48 bis 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-634/17

    ReFood - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen

    30 Vgl. erster Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1013/2006 sowie Rn. 32 des Urteils vom 9. Juni 2016, Nutrivet (C-69/15, EU:C:2016:425).
  • LG Cottbus, 27.01.2021 - 3 O 214/19
    Sanktionen in diesem Sinne sind alle Maßnahmen zur wirksamen Rechtsdurchsetzung, insbesondere finanzieller, wirtschaftlicher oder strafrechtlicher Art (LG Aachen, a.a.O.; LG Stuttgart, Urt. v. 27.8.2020 - Az.: 7 O 425/19, BeckRS, beck-online; EuGH, Urt. v. 9.6.23016 - Rs. C-69/15, BeckRS 2016, 81162, beck-online - " sachgerechte Sanktionen ").
  • LG Cottbus, 03.03.2021 - 3 O 190/19
    Sanktionen in diesem Sinne sind alle Maßnahmen zur wirksamen Rechtsdurchsetzung, insbesondere finanzieller, wirtschaftlicher oder strafrechtlicher Art (EuGH, Urt. v. 9.6.23016 - Rs. C-69/15, BeckRS 2016, 81162, beck-online - " sachgerechte Sanktionen ").
  • LG Cottbus, 03.02.2021 - 3 O 278/19
    Sanktionen in diesem Sinne sind alle Maßnahmen zur wirksamen Rechtsdurchsetzung, insbesondere finanzieller, wirtschaftlicher oder strafrechtlicher Art (LG Aachen, a.a.O.; LG Stuttgart, Urt. v. 27.8.2020 - Az.: 7 O 425/19, BeckRS, beck-online; EuGH, Urt. v. 9.6.23016 - Rs. C-69/15, BeckRS 2016, 81162, beck-online - " sachgerechte Sanktionen ").
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