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EuGH, 09.09.2004 - C-81/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG und 49 EG - Arztähnliche Berufe - Freiberufliche Ausübung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Österreich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Österreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 und 49 EG - Nationale Rechtsvorschriften, die die freiberufliche Ausübung bestimmter arztähnlicher Berufe (medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst, radiologisch-technischer und orthoptischer Dienst) untersagt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 11.09.2001 - C-71/99
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-81/03
16 Hierzu genügt der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war (insbesondere Urteile vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 29, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13). - EuGH, 11.10.2001 - C-110/00
Kommission / Österreich
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-81/03
16 Hierzu genügt der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war (insbesondere Urteile vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 29, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13).