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   EuGH, 09.10.2001 - C-379/99   

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https://dejure.org/2001,819
EuGH, 09.10.2001 - C-379/99 (https://dejure.org/2001,819)
EuGH, Entscheidung vom 09.10.2001 - C-379/99 (https://dejure.org/2001,819)
EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - C-379/99 (https://dejure.org/2001,819)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse, der die Erfüllung der Verpflichtungen des Arbeitgebers hinsichtlich der Gewährung einer Zusatzrente obliegt - Hinterbliebenenrente

  • Europäischer Gerichtshof

    Menauer

  • EU-Kommission PDF

    Menauer

    EG-Vertrag, Artikel 119 [die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden]
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Mit der Erbringung von Leistungen eines Betriebsrentensystems betraute Pensionskassen - Verpflichtung, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sicherzustellen - Umfang

  • EU-Kommission

    Menauer

  • IWW
  • Judicialis

    EGV Art. 119 a.F.; ; EGV Art. 136

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Mit der Erbringung von Leistungen eines Betriebsrentensystems betraute Pensionskassen - Verpflichtung, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sicherzustellen - Umfang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG-Vertrag Art. 234, 143
    Verpflichtung von Pensionskassen zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts - Auslegung von Artikel 119 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 141 EG) - Leistungen eines privaten betrieblichen Altersversorgungssystems - Bestimmung des Schuldners im Falle eines diskriminierenden Ausschlusses ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3693
  • EuZW 2002, 29
  • NZA 2001, 1301
  • DVBl 2002, 70 (Ls.)
  • BB 2001, 2322
  • DB 2002, 279
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 28.09.1994 - C-200/91

    Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
    In Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-200/91, Coloroll Pension Trustees, Slg. 1994, I-4389, und in der Rechtssache C-128/93, Fisscher, Slg. 1994, I-4583) hat das Bundesarbeitsgericht jedoch beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Muss Artikel 119 EG-Vertrag dahin ausgelegt werden, dass Pensionskassen als Arbeitgeber anzusehen sind und Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung schulden, obwohl den benachteiligten Arbeitnehmern gegenüber ihren unmittelbaren Versorgungsschuldnern, den Arbeitgebern als Parteien der Arbeitsverträge, ein insolvenzgeschützter, die Diskriminierung ausschließender Anspruch zusteht? Zur Vorabentscheidungsfrage.

    12 und 13, Urteil Coloroll Pension Trustees, Randnr. 18, und Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-147/95, Evrenopoulos, Slg. 1997, I-2057, Randnr. 22).

    Daraus folgt, dass der überlebende Ehegatte des verstorbenen Arbeitnehmers sich für die Anerkennung seines Anspruchs auf eine Hinterbliebenenrente dem Grunde und der Höhe nach auf Artikel 119 EG-Vertrag berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Coloroll Pension Trustees, Randnr. 19).

    28 und 29, und Coloroll Pension Trustees, Randnr. 20).

    Der Gerichtshof hat ebenfalls entschieden, dass die Treuhänder, obwohl am Arbeitsverhältnis nicht beteiligt, mit der Erbringung von Leistungen betraut sind, die dadurch ihren Charakter als Entgelt im Sinne von Artikel 119 nicht verlieren, und dass sie deshalb verpflichtet sind, alles in ihrer Zuständigkeit Liegende zu tun, um die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auf diesem Gebiet sicherzustellen (Urteil Coloroll Pension Trustees, Randnr. 22).

    Nach ständiger Rechtsprechung würde die praktische Wirksamkeit von Artikel 119 EG-Vertrag beträchtlich geschmälert und der für eine wirkliche Gleichstellung notwendige Rechtsschutz stark eingeschränkt, wenn sich ein Arbeitnehmer oder seine anspruchsberechtigten Angehörigen auf diese Bestimmung nur gegenüber dem Arbeitgeber berufen könnten und nicht auch gegenüber denjenigen, die ausdrücklich mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Arbeitgebers betraut sind (vgl. in diesem Sinne die Urteile Coloroll Pension Trustees, Randnr. 23, und Fisscher, Randnr. 31).

  • EuGH, 28.09.1994 - C-128/93

    Fisscher / Voorhuis Hengelo und Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
    In Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-200/91, Coloroll Pension Trustees, Slg. 1994, I-4389, und in der Rechtssache C-128/93, Fisscher, Slg. 1994, I-4583) hat das Bundesarbeitsgericht jedoch beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Muss Artikel 119 EG-Vertrag dahin ausgelegt werden, dass Pensionskassen als Arbeitgeber anzusehen sind und Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung schulden, obwohl den benachteiligten Arbeitnehmern gegenüber ihren unmittelbaren Versorgungsschuldnern, den Arbeitgebern als Parteien der Arbeitsverträge, ein insolvenzgeschützter, die Diskriminierung ausschließender Anspruch zusteht? Zur Vorabentscheidungsfrage.

    In Randnummer 31 des Urteil Fisscher ist der Gerichtshof in Bezug auf die Verwalter eines Betriebsrentensystems niederländischen Rechts, die wie die Treuhänder nicht am Arbeitsverhältnis beteiligt waren, zu demselben Ergebnis gelangt.

    Nach ständiger Rechtsprechung würde die praktische Wirksamkeit von Artikel 119 EG-Vertrag beträchtlich geschmälert und der für eine wirkliche Gleichstellung notwendige Rechtsschutz stark eingeschränkt, wenn sich ein Arbeitnehmer oder seine anspruchsberechtigten Angehörigen auf diese Bestimmung nur gegenüber dem Arbeitgeber berufen könnten und nicht auch gegenüber denjenigen, die ausdrücklich mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Arbeitgebers betraut sind (vgl. in diesem Sinne die Urteile Coloroll Pension Trustees, Randnr. 23, und Fisscher, Randnr. 31).

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
    20 und 22, vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 28, und vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache C-110/91, Moroni, Slg. 1993, I-6591, Randnr. 15).

    Was die Frage angeht, ob der überlebende Ehegatte sich auf diesen Artikel gegenüber einer externen Einrichtung, wie z. B. einer Pensionskasse deutschen Rechts, berufen kann, die der Arbeitgeber mit der Zahlung der betreffenden Leistungen betraut hat und die rechtlich selbständig ist, so steht der Anwendbarkeit von Artikel 119 EG-Vertrag auf ein Betriebsrentensystem nach den Urteilen Barber und Coloroll Pension Trustees nicht entgegen, dass dieses System treuhänderisch ausgestaltet ist und von Treuhändern verwaltet wird, die vom Arbeitgeber formal unabhängig sind, da Artikel 119 auch fürVergütungen gilt, die der Arbeitgeber mittelbar zahlt (vgl. Urteile Barber, Randnrn.

  • EuGH, 17.04.1997 - C-147/95

    Dimossia Epicheirissi Ilektrismou / Evrenopoulos

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
    12 und 13, Urteil Coloroll Pension Trustees, Randnr. 18, und Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-147/95, Evrenopoulos, Slg. 1997, I-2057, Randnr. 22).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine im Rahmen eines durch Tarifvertrag geschaffenen betrieblichen Rentensystems gezahlte Altersrente eine Vergütung dar, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zahlt, und fällt somit in den Anwendungsbereich von Artikel 119 EWG-Vertrag, und zwar unabhängig davon, ob dieses System an die Stelle des gesetzlichen Systems tritt oder ergänzenden Charakter hat (vgl. u. a. Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1993 - C-110/91

    Moroni / Collo

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
    20 und 22, vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 28, und vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache C-110/91, Moroni, Slg. 1993, I-6591, Randnr. 15).
  • EuGH, 06.10.1993 - C-109/91

    Ten Oever / Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en

    Auszug aus EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass die genannte Rente ihrem Begriff gemäß nicht dem Arbeitnehmer, sondern seinem Hinterbliebenen gezahlt wird, da eine solche Leistung eine Vergütung ist, die ihren Ursprung in der Zugehörigkeit des Ehegatten des Hinterbliebenen zu dem Rentensystem hat, so dass der Hinterbliebene den Rentenanspruch im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses zwischen seinem Ehegatten und dessen Arbeitgeber erwirbt und ihm die Rente aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses seines Ehegatten gezahlt wird (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-109/91, Ten Oever, Slg. 1993, I-4879, Randnrn.
  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 142/16

    Pensionskassenrente - Leistungskürzung - Insolvenz des Arbeitgebers

    Betraut der Arbeitgeber eine externe Versorgungseinrichtung mit der Durchführung der Betriebsrentenzusagen, erfüllt er seine Leistungspflicht mittelbar entweder über eine Direktversicherung - also eine vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherung - oder durch eine Unterstützungskasse, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (vgl. hierzu EuGH 9. Oktober 2001 - C-379/99 - [Menauer] Rn. 5 f.) .
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    12 und 13, Coloroll Pension Trustees, Randnr. 18, vom 17. April 1997, Evrenopoulos, C-147/95, Slg. 1997, I-2057, Randnr. 22, und vom 9. Oktober 2001, Menauer, C-379/99, Slg. 2001, I-7275, Randnr. 18).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97

    Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen

    Dies gilt auch zu Lasten einer vom Arbeitgeber zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung eingeschalteten Pensionskasse (EuGH 9. Oktober 2001 - Rs C-379/99 - Slg. 12001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7).

    Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 9. Oktober 2001 (- Rs C-379/99 - Slg. I 2001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7) bejaht.

    Mit Urteil vom 9. Oktober 2001 (- Rs C-379/99 - aaO) hat der Europäische Gerichtshof die Frage des Senats wie folgt beantwortet:.

    Der Einwand der Beklagten, das Urteil des Gerichtshofs vom 9. Oktober 2001 (- Rs C-379/99 - aaO) verstoße offensichtlich gegen - einfaches - nationales Recht, geht angesichts dessen von vornherein fehl.

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