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   EuGH, 09.10.2001 - C-377/98   

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https://dejure.org/2001,723
EuGH, 09.10.2001 - C-377/98 (https://dejure.org/2001,723)
EuGH, Entscheidung vom 09.10.2001 - C-377/98 (https://dejure.org/2001,723)
EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - C-377/98 (https://dejure.org/2001,723)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Nichtigerklärung - Richtlinie 98/44/EG - Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen - Rechtsgrundlage - Artikel 100a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 95 EG), Artikel 235 EG-Vertrag (jetzt Artikel 308 EG) oder Artikel 130 und 130f EG-Vertrag (jetzt Artikel 157 EG ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Parlament und Rat

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.

    EG-Vertrag, Artikel 100a [nach Änderung jetzt Artikel 95 EG] sowie Artikel 130 und 130f [jetzt Artikel 157 EG und 163 EG]; Richtlinie 98/44 des Europäischen Parlaments und des Rates
    1. Rechtsangleichung - Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen - Richtlinie 98/44 - Rechtsgrundlage - Artikel 100a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 95 EG)

  • EU-Kommission

    Niederlande / Parlament und Rat

  • Wolters Kluwer

    Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen; Völkerrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten; Gewährleistung des Schutzes durch die Mitgliedstaaten mittels nationalen Patentrechts; Kollegialprinzip für Gesetzgebungsvorschläge der Kommission

  • opinioiuris.de

    Biopatent-Richtlinie

  • Judicialis

    EGV Art. 100a a.F.; ; EGV Art. 95; ; EGV Art. 235 a.F.; ; EGV Art. 130 a.F.; ; Richtlinie 98/44/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen - Richtlinie 98/44 - Rechtsgrundlage - Artikel 100a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 95 EG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ BIOTECHNOLOGISCHER ERFINDUNGEN AB

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    EU-Biopatentrichtlinie // Klage der Niederlande gegen Patente auf Leben abgewiesen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 2, 95 Abs. 1, 308 EG; RL 98/44/EG
    Patentrecht, Nichtigkeitsklage eines Mitgliedsstaates gegen Biopatent-RL

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (ABl. L 213, S. 13) - Rechtsgrundlage (Artikel 100a [jetzt Artikel 95 EG) oder 235 EG-Vertrag (jetzt Artikel 308 EG]) ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2455 (Ls.)
  • GRUR Int. 2001, 1043
  • EuZW 2001, 691
  • DVBl 2001, 1828
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-377/98
    Ihre Rechtmäßigkeit kann auch nicht anhand völkerrechtlicher Instrumente beurteilt werden, die, wie das WTO-Übereinkommen und das dazu gehörende TRIPS-Übereinkommen und das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse, wegen ihrer Natur und ihrer Struktur grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehören, an denen der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane misst (Urteil vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47).

    Dies kann jedoch nicht für das Übereinkommen über die biologische Vielfalt gelten, das im Gegensatz zum WTO-Übereinkommen nicht strikt auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit zum beiderseitigen Nutzen beruht (Urteil Portugal/Rat, Randnr. 42 bis 46).

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-377/98
    Wie der Gerichtshof in Randnummer 59 seines Gutachtens 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267) ausgeführt hat, verfügt die Gemeinschaft im Bereich des geistigen Eigentums über eine Zuständigkeit zur Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften gemäß den Artikeln 100 EG-Vertrag (jetzt Artikel 94 EG) und 100a EG-Vertrag und kann auf der Grundlage von Artikel 235 EG-Vertrag (jetzt Artikel 308 EG) neue Titel schaffen, die dann die nationalen Titel überlagern, wie sie es mit der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11, S. 1) getan hat.
  • EuGH, 04.10.2007 - C-311/05

    Naipes Heraclio Fournier / HABM

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-377/98
    Jedoch betrifft der Klagegrund sowohl den Richtlinienvorschlag 96/C 296/03, der von der Kommission am 25. Januar 1996 (ABl. 1996, C 296, S. 4) vorgelegt wurde, als auch den geänderten Vorschlag 97/C 311/05, der von der Kommission am 29. August 1997 (ABl. 1997, C 311, S. 12) vorgelegt wurde; das ergibt sich daraus, dass die Richtlinie in ihrer Präambel auf den "Vorschlag der Kommission" Bezug nimmt und in der Fußnote auf die Ausgaben des Amtblatts der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Oktober 1996 und 11. Oktober 1997 verweist.
  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-377/98
    Dass sie auch ein Ziel verfolgt, das unter die Artikel 130 und 130f EG-Vertrag fällt, schließt daher Artikel 100a EG-Vertrag als Rechtsgrundlage der Richtlinie nicht aus (vgl. analog Urteil vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, Slg. 1990, I-1527, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-377/98
    Artikel 100a kann als Rechtsgrundlage herangezogen werden, um der Entstehung neuer Hindernisse für den Handel infolge einer heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften vorzubeugen, wenn das Entstehen solcher Hindernisse wahrscheinlich ist und die fragliche Maßnahme ihre Vermeidung bezweckt (Urteile vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-350/92, Spanien/Rat, Slg. 1995, I-1985, Randnr. 35, und vom 5. Oktober 2000 in der Rechtssache C-376/98, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-8419, Randnr. 86).
  • EuGH, 16.06.1998 - C-162/96

    Racke

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-377/98
    Auch wenn die Bestimmungen dieses Übereinkommens, wie der Rat vorträgt, keine unmittelbare Wirkung haben, also keine Rechte schaffen sollten, auf die sich der Einzelne vor den Gerichten berufen kann, so hindert das den Richter doch nicht daran, die Einhaltung der Verpflichtungen zu prüfen, die der Gemeinschaft als Vertragspartei obliegen (Urteil vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-162/96, Racke, Slg. 1998, I-3655, Randnrn.
  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-377/98
    Für die Ermittlung der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts, die dessen Erlass zugrunde zu legen ist, ist auf das Hauptziel des Rechtsakts abzustellen (vgl. Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 19 bis 21).
  • EuGH, 13.07.1995 - C-350/92

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-377/98
    Artikel 100a kann als Rechtsgrundlage herangezogen werden, um der Entstehung neuer Hindernisse für den Handel infolge einer heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften vorzubeugen, wenn das Entstehen solcher Hindernisse wahrscheinlich ist und die fragliche Maßnahme ihre Vermeidung bezweckt (Urteile vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-350/92, Spanien/Rat, Slg. 1995, I-1985, Randnr. 35, und vom 5. Oktober 2000 in der Rechtssache C-376/98, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 2000, I-8419, Randnr. 86).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-34/10

    Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen

    Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts kann nämlich, da Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie den Mitgliedstaaten keinen Beurteilungsspielraum lasse, was die Nichtpatentierbarkeit der dort aufgeführten Verfahren und Verwendungen anbelange (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 9. Oktober 2001, Niederlande/Parlament und Rat, C-377/98, Slg. 2001, I-7079, Randnr. 39, und vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, C-456/03, Slg. 2005, I-5335, Randnrn.

    Aus ihren Erwägungsgründen 3 und 5 bis 7 geht nämlich hervor, dass sie durch eine Harmonisierung der Regeln zum Schutz biotechnologischer Erfindungen die Hindernisse für den Handel und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts in Form der Unterschiede in den Rechtsvorschriften und in der Rechtsprechung zwischen den Mitgliedstaaten abbauen und dadurch Forschung und industrielle Entwicklung im Bereich der Gentechnik fördern soll (vgl. in diesem Sinne Urteil Niederlande/Parlament und Rat, Randnrn.

    Der 38. Erwägungsgrund stellt klar, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass alle Verfahren, deren Anwendung gegen die Menschenwürde verstößt, ebenfalls von der Patentierbarkeit auszunehmen sind (vgl. Urteil Niederlande/Parlament und Rat, Randnrn.

  • EuGH, 12.12.2006 - C-380/03

    Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen

    Nach ständiger Rechtsprechung kann Artikel 95 EG außerdem zwar als Rechtsgrundlage herangezogen werden, um der Entstehung neuer Hindernisse für den Handel infolge einer heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften vorzubeugen, doch muss das Entstehen solcher Hindernisse wahrscheinlich sein und die fragliche Maßnahme ihre Vermeidung bezwecken (Urteile vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-350/92, Spanien/Rat, Slg. 1995, I-1985, Randnr. 35, vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98, Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2001, I-7079, Randnr. 15, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Randnr. 61, Arnold André, Randnr. 31, Swedish Match, Randnr. 30, und Alliance for Natural Health u. a., Randnr. 29).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Nach dieser Rechtsprechung kann zwar Artikel 95 EG als Rechtsgrundlage herangezogen werden, um der Entstehung neuer Hindernisse für den Handel infolge einer heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften vorzubeugen, doch muss das Entstehen solcher Hindernisse wahrscheinlich sein und die fragliche Maßnahme ihre Vermeidung bezwecken (in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-350/92, Spanien/Rat, Slg. 1995, I-1985, Randnr. 35, sowie die Urteile über die Tabakwerbung, Randnr. 86, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98, Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2001, I-7079, Randnr. 15).

    Was die Gültigkeit der Richtlinie unter dem Gesichtspunkt des Artikels 20 des TRIPS-Übereinkommens betrifft, so kann die Rechtmäßigkeit einer Handlung der Gemeinschaft nach ständiger Rechtsprechung nicht anhand völkerrechtlicher Instrumente beurteilt werden, die, wie das WTO-Übereinkommen und das dazu gehörende TRIPS-Übereinkommen, wegen ihrer Natur und ihrer Struktur grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehören, an denen der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane misst (Urteile vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47, Niederlande/Parlament und Rat, Randnr. 52, vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 53, und vom 12. März 2002 in den Rechtssachen C-27/00 und C-122/00, Omega Air u. a., Slg. 2002, I-2569, Randnr. 93).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    58 Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Richtlinie dadurch, dass sie die Mitgliedstaaten verpflichtet, biotechnologische Erfindungen durch ihr nationales Patentrecht zu schützen, eine Gefährdung der Einheit des Binnenmarkts vermeiden will, die sich daraus ergeben könnte, dass Mitgliedstaaten einseitig beschließen, diesen Schutz zu gewähren oder zu verweigern (Urteil vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98, Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2001, I-7079, Randnr. 18).

    Gegenstand einer Patentanmeldung können nur Erfindungen sein, die einen natürlichen Bestandteil mit einem technischen Verfahren verknüpfen, durch das dieser im Hinblick auf eine gewerbliche Anwendung isoliert oder reproduziert werden kann (Urteil Niederlande/Parlament und Rat, Randnr. 72).

    67 Somit kann ein Bestandteil des menschlichen Körpers, wie es in der 20. und der 21. Begründungserwägung der Richtlinie heißt, Teil eines Erzeugnisses sein, das durch ein Patent geschützt werden kann, aber er kann in seiner natürlichen Umgebung nicht Gegenstand einer Aneignung sein (Urteil Niederlande/Parlament und Rat, Randnr. 73).

    Ohne eine solche Anwendung hätte man es nicht mit einer Erfindung zu tun, sondern mit der Entdeckung einer DNA-Sequenz, die als solche nicht patentierbar wäre (Urteil Niederlande/Parlament und Rat, Randnr. 74).

    69 Die Richtlinie soll somit nur das Ergebnis einer wissenschaftlichen, technischen oder erfinderischen Tätigkeit schützen und erfasst beim Menschen natürlich vorkommende biologische Daten nur, soweit sie für die Durchführung und Verwertung einer besonderen gewerblichen Anwendung erforderlich sind (Urteil Niederlande/Parlament und Rat, Randnr. 75).

    78 Anders als Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie, der den Behörden und Gerichten der Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum für den Ausschluss der Patentierbarkeit derjenigen Erfindungen belässt, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde, lässt Artikel 6 Absatz 2 den Mitgliedstaaten keinen Spielraum, was die Nichtpatentierbarkeit der Verfahren und Verwendungen anbelangt, die dort aufgeführt sind, weil diese Bestimmung gerade darauf abzielt, die im ersten Absatz vorgesehenen Ausnahmen einzugrenzen (vgl. in diesem Sinne Urteil Niederlande/Parlament und Rat, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

    Die Rechtssache schließlich, die sich am deutlichsten vom oben erwähnten "klassischen" Ansatz entfernt, ist diejenige, in der das sogenannte Urteil "Biotech" (EU:C:2001:523)(81) ergangen ist.

    11 - Urteil Niederlande/Parlament und Rat (C-377/98, EU:C:2001:523, Rn. 52 bis 54): "Die Rechtmäßigkeit einer Handlung der Gemeinschaft hängt grundsätzlich nicht von ihrer Vereinbarkeit mit einem internationalen Übereinkommen ab, an dem die Gemeinschaft nicht beteiligt ist ... Ihre Rechtmäßigkeit kann auch nicht anhand völkerrechtlicher Instrumente beurteilt werden, die, wie das WTO-Übereinkommen und das dazu gehörende TRIPS-Übereinkommen und das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse ... Dies kann jedoch nicht für das am 5. Juni 1992 in Rio de Janeiro unterzeichnete Übereinkommen über die biologische Vielfalt gelten, das im Gegensatz zum WTO-Übereinkommen nicht strikt auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit zum beiderseitigen Nutzen beruht.

    60 - Vgl. Urteil "Biotech" (EU:C:2001:523, Rn. 53).

    71 - Urteil Portugal/Rat (EU:C:1999:574, Rn. 47), Urteil "Biotech" (EU:C:2001:523, Rn. 52) sowie Urteil Dior u. a. (EU:C:2000:688, Rn. 43).

    82 - Urteil "Biotech" (EU:C:2001:523, Rn. 54).

    106 - Vgl. für eine Anwendung dieses Kriteriums Urteil "Biotech" (EU:C:2001:523, Rn. 51 bis 53).

  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZR 58/07

    Neurale Vorläuferzellen

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (seit 1. Dezember 2009: Gerichtshof der Europäischen Union) hat bereits entschieden, dass Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie den Mitgliedstaaten keinen Spielraum lässt, was die Nichtpatentierbarkeit der Verfahren und Verwendungen anbelangt, die dort aufgeführt sind (EuGH, Urt. v. 9.10.2001 - C-377/98, Slg. 2001, I-7079 = GRUR Int. 2001, 1043 Tz. 39 - Niederlande/Parlament und Rat).

    Für die zuletzt genannte Auffassung könnte sprechen, dass Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie vier Beispiele von Verfahren und Verwendungen anführt, die nicht patentierbar sein sollen, weil die gewerbliche Verwertung der betreffenden Erfindungen gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde (EuGH, Urt. v. 9.10.2001 - C-377/98, Slg. 2001, I-7079 = GRUR Int. 2001, 1043 Tz. 39 - Niederlande/Parlament und Rat).

    Zwar ist es sowohl mit dem TRIPS-Übereinkommen als auch mit europäischem Recht vereinbar, wenn eine Entscheidungsbefugnis, die ein völkerrechtliches Abkommen den Vertragsparteien einräumt, von den Mitgliedstaaten gemeinsam ausgeübt wird (EuGH, Urt. v. 9.10.2001 - C-377/98, Slg. 2001, I-7079 = GRUR Int. 2001, 1043 Tz. 58 - Niederlande/Parlament und Rat).

  • EuGH, 02.05.2006 - C-436/03

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 - Europäische

    Der Gerichtshof habe im Übrigen anerkannt, dass die mit Artikel 95 EG angestrebte Annäherung der Rechte der Mitgliedstaaten auch dann betrieben werden könne, wenn in bestimmten Mitgliedstaaten keine Rechtsvorschriften zu einer gegebenen Materie existierten (Urteil vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98, Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2001, I-7079, Randnr. 15).

    19 bis 21, und Niederlande/Parlament und Rat, Randnr. 27).

    23 und 27, sowie Niederlande/Parlament und Rat, Randnr. 24).

    Der Rückgriff auf Artikel 308 EG als Rechtsgrundlage ist dagegen ausgeschlossen, wenn der fragliche Gemeinschaftsrechtsakt nicht die Schaffung eines neuen Schutzrechts auf Gemeinschaftsebene vorsieht, sondern nur die im Recht der Mitgliedstaaten vorgesehenen Regelungen über die Erteilung und den Schutz des entsprechenden Rechts harmonisiert (Urteil Niederlande/Parlament und Rat, Randnr. 25).

    39 Der Rückgriff auf Artikel 95 EG als Rechtsgrundlage ist auch möglich, um der Entstehung von Handelshemmnissen infolge einer heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften vorzubeugen, doch muss das Entstehen solcher Hemmnisse wahrscheinlich sein und die fragliche Maßnahme ihre Vermeidung bezwecken (vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien/Rat, Randnr. 35, Deutschland/Parlament und Rat, Randnr. 86, Niederlande/Parlament und Rat, Randnr. 15, sowie British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Randnr. 61).

  • EuGH, 12.07.2005 - C-154/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

    29 Der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist außerdem zu entnehmen, dass Artikel 95 EG zwar als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann, um der Entstehung neuer Hindernisse für den Handel infolge einer heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften vorzubeugen, das Entstehen solcher Hindernisse aber wahrscheinlich sein und die fragliche Maßnahme ihre Vermeidung bezwecken muss (Urteile Arnold André, Randnr. 31, und Swedish Match, Randnr. 30; vgl. außerdem in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-350/92, Spanien/Rat, Slg. 1995, I-1985, Randnr. 35, Deutschland/Parlament und Rat, Randnr. 86, vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98, Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 1998, I-7079, Randnr. 15, und British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Randnr. 61).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

    30 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich außerdem, dass Artikel 95 EG zwar als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann, um künftige Hindernisse für den Handel infolge der heterogenen Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften zu verhindern, dass aber das Auftreten solcher Hindernisse wahrscheinlich sein muss und die fragliche Maßnahme ihre Verhinderung bezwecken muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-350/92, Spanien/Rat, Slg. 1995, I-1985, Randnr. 35, Deutschland/Parlament und Rat, Randnr. 86, vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98, Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2001, I-7079, Randnr. 15, und British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Randnr. 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-358/14

    Generalanwältin Kokott hält die neue EU-Tabak-Richtlinie von 2014 für gültig

    79 - Vgl. insbesondere Urteile Deutschland/Parlament und Rat (C-233/94, EU:C:1997:231, Rn. 23 bis 29), Niederlande/Parlament und Rat (C-377/98, EU:C:2001:523, Rn. 30 bis 34), British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 177 bis 185), Vodafone u. a. (C-58/08, EU:C:2010:321, Rn. 72 bis 79) und Estland/Parlament und Rat (C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 44 bis 55).

    86 - Urteil Niederlande/Parlament und Rat (C-377/98, EU:C:2001:523, Rn. 32).

    101 - In diesem Sinne Urteile Deutschland/Parlament und Rat (C-233/94, EU:C:1997:231, Rn. 25 bis 29) und Niederlande/Parlament und Rat (C-377/98, EU:C:2001:523, Rn. 33).

  • EuGH, 14.12.2004 - C-434/02

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-364/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón kann eine Eizelle, die ohne

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-436/03

    Parlament / Rat - Verordnung (EG) des Rates Nr. 1435/2003 - Europäische

  • EuGH, 30.09.2003 - C-93/02

    Biret International / Rat - Richtlijn 2003/109/EG - Status van langdurig

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU -

  • EuGH, 11.12.2003 - C-127/00

    Hässle

  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2006 - C-380/03

    GENERALANWALT PHILIPPE LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE VON DEUTSCHLAND GEGEN DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2007 - C-308/06

    Intertanko u.a. - Richtlinie 2005/35/EG - Meeresverschmutzung durch Schiffe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04

    GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION UND DES RATES

  • EuGH, 30.09.2003 - C-94/02

    Biret und Cie / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-217/04

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Europäische Agentur für Netz- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-303/05

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL MIT

  • EuG, 11.01.2002 - T-174/00

    Biret International / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-491/01

    DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-34/10

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot sind Zellen, die die Fähigkeit in sich

  • EuG, 11.01.2002 - T-210/00

    Biret und Cie / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-123/21

    Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta kann der Gerichtshof von einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-28/09

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-110/03

    Belgien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2007 - C-374/05

    Gintec - Richtlinie 2001/83 - Humanarzneimittel - Werbung - Vollständige

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00

    Kommission / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-305/00

    NUR LANDWIRTE, DIE LIZENZGEBUNDENES VERMEHRUNGSMATERIAL EINER GESCHÜTZTEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-244/03

    Frankreich / Parlament und Rat

  • EuGH, 12.07.2005 - C-155/04

    National Association of Health Stores u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2004 - C-377/02

    Van Parys

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2010 - C-428/08

    Erstmals ist der Gerichtshof aufgerufen, die Reichweite der europäischen Regelung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02

    Kommission / Spanien

  • VG Münster, 15.09.2023 - 3 K 2596/21
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/04

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 des

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