Rechtsprechung
EuGH, 09.09.2004 - C-72/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Carbonati Apuani
- EU-Kommission
Carbonati Apuani Srl gegen Comune di Carrara.
Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer Gemeinde abgebauten Marmor, wenn er aus dem Gemeindegebiet verbracht wird
- EU-Kommission
Carbonati Apuani Srl gegen Comune di Carrara
Freier Warenverkehr , Zollunion , Zollgleiche Abgaben , Wettbewerb
- Wolters Kluwer
Abgaben auf Marmor; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Abgaben mit den Merkmalen eines Zolles oder einer Abgabe gleicher Wirkung
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 23; ; EG-Vertrag Art. 81; ; EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 86; ; EG-Vertrag Art. 90
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 23, Art. 81, Art. 85, Art. 86
Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer Gemeinde abgebauten Marmor, wenn er aus dem Gemeindegebiet verbracht wird - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Carbonati Apuani
Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer Gemeinde abgebauten Marmor, wenn er aus dem Gemeindegebiet verbracht wird
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss der Commissione Tributaria Provinciale di Massa Carrara ( 2. Abteilung vom 11. Dezember 2002 in dem Rechtsstreit Carbonati Apuani srl gegen Comune di Carrara
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Commissione Tributaria Provinciale in Massa Carrara - Auslegung der Artikel 23 bis 31, 81, 85 und 86 EG im Hinblick auf eine Abgabe, die von der Gemeinde Carrara gestützt auf eine nationale Regelung auf Marmor (ungesägt und nicht bearbeitet) bei ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03
- EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (26)
- EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
17 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass eine Abgabe keine Abgabe zollgleicher Wirkung, sondern eine inländische Abgabe im Sinne von Artikel 90 EG ist, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung oder der Bestimmung der Erzeugnisse erfasst (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnr. 14, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, Randnr.11).Diese Faktoren schließen es aus, die streitige Abgabe als inländische Abgabe im Sinne von Artikel 90 EG einzustufen (vgl. Urteil Legros u. a., Randnr. 12).
20 Wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist eine in- oder ausländischen Waren wegen eines Grenzübertritts einseitig auferlegte, noch so geringe finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 23 EG (vgl. Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, Legros u. a., Randnr. 13, vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92, Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, Randnr. 50, vom 14. September 1995 in den Rechtssachen C-485/93 und C-486/93, Simitzi, Slg. 1995, I-2655, Randnr. 15, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18).
25 Deshalb hat der Gerichtshof auch bereits in seinen Urteilen Legros u. a. (Randnr. 18), Lancry u. a. (Randnr. 32) und Simitzi (Randnr. 17) entschieden, dass eine Abgabe, die beim Überschreiten einer Gebietsgrenze im Inneren eines Mitgliedstaats erhoben wird, eine Abgabe zollgleicher Wirkung ist.
29 Da außerdem die Artikel 23 EG und 25 EG die Beseitigung jedes tarifären Handelshemmnisses bezwecken, kommt es nicht darauf an, ob die im Ausgangsverfahren streitige Abgabe eine bestimmte Warenkategorie belastet (vgl. Urteile vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-109/98, CRT France International, Slg. 1999, I-2237, und vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145) oder jede Ware, die das Gebiet der betroffenen Körperschaft verlässt (vgl. Urteile Legros u. a. und Lancry u. a.).
37 Der Gerichtshof kann sich nur ausnahmsweise aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit zu beschränken, sich auf die von ihm einer Bestimmung gegebene Auslegung zu berufen, um in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen (Urteile Legros u. a., Randnr. 30, und vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-104/98, Buchner u. a., Slg. 2000, I-3625, Randnr. 39).
38 Der Gerichtshof hat insoweit im Urteil Legros u. a. (Randnrn. 30 bis 36) entschieden, dass sich aus zwingenden Gründen der Rechtssicherheit niemand auf die Bestimmungen des Vertrages über die Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle berufen kann, um die Erstattung von Abgaben wie dem "octroi de mer", die vor der Verkündung des genannten Urteils am 16. Juli 1992 entrichtet wurden, zu verlangen, es sei denn, er hätte vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt (vgl. Urteil Simitzi, Randnr. 30).
40 Folglich sind hier die gleichen Rechtssicherheitserwägungen zu berücksichtigen, und es ist somit zu entscheiden, dass die im Urteil Legros u. a. ausgesprochene zeitliche Begrenzung auch für Anträge auf Erstattung der Beträge gilt, die mit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Abgabe erhoben wurden.
- EuGH, 14.09.1995 - C-485/93
Simitzi / Dimos Kos
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
20 Wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist eine in- oder ausländischen Waren wegen eines Grenzübertritts einseitig auferlegte, noch so geringe finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 23 EG (vgl. Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, Legros u. a., Randnr. 13, vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92, Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, Randnr. 50, vom 14. September 1995 in den Rechtssachen C-485/93 und C-486/93, Simitzi, Slg. 1995, I-2655, Randnr. 15, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18).31 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass das Verbot der Zölle und der Abgaben zollgleicher Wirkung unabhängig von dem Zweck, zu dem diese geschaffen wurden, sowie vom Verwendungszweck der mit ihnen erzielten Einnahmen gilt (vgl. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 7, und Simitzi, Randnr. 14).
38 Der Gerichtshof hat insoweit im Urteil Legros u. a. (Randnrn. 30 bis 36) entschieden, dass sich aus zwingenden Gründen der Rechtssicherheit niemand auf die Bestimmungen des Vertrages über die Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle berufen kann, um die Erstattung von Abgaben wie dem "octroi de mer", die vor der Verkündung des genannten Urteils am 16. Juli 1992 entrichtet wurden, zu verlangen, es sei denn, er hätte vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt (vgl. Urteil Simitzi, Randnr. 30).
- EuGH, 21.09.2000 - C-441/98
Michailidis
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
29 Da außerdem die Artikel 23 EG und 25 EG die Beseitigung jedes tarifären Handelshemmnisses bezwecken, kommt es nicht darauf an, ob die im Ausgangsverfahren streitige Abgabe eine bestimmte Warenkategorie belastet (vgl. Urteile vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-109/98, CRT France International, Slg. 1999, I-2237, und vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145) oder jede Ware, die das Gebiet der betroffenen Körperschaft verlässt (vgl. Urteile Legros u. a. und Lancry u. a.).Andernfalls würde nämlich das Verbot der Abgaben zollgleicher Wirkung inhalts- und bedeutungslos (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit, Slg. 1979, 1923, Randnr. 8, und Michaïlidis, Randnr. 23).
- EuGH, 22.04.1999 - C-109/98
CRT France International
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
29 Da außerdem die Artikel 23 EG und 25 EG die Beseitigung jedes tarifären Handelshemmnisses bezwecken, kommt es nicht darauf an, ob die im Ausgangsverfahren streitige Abgabe eine bestimmte Warenkategorie belastet (vgl. Urteile vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-109/98, CRT France International, Slg. 1999, I-2237, und vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145) oder jede Ware, die das Gebiet der betroffenen Körperschaft verlässt (vgl. Urteile Legros u. a. und Lancry u. a.).Der Gerichtshof hat jedoch anerkannt, dass eine Belastung, die ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem zahlungspflichtigen Wirtschaftsbeteiligten tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, keine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll ist (Urteile vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 8, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 19, und CRT France International, Randnr. 17).
- EuGH, 09.11.1983 - 158/82
Kommission / Denmark
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
20 Wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist eine in- oder ausländischen Waren wegen eines Grenzübertritts einseitig auferlegte, noch so geringe finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 23 EG (vgl. Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, Legros u. a., Randnr. 13, vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92, Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, Randnr. 50, vom 14. September 1995 in den Rechtssachen C-485/93 und C-486/93, Simitzi, Slg. 1995, I-2655, Randnr. 15, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18).Der Gerichtshof hat jedoch anerkannt, dass eine Belastung, die ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem zahlungspflichtigen Wirtschaftsbeteiligten tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, keine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll ist (Urteile vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 8, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 19, und CRT France International, Randnr. 17).
- EuGH, 01.07.1969 - 24/68
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
31 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass das Verbot der Zölle und der Abgaben zollgleicher Wirkung unabhängig von dem Zweck, zu dem diese geschaffen wurden, sowie vom Verwendungszweck der mit ihnen erzielten Einnahmen gilt (vgl. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 7, und Simitzi, Randnr. 14). - EuGH, 26.02.1975 - 63/74
Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
Der Gerichtshof hat jedoch anerkannt, dass eine Belastung, die ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem zahlungspflichtigen Wirtschaftsbeteiligten tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, keine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll ist (Urteile vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 8, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 19, und CRT France International, Randnr. 17). - EuGH, 23.05.2000 - C-104/98
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ALTERSGRENZEN (55 JAHRE FÜR FRAUEN UND 57 …
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
37 Der Gerichtshof kann sich nur ausnahmsweise aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit zu beschränken, sich auf die von ihm einer Bestimmung gegebene Auslegung zu berufen, um in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen (Urteile Legros u. a., Randnr. 30, und vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-104/98, Buchner u. a., Slg. 2000, I-3625, Randnr. 39). - EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Denkavit Loire
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
Andernfalls würde nämlich das Verbot der Abgaben zollgleicher Wirkung inhalts- und bedeutungslos (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit, Slg. 1979, 1923, Randnr. 8, und Michaïlidis, Randnr. 23). - EuGH, 13.01.2000 - C-254/98
TK-Heimdienst
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
36 und 37, vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98, TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151, Randnrn. - EuGH, 01.07.1969 - 2/69
Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.
- EuGH, 17.09.1997 - C-347/95
UCAL
- EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
- EuGH, 08.07.1998 - C-9/98
Agostini
- EuGH, 23.04.2002 - C-234/99
Nygård
- EuGH, 15.12.1993 - C-277/91
Ligur Carni u.a. / Unità Sanitaria Locale nº XV di Genova u.a.
- EuGH, 15.12.1982 - 286/81
Oosthoek
- EuGH, 28.06.2000 - C-116/00
Laguillaumie
- EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN …
- EuGH, 03.02.1981 - 90/79
Kommission / Frankreich
- EuGH, 30.04.1998 - C-128/97
Testa
- EuGH, 19.03.1993 - C-157/92
Pretore di Genova / Banchero
- EuGH, 26.01.1993 - C-320/90
Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.
- EuGH, 22.06.1994 - C-426/92
Deutschland / Deutsches Milch-Kontor
- EuGH, 17.07.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum
- EuGH, 09.08.1994 - C-363/93
Lancry u.a. / Direction générale des douanes u.a.
- EuGH, 14.12.2006 - C-217/05
DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG …
Dazu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteile vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 10, und vom 17. Februar 2005 in der Rechtssache C-134/03, Viacom Outdoor, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22). - EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der …
17 Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es nach ständiger Rechtsprechung erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999 in den Rechtssachen C-115/97 bis C-117/97, Brentjens', Slg. 1999, I-6025, Randnr. 38, vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-207/01, Altair Chimica, Slg. 2003, I-8875, Randnr. 24, und vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 10).21 Was sodann die zweite Vorlagefrage betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Beschluss vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache C-116/00, Laguillaumie, Slg. 2000, I-4979, Randnr. 16, und Urteil Carbonati Apuani, Randnr. 11).
- EuGH, 02.04.2009 - C-260/07
EIN TANKSTELLENVERTRAG MIT EINER LAUFZEIT VON MEHR ALS FÜNF JAHREN FÄLLT NICHT …
Nach der ständigen Rechtsprechung macht es die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, erforderlich, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteile des Gerichtshofs vom 9. September 2004, Carbonati Apuani, C-72/03, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 10, und vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor, C-134/03, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22, sowie Urteil CEEES, Randnr. 26).
- EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN …
Unter diesen Umständen schließt der regionale Charakter der Steuer daher nicht aus, dass die Steuer den freien Dienstleistungsverkehr behindern kann (vgl. entsprechend Urteil vom 9. September 2004, Carbonati Apuani, C-72/03, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 26). - EuGH, 15.06.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von …
51 Nach ständiger Rechtsprechung stellt jede den Waren wegen des Überschreitens einer Grenze einseitig auferlegte noch so geringe finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung, eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne des Artikels 25 EG dar (vgl. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18, vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 20, und vom 8. November 2005 in der Rechtssache C-293/02, Jersey Produce Marketing Organisation, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 55). - EuGH, 12.04.2005 - C-145/03
DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112 …
29 Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteil vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 10). - Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08
Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 …
41 - Zu ähnlich gelagerten Sachverhalten im Zusammenhang mit anderen Grundfreiheiten vgl. die Urteile Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (zitiert in Fn. 13, vgl. insbesondere Randnrn. 41 und 42) und vom 9. September 2004, Carbonati Apuani (C-72/03, Slg. 2004, I-8027, insbesondere Randnr. 26); auch in jenen Fällen hat der Gerichtshof innerstaatliche Regelungen, deren Anwendungsbereich sich auf einen Teil des Hoheitsgebiets des jeweiligen Mitgliedstaats beschränkte, an den Grundfreiheiten des Binnenmarkts gemessen.61 - Urteile vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich (270/83, Slg. 1986, 273, Randnr. 21), vom 12. Dezember 2002, de Groot (C-385/00, Slg. 2002, I-11819, Randnr. 97), und Lakebrink und Peters-Lakebrink (zitiert in Fn. 54, Randnr. 24); eine ähnliche Erwägung kommt auch im Urteil Carbonati Apuani (zitiert in Fn. 41, Randnr. 34), zum Ausdruck.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-446/03
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST EINE REGELUNG EINES …
21 - Hier wird aus den Gründen, die ich in den Nrn. 46 ff. meiner Schlussanträge in der Rechtssache Carbonati Apuani (Urteil vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) dargelegt habe, dem Begriff der transnationalen Angelegenheiten der Vorzug gegenüber dem Begriff der grenzüberschreitenden Sachverhalte oder Vorgänge gegeben. - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09
Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine …
44 - Urteil vom 9. September 2004 (C-72/03, Slg. 2004, I-8027). - EuGH, 06.12.2018 - C-305/17
Die Mitgliedstaaten dürfen keine Abgabe auf die Ausfuhr von in ihrem …
Hierzu ist klarzustellen, dass der Gerichtshof zwar anerkannt hat, dass eine Belastung, die ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für eine dem zu ihrer Entrichtung verpflichteten Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich erbrachte Dienstleistung darstellt, keine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll ist (Urteil vom 9. September 2004, Carbonati Apuani, C-72/03, EU:C:2004:506, Rn. 31). - EuGH, 08.06.2006 - C-517/04
Koornstra - Abgabe für die Anlandung von Garnelen mit in einem Mitgliedstaat …
- EuGH, 09.11.2006 - C-205/05
Nemec - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Artikel 42 …
- EuGH, 02.10.2014 - C-254/13
Orgacom - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abgaben zollgleicher Wirkung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-305/17
FENS
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18
Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer …
- EuGH, 14.06.2018 - C-39/17
Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28 …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KOMMT ZU DEM ERGEBNIS, DASS DIE SECHSTE …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08
Audiolux u.a. - Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06
Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon - Freizügigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05
Centro Europa 7
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-703/17
Krah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Senior …
- EuGH, 26.04.2005 - C-149/04
Fava (faillite IMEG)
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