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   EuGH, 09.07.2020 - C-257/19   

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https://dejure.org/2020,17850
EuGH, 09.07.2020 - C-257/19 (https://dejure.org/2020,17850)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.2020 - C-257/19 (https://dejure.org/2020,17850)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - C-257/19 (https://dejure.org/2020,17850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Irland (Organisme d'enquête maritime)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr - Richtlinie 2009/18/EG - Art. 8 Abs. 1 - Parteien, deren Interessen mit der der Untersuchungsstelle übertragenen Aufgabe in Konflikt treten könnten - Mitglieder der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.10.2012 - C-614/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-257/19
    Entgegen dem Vorbringen Irlands ist die Feststellung, dass die Untersuchungsstelle in bestimmten Fällen parteiisch gehandelt hat, somit für die Feststellung des Verstoßes nicht erforderlich, da die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit objektiv erfüllt sein müssen, und zwar in der Weise, dass das MCIB jeder direkten oder indirekten Einflussnahme von Parteien, deren Interessen mit der ihm übertragenen Aufgabe in Konflikt treten könnten, entzogen sein muss (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Oktober 2012, Kommission/Österreich, C-614/10, EU:C:2012:631, Rn. 41).

    Im Übrigen ist es entgegen dem Vorbringen Irlands unerheblich, dass die betreffenden Mitglieder im MCIB eine Minderheit bilden, da der Umstand, dass einer Untersuchungsstelle auch nur ein Mitglied angehört, das gleichzeitig Verantwortung in einer Partei trägt, deren Interessen mit der dieser Stelle übertragenen Aufgabe in Konflikt treten könnten, zur Folge hat, dass diese Stelle nicht über jeden Verdacht der Parteilichkeit in Bezug auf diese Partei erhaben ist (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Oktober 2012, Kommission/Österreich, C-614/10, EU:C:2012:631, Rn. 52).

  • EuGH, 13.06.2018 - C-530/16

    Kommission / Polen

    Auszug aus EuGH, 09.07.2020 - C-257/19
    In Bezug auf öffentliche Stellen bezeichnet der Begriff der Unabhängigkeit in der Regel eine Stellung, die garantiert, dass die betreffende Stelle völlig frei von Weisungen und Druck der Einrichtungen handeln kann, denen gegenüber ihre Unabhängigkeit zu wahren ist (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Juni 2018, Kommission/Polen, C-530/16, EU:C:2018:430, Rn. 67).
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