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   EuGH, 09.07.1992 - C-131/91   

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https://dejure.org/1992,2996
EuGH, 09.07.1992 - C-131/91 (https://dejure.org/1992,2996)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1992 - C-131/91 (https://dejure.org/1992,2996)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - C-131/91 (https://dejure.org/1992,2996)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    "K" Line Air Service Europe / Eulaerts und Belgischer Staat

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11, 27 und 32
    Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Besteuerungsgrundlage; Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen unter Steuerpflichtigen; Nationale Regelung, die an die Stelle der sich aus der Sechsten Richtlinie ergebenden Besteuerungsgrundlage eine ...

  • EU-Kommission

    "K" Line Air Service Europe / Eulaerts und Belgischer Staat

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer Frage eines vorlegenden Gerichts als zwei Teilfragen; Zweck einer Sonderregelung für die Besteuerung von Gebrauchtgegenständen; Verkauf eines Fahrzeugs durch einen Steuerpflichtigen nach dessen Gebrauch; Zulässigkeit der Abweichung von innerstaatlichen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Gebrauchtfahrzeuge

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen unter Steuerpflichtigen - Nationale Regelung, die an die Stelle der sich aus der Sechsten Richtlinie ergebenden Besteuerungsgrundlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 983
  • DB 1993, 23
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.12.1989 - 165/88

    ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 09.07.1992 - C-131/91
    17 Zur Auslegung von Artikel 32 der Sechsten Richtlinie hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-165/88 (ORO Amsterdam Beheer, Slg. 1989, 4081) klargestellt, daß es, solange der Gemeinschaftsgesetzgeber nicht tätig geworden ist, bei der Anwendung von Artikel 32 der Sechsten Richtlinie zu bleiben hat, der sich darauf beschränkt, die Mitgliedstaaten, die eine Sonderregelung für die Mehrwertsteuer auf Gebrauchtgegenstände anwenden, zu ermächtigen, diese Regelung beizubehalten.
  • EuGH, 10.04.1984 - 324/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 09.07.1992 - C-131/91
    24 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861) festgestellt, daß innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Verhütung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen von der in Artikel 11 der Sechsten Richtlinie geregelten Besteuerungsgrundlage grundsätzlich nur insoweit abweichen dürfen, als dies zur Erreichung dieses Ziels unbedingt erforderlich ist.
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Danach ist die Berufung auf Gesichtspunkte des Gesundheitsschutzes nur unter engen Voraussetzungen zulässig (vgl. EuGH, Urteile vom 12. März 1987 - RS 178/84 - Slg. 1987, 1262 RN 46, vom 4. Juni 1992 - C 13/91 und C 131/91 - Slg. 1992, I-3636 RN 17, 24, 29, und vom 1. Juni 1994 - C 317/92 - Slg. 1994, I-2054 RN 18).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-435/03

    British American Tobacco und Newman Shipping - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    47 Auf alle Fälle kann entgegen dem Vorbringen der griechischen Regierung die Schaffung einer Kategorie von Umsätzen, die vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer erfasst wird und die nicht in den Artikeln 2 und 10 der Richtlinie vorgesehen ist, nicht als strikt notwendige Abweichung zum Zweck der Verhinderung einer Gefahr von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen verstanden werden und kann daher nicht auf der Grundlage von Artikel 27 Absatz 5 der Richtlinie erlassen oder aufrechterhalten werden (vgl. in diesem Sinne anlässlich von zu allgemeinen Änderungen der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 31, vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-131/91, "K" Line Air Service Europe, Slg. 1992, I-4513, Randnrn.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1066/05

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an

    Die Gefahr einer Steuerumgehung besteht dann nicht, wenn sich aus objektiven Gesichtspunkten ergibt, dass der Steuerpflichtige korrekt gehandelt hat (C-63/96, Rz. 25; vgl. ebenfalls EuGH-Urteil vom 09.07.1992 C-131/91, K-Line, EuGHE 1992, I-4513, Rz. 24 und 25).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 2111/04

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an

    Die Gefahr einer Steuerumgehung besteht dann nicht, wenn sich aus objektiven Gesichtspunkten ergibt, dass der Steuerpflichtige korrekt gehandelt hat (C-63/96, Rz. 25; vgl. ebenfalls EuGH-Urteil vom 09.07.1992 C-131/91, K-Line, EuGHE 1992, I-4513, Rz. 24 und 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-4/95

    Fritz Stöber (C-4/95) und José Manuel Piosa Pereira (C-5/95) gegen Bundesanstalt

    (26) - Z. B. Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-438/92 (Rustica Semences, Slg. 1994, I-3519) und Urteil vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-131/91 ("K" Line Air Service Europe, Slg. 1992, I-4513).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-160/11

    Bawaria Motors - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für

    20 - Vgl. Urteil vom 9. Juli 1992, "K" Line Air Service Europe (C-131/91, Slg. 1992, I-4513, Randnr. 19).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an

    Die Gefahr einer Steuerumgehung besteht dann nicht, wenn sich aus objektiven Gesichtspunkten ergibt, dass der Steuerpflichtige korrekt gehandelt hat (C-63/96, Rz. 25; vgl. ebenfalls EuGH-Urteil vom 09.07.1992 C-131/91, K-Line, EuGHE 1992, I-4513, Rz. 24 und 25).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-438/92

    Rustica Semences / Finanzamt Kehl

    Er kann jedoch dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu beurteilen (Urteil vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-131/91, "K" Line Air Service Europe, Slg. 1992, I-4513, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-63/94

    Groupement national des négociants en pommes de terre de Belgique gegen ITM

    ( 2 ) Vgl. z. B. die Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-438/92 (Rustica Semences, Slg. 1991, I-3519, Randnr. 10), vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-131/91 ("K" Line Air Service Europe, Slg. 1992, I-4513, Randnr. 10) und vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87 (Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-321/93

    José Imbernon Martínez gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit -

    (9) - Vgl. z. B. Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-438/92 (Rustica Semences, Slg. 1994, I-3519), vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-131/91 ("K" Line Air Service Europe, Slg. 1992, I-4513) und vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87 (Schumacher, Slg. 1989, 617).
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