Rechtsprechung
EuGH, 09.07.2020 - C-257/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Irland (Organisme d'enquête maritime)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr - Richtlinie 2009/18/EG - Art. 8 Abs. 1 - Parteien, deren Interessen mit der der Untersuchungsstelle übertragenen Aufgabe in Konflikt treten könnten - Mitglieder der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission/ Irland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission/ Irland
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 16.10.2012 - C-614/10
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-257/19
Entgegen dem Vorbringen Irlands ist die Feststellung, dass die Untersuchungsstelle in bestimmten Fällen parteiisch gehandelt hat, somit für die Feststellung des Verstoßes nicht erforderlich, da die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit objektiv erfüllt sein müssen, und zwar in der Weise, dass das MCIB jeder direkten oder indirekten Einflussnahme von Parteien, deren Interessen mit der ihm übertragenen Aufgabe in Konflikt treten könnten, entzogen sein muss (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Oktober 2012, Kommission/Österreich, C-614/10, EU:C:2012:631, Rn. 41).Im Übrigen ist es entgegen dem Vorbringen Irlands unerheblich, dass die betreffenden Mitglieder im MCIB eine Minderheit bilden, da der Umstand, dass einer Untersuchungsstelle auch nur ein Mitglied angehört, das gleichzeitig Verantwortung in einer Partei trägt, deren Interessen mit der dieser Stelle übertragenen Aufgabe in Konflikt treten könnten, zur Folge hat, dass diese Stelle nicht über jeden Verdacht der Parteilichkeit in Bezug auf diese Partei erhaben ist (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Oktober 2012, Kommission/Österreich, C-614/10, EU:C:2012:631, Rn. 52).
- EuGH, 13.06.2018 - C-530/16
Kommission / Polen
Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-257/19
In Bezug auf öffentliche Stellen bezeichnet der Begriff der Unabhängigkeit in der Regel eine Stellung, die garantiert, dass die betreffende Stelle völlig frei von Weisungen und Druck der Einrichtungen handeln kann, denen gegenüber ihre Unabhängigkeit zu wahren ist (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Juni 2018, Kommission/Polen, C-530/16, EU:C:2018:430, Rn. 67).