Rechtsprechung
EuGH, 09.09.2004 - C-397/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Beamte - Soziale Vergünstigungen - Übergang der Ansprüche eines Beamten gegen einen Dritten, der für ein schädigendes Ereignis haftet, auf die Gemeinschaft
- Europäischer Gerichtshof
Clinique La Ramée und Winterthur
- EU-Kommission
Clinique La Ramée ASBL und Winterthur Europe Assurance SA gegen Jean-Pierre Riehl und Rat der Europäischen Union.
Beamte - Soziale Vergünstigungen - Übergang der Ansprüche eines Beamten gegen einen Dritten, der für ein schädigendes Ereignis haftet, auf die Gemeinschaft
- EU-Kommission
Clinique La Ramée ASBL und Winterthur Europe Assurance SA gegen Jean-Pierre Riehl und Rat der
Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG
- Wolters Kluwer
Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem es um Schadensersatz für den hinterbliebenen Ehemann einer Beamten der Europäischen Gemeinschaften und um den Übergang seiner Ansprüche auf die Europäischen Gemeinschaften geht; Anspruch der Gemeinschaften gegen den für ...
- Judicialis
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates v... om 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen Art. 85a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Clinique La Ramée und Winterthur
Beamte - Soziale Vergünstigungen - Übergang der Ansprüche eines Beamten gegen einen Dritten, der für ein schädigendes Ereignis haftet, auf die Gemeinschaft
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour d'appel Brüssel, Zweite Kammer, vom 6. November 2002 in dem Rechtsstreit Vereinigung ohne Gewinnzweck Clinique La Ramée und S.A. Winterthur Europe Assurance gegen Jean-Pierre Riehl und Rat der Europäischen ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel Brüssel - Auslegung von Artikel 85a des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (festgelegt durch die Artikel 2 und 3 der Verordnung [EWG, Euratom, EGKS] Nr. 259/68 des Rates und die nachfolgenden Änderungen) - Tragweite ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-397/02
- EuGH, 09.09.2004 - C-397/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 02.06.1994 - C-428/92
DAK / Lærerstandens Brandforsikring
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-397/02
Seine Haftung richtet sich weiterhin nach dem materiellen Recht, das das vom Geschädigten angerufene nationale Gericht normalerweise anzuwenden hat, grundsätzlich also nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, auf dessen Hoheitsgebiet der Schaden eingetreten ist (vgl. - zum Übergang von Forderungen auf die Träger der sozialen Sicherheit im Rahmen der Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung [EWG] Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 [ABl. L 230, S. 6] geänderten und aktualisierten Fassung - Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-428/92, DAK, Slg. 1994, I-2259, Randnr. 21). - EuGH, 26.02.1992 - C-333/90
Royale Belge / Joris
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-397/02
Der Forderungsübergang findet in den Grenzen der Verpflichtungen statt, die sich im Zeitpunkt des Eintritts des schädigenden Ereignisses, das die Haftung eines Dritten auslöst, für die Gemeinschaften aus den Bestimmungen des Statuts ergeben (Urteil vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-333/90, Royale belge, Slg. 1992, I-1135, Randnr. 8).