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   EuGH, 09.08.1994 - C-412/92 P   

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https://dejure.org/1994,4234
EuGH, 09.08.1994 - C-412/92 P (https://dejure.org/1994,4234)
EuGH, Entscheidung vom 09.08.1994 - C-412/92 P (https://dejure.org/1994,4234)
EuGH, Entscheidung vom 09. August 1994 - C-412/92 P (https://dejure.org/1994,4234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Meskens

    EG-Vertrag, Artikel 176 und 215 Absatz 2
    1. Nichtigkeitsklage; Nichtigkeitsurteil; Wirkungen; Verpflichtungen der Verwaltung; Ersatz eines Schadens des Klägers, der Folge der für nichtig erklärten Handlung ist und nach ihrer Nichtigerklärung fortbesteht

  • EU-Kommission

    Parlament / Meskens

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten der Europäischen Gemeinschaften auf Schadensersatz gegen das Europäische Parlament; Schadensersatz für die Unterlassung der Durchführung von in einem Urteil angeordneten konkreten Maßnahmen; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Bewerbers von der ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; EWGV Art. 176

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Satzung Art. 49; EWGV Art. 176
    1. Nichtigkeitsklage - Nichtigkeitsurteil - Wirkungen - Verpflichtungen der Verwaltung - Ersatz eines Schadens des Klägers, der Folge der für nichtig erklärten Handlung ist und nach ihrer Nichtigerklärung fortbesteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Beamte - Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichts - Schadensersatzklage.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 08.11.1990 - T-56/89

    Brigitte Bataille u. a. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verdoppelung des

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-412/92
    1 Das Europäische Parlament (im folgenden: das Parlament) hat mit Schriftsatz, der am 11. Dezember 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung sowie der entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Oktober 1992 in der Rechtssache T-84/91 (Meskens/Parlament, Slg. 1992, II-2335) eingelegt, soweit es mit diesem zum Ersatz des immateriellen Schadens verurteilt wurde, den Frau Meskens (im folgenden: die Klägerin) infolge der Weigerung des Parlaments, ihr gegenüber konkrete Maßnahmen zur Durchführung des früheren Urteils des Gerichts vom 8. November 1990 in der Rechtssache T-56/89 (Bataille u. a./Parlament, Slg. 1990, II-597, im folgenden: das Urteil Bataille) zu ergreifen, erlitten habe.

    Das Parlament hätte ein neues internes Auswahlverfahren auf einer dem Auswahlverfahren Nr. B/164 gleichwertigen Ebene veranstalten können, und zwar entweder für das gesamte Personal des Organs oder für die Kläger in der Rechtssache T-56/89.

  • EuGH, 05.03.1980 - 76/79

    Könecke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-412/92
    28 Das Gericht hat weiterhin festgestellt: "Im übrigen kann das beklagte Organ, wenn die Durchführung eines Nichtigkeitsurteils besonderen Schwierigkeiten begegnet, seiner Verpflichtung aus Artikel 176 EWG-Vertrag durch jede Entscheidung gerecht werden, die den Nachteil auf billige Weise ausgleicht, den der Betroffene durch die aufgehobene Entscheidung erlitten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke, Slg. 1980, 679; siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti).
  • EuGH, 14.07.1983 - 144/82

    Detti / Gerichtshof

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-412/92
    28 Das Gericht hat weiterhin festgestellt: "Im übrigen kann das beklagte Organ, wenn die Durchführung eines Nichtigkeitsurteils besonderen Schwierigkeiten begegnet, seiner Verpflichtung aus Artikel 176 EWG-Vertrag durch jede Entscheidung gerecht werden, die den Nachteil auf billige Weise ausgleicht, den der Betroffene durch die aufgehobene Entscheidung erlitten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke, Slg. 1980, 679; siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti).
  • EuG, 08.10.1992 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Nichtdurchführung eines

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-412/92
    1 Das Europäische Parlament (im folgenden: das Parlament) hat mit Schriftsatz, der am 11. Dezember 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung sowie der entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Oktober 1992 in der Rechtssache T-84/91 (Meskens/Parlament, Slg. 1992, II-2335) eingelegt, soweit es mit diesem zum Ersatz des immateriellen Schadens verurteilt wurde, den Frau Meskens (im folgenden: die Klägerin) infolge der Weigerung des Parlaments, ihr gegenüber konkrete Maßnahmen zur Durchführung des früheren Urteils des Gerichts vom 8. November 1990 in der Rechtssache T-56/89 (Bataille u. a./Parlament, Slg. 1990, II-597, im folgenden: das Urteil Bataille) zu ergreifen, erlitten habe.
  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

    Der Rat trägt dazu vor, daß es zur Wiederherstellung der Rechte der Bewerber, die durch Fehler bei einem Auswahlverfahren beeinträchtigt worden seien, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421, vom 6. Juli 1993 in der Rechtssache C-242/90 P, Kommission/Albani u. a., Slg. 1993, I-3839, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-412/92 P, Parlament/Meskens, Slg. 1994, I-3757) genüge, daß die Anstellungsbehörde des betreffenden Organs ein neues Auswahlverfahren auf einem dem ersten Auswahlverfahren gleichwertigen Niveau veranstalte.
  • EuG, 24.04.2017 - T-584/16

    HF / Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten -

    Nach ständiger Rechtsprechung hat nämlich, um seiner Verpflichtung aus Art. 266 AEUV nachzukommen, das Organ, dem der vom Unionsrichter aufgehobene Rechtsakt zur Last fällt, nach dem ihm insoweit zustehenden Ermessen unter Beachtung sowohl des Tenors und der Gründe des durchzuführenden Urteils als auch der anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts zu bestimmen, welche Maßnahmen zur Durchführung des Aufhebungsurteils erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. August 1994, Parlament/Meskens, C-412/92 P, EU:C:1994:308, Rn. 28 und 30; vom 8. Oktober 1992, Meskens/Parlament, T-84/91, EU:T:1992:103, Rn. 80, und vom 6. Oktober 2015, CH/Parlament, F-132/14, EU:F:2015:115, Rn. 82).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-327/97

    Apostolidis u.a. / Kommission

    In einem solchen Fall obliegt es dem betreffenden Organ, Maßnahmen zu erlassen, die geeignet sind, den Nachteil der den von der aufgehobenen Entscheidung Betroffenen entstanden ist, in billiger Weise auszugleichen (vgl. Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-412/92 P, Parlament/Meskens, Slg. 1994, I-3757, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96

    Sema Sürül gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Im übrigen ist aus dem Umstand, daß ein solches Verfahren auf Betreiben eines Organs durchgeführt werden kann, nicht zu schließen, daß der Gemeinschaftsrichter nicht Sinn und Tragweite eines früheren Urteils klären könnte, wenn diese Auslegung für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-412/92 P, Parlament/Meskens, Slg. 1994, I-3757, Randnr. 35).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-243/18

    Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha - Rechtsmittel - Öffentlicher

    Was die Erwägungen von Fusion for Energy in Bezug auf das Fehlen positiver Auswirkungen des angefochtenen Urteils für Herrn Galocha angeht, da dieser keinen Schadensersatz beantragt hatte und seine Anträge betreffend die Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens zurückgewiesen wurden, ist auszuführen, dass dem Gericht kein Rechtsfehler unterlaufen ist, als es in Rn. 74 dieses Urteils darauf hingewiesen hat, dass der Unionsrichter im Rahmen einer Klage nach Art. 270 AEUV und Art. 91 des Statuts nicht befugt sei, der Verwaltung Anordnungen zu erteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. August 1994, Parlament/Meskens, C-412/92 P, EU:C:1994:308, Rn. 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Auslegung von Art. 266 AEUV - Art. 4

    64 - Urteil Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission (76/79, EU:C:1980:68, Rn. 13 bis 15), vgl. auch Urteil Parlament/Meskens (C-412/92 P, EU:C:1994:308, Rn. 28).
  • EuG, 04.05.2005 - T-86/03

    Holcim (France) / Kommission - Durchführung eines Urteils des Gerichts -

    22 bis 24 und 32, und Greencore, Randnr. 46, und Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs zum Urteil Greencore, Nr. 22, sowie Urteile des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-961, Randnr. 40, und vom 19. Februar 2004 in den Rechtssachen T-297/01 und T-298/01, SIC/Kommission, Slg. 2004, II-743, Randnr. 31) und einer Schadensersatzklage gemäß den Artikeln 233 EG und 288 Absatz 2 EG (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Oktober 1992 in der Rechtssache T-84/91, Meskens/Parlament, Slg. 1992, II-2335, Randnr. 81, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-412/92 P, Parlament/Meskens, Slg. 1994, I-3757, vom 28. September 1999 in der Rechtssache T-48/97, Frederiksen/Parlament, Slg. ÖD 1999, I-A-167 und II-867, Randnr. 96, und vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-11/00, Hautem/EIB, Slg. 2000, II-4019, Randnrn.
  • EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14

    GV / EAD - Öffentlicher Dienst - Bedienstete des EAD - Vertragsbediensteter -

    Nach ständiger Rechtsprechung muss, um der Verpflichtung aus Art. 266 AEUV gerecht zu werden, das Organ, von dem ein durch den Unionsrichter aufgehobener Rechtsakt ausgeht, in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens unter Beachtung sowohl des Tenors und der Gründe des von ihm durchzuführenden Aufhebungsurteils als auch der anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts ermitteln, welche Maßnahmen sich aus diesem Urteil ergeben (vgl. Urteile vom 9. August 1994, Parlament/Meskens, C-412/92 P, EU:C:1994:308, Rn. 28 und 30, vom 8. Oktober 1992, Meskens/Parlament, T-84/91, EU:T:1992:103, Rn. 80, und vom 6. Oktober 2015, CH/Parlament, F-132/14, EU:F:2015:115, Rn. 82).
  • EuGöD, 06.10.2015 - F-132/14

    CH / Parlament - Öffentlicher Dienst - Akkreditierte parlamentarische Assistenten

    In diesem Zusammenhang kann die Anstellungsbehörde oder, wie im vorliegenden Fall, die Einstellungsbehörde z. B. mit dem Beschwerdeführer in einen Dialog treten, um zu versuchen, zu einer Einigung zu gelangen, die ihm einen gerechten Ausgleich für das ihm zugefügte Unrecht bietet (vgl. Urteile vom 9. August 1994, Parlament/Meskens, C-412/92 P, EU:C:1994:308, Rn. 28 und 30, vom 8. Oktober 1992, Meskens/Parlament, T-84/91, EU:T:1992:103, Rn. 80, und vom 17. März 1994, Hoyer/Kommission, T-43/91, EU:T:1994:29, Rn. 64).
  • EuG, 26.06.1996 - T-91/95

    Lieve de Nil und Christiane Impens gegen Rat der Europäischen Union. - Beamte -

    Elles soulignent que la portée de cette disposition a été précisée par la Cour dans son arrêt du 9 août 1994, Parlement/Meskens (C-412/92 P, Rec. p. I-3757, point 24), selon lequel l'article 176 du traité impose, hormis l'obligation pour l'administration de prendre les mesures que comporte l'exécution de l'arrêt de la Cour, celle de réparer le préjudice additionnel qui résulte éventuellement de l'acte illégal annulé, sous réserve que les conditions de l'article 215, deuxième alinéa, du traité soient remplies, sans que cette réparation du préjudice soit subordonnée à l'existence d'une faute nouvelle distincte de l'acte illégal d'origine annulé, dès lors que le préjudice qui résulte de cet acte persiste après son annulation et l'exécution par l'administration de l'arrêt d'annulation.
  • EuG, 12.12.2000 - T-11/00

    Hautem / EIB

  • EuG, 20.05.1999 - T-220/97

    H. & R. Ecroyd / Kommission

  • EuG, 10.07.1997 - T-81/96

    Christos Apostolidis und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 28.09.1999 - T-48/97

    Frederiksen / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-327/97

    Apostolidis u.a. / Kommission

  • EuG, 01.12.2021 - T-709/20

    OJ/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentlicher Dienst - Einstellung -

  • EuG, 18.10.2006 - T-32/05

    Staelen / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-259/96

    Rat der Europäischen Union gegen Lieve de Nil und Christiane Impens.

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