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   EuGH, 09.08.1994 - C-396/92   

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https://dejure.org/1994,368
EuGH, 09.08.1994 - C-396/92 (https://dejure.org/1994,368)
EuGH, Entscheidung vom 09.08.1994 - C-396/92 (https://dejure.org/1994,368)
EuGH, Entscheidung vom 09. August 1994 - C-396/92 (https://dejure.org/1994,368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Richtlinie 85/337 des Rates, Artikel 12 Absatz 1
    Umwelt; Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten; Richtlinie 85/337; Verspätete nationale Durchführungsmaßnahmen, die von dem Prüfungserfordernis die Genehmigungsverfahren ausnehmen, die vor ihrem Inkrafttreten, aber nach Ablauf der Umsetzungsfrist ...

  • EU-Kommission

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Richtlinientransformation: Nationale Übergangsregelung

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 100; ; EWG-Vertrag Art. 235; ; UVPG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinie 85/337 - Verspätete nationale Durchführungsmaßnahmen, die von dem Prüfungserfordernis die Genehmigungsverfahren ausnehmen, die vor ihrem Inkrafttreten, aber nach Ablauf der Umsetzungsfrist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verspätete Umsetzung von Richtlinien; Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Objekten

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1093
  • DVBl 1994, 1126
  • BB 1994, 882
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    § 22 Abs. 1 S. 1 UVPG, der bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 1990 bereits öffentlich bekanntgemachte Vorhaben von dem Erfordernis einer UVP freistellt, steht nicht in Einklang mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. August 1994 - C 396/92 - Slg. 1994, I 3717, 3751).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    der Anlage II des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des Internationalen Verkehrs vom 15. November 1975 (BGBl II 1983, S. 245), nicht von dem Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung freistellen (EuGH, Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-396/92, EuGHE 1994, I 3717 = DVB1 1994, 1126 = NuR 1995, 53).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Zwar ist die Vorschrift wegen Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht (EuGH, Urteil vom 9. August 1994, C-396/92, EuGHE 1994, I 3717 = DVBl 1994, 1126 = NuR 1995, 53) insoweit nicht anzuwenden, als sie Vorhaben von der Umweltverträglichkeitsprüfung ausnimmt, die nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) vom 27. Juni 1985 (ABl EG Nr. L 175 vom 5. Juli 1985, S. 40) - UVP-Richtlinie - am 3. Juli 1988 eingeleitet worden sind.
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